Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Kampfmittelverordnung*)
- Schleswig-Holstein -
Vom 27. März 2017
(GVOBl. Schl.-H. Nr.6 05.04.2017 S. 222)
Aufgrund des § 165 Absatz 2 Satz 2 und des § 175 Absatz 1 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten:
§ 7 Absatz 2 der Kampfmittelverordnung vom 7. Mai 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 539), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. April 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 110), wird wie folgt geändert:
Die Worte "von fünf Jahren" werden ersetzt durch die Angabe "des 30. Mai 2022".
Diese Verordnung tritt am 31. Mai 2017 in Kraft.
Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
_________
*) Ändert LVO vom 7. Mai 2012, GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2011-0-21ID 17/0679
ENDE |
(Stand: 25.01.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion