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Landesverordnung zur Änderung der Kampfmittelverordnung *)
Vom 6. April 2016
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 4 vom 28.04.2016 S. 110)
Aufgrund des § 165 Absatz 2 Satz 2 und des § 175 Absatz 1 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten:
Die Anlage der Kampfmittelverordnung vom 7. Mai 2012 (GVOBl. Schl.-H. 539), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 313), wird wie folgt geändert:
Die Angabe "1061097 Schenefeld" wird durch die Angabe "1056044 Schenefeld (Stadt)" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ENDE |
(Stand: 23.07.2018)
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