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Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zur Änderung der Kampfmittelverordnung*)
- Schleswig-Holstein -

Vom 27. März 2017
(GVOBl. Schl.-H. Nr.6 05.04.2017 S. 222)



Aufgrund des § 165 Absatz 2 Satz 2 und des § 175 Absatz 1 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten:

Artikel 1

§ 7 Absatz 2 der Kampfmittelverordnung vom 7. Mai 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 539), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. April 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 110), wird wie folgt geändert:

Die Worte "von fünf Jahren" werden ersetzt durch die Angabe "des 30. Mai 2022".

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 31. Mai 2017 in Kraft.

Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

_________

*) Ändert LVO vom 7. Mai 2012, GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2011-0-21ID 17/0679

ENDE

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