umwelt-online: Technische Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung (NRW) (3)
zurück

5.7. Vorgaben für den Einsatz

5.7.1. Transport und Aufbewahrung

Grundsätzlich sind die vom Hersteller gelieferten oder zu beziehenden, gerätebezogenen Transport- und Aufbewahrungsbehälter zu benutzen. Für systemgebundene Zusatzausrüstung, für die der Hersteller keine geeignete Behälter anbietet, sind geeignete Behälter anderweitig zu beschaffen oder herzustellen. Absicht ist es, durch Verwendung geeigneter Behälter die Geräte zu schützen, vor Schäden und Fehlfunktion zu bewahren und auf diese Weise eine schnelle Einsatzbereitschaft und eine hohe Verfügbarkeit zu erzielen.

5.7.2. Kontrolle des Personals

Vor dem Einsatz des Detektionssystems Magnetik ist das Personal dahingehend zu kontrollieren, ob es tatsächlich frei von elektrisch leitfähigen und magnetischen Körpern ist. Hierzu überprüft der Verantwortliche Räumstellenleiter oder Messtruppführer jeden Mitarbeiter mit einem Metalldetektor (Minensuchgerät) von Kopf bis Fuß und trägt die Prüfung in der Kontroll-Liste ein. Die Prüfung ist vor Beginn der Arbeiten am und mit dem Detektionssystem durchzuführen; bei mehrstündigem Einsatz ist sie ist nach der Mittagspause und zum Ende der Tagesarbeit zu wiederholen. Werden dabei Mängel festgestellt, so gelten alle zuvor durchgeführten Arbeiten mit dem Detektionssystem Magnetik als fehlerbehaftet; sie sind in der Räumstellendokumentation für diesen Geländeabschnitt zu vermerken; die Flächen und Bohrpunkte sind erneut zu bearbeiten.

5.7.3. Funktionsprüfung der Ausrüstung

Die Funktionsprüfung des Detektionssystems Magnetik ist vor Beginn der Arbeiten, nach der Mittagspause und am Ende der Tagesarbeit durchzuführen und zu dokumentieren. Festgestellte Mängel sind in der Räumstellendokumentation für diesen Geländeabschnitt zu vermerken; die Flächen und Bohrpunkte sind erneut zu bearbeiten. Die Funktionsprüfung ist zudem durchzuführen, wenn der Bediener dies auf Grund äußerer Einwirkungen oder anderer Indikatoren für erforderlich erachtet.

Zusätzlich zur Funktionsprüfung ist die Kalibrier- und Abgleichkontrolle mindestens wöchentlich auf dem Abgleichplatz oder mit dem Abgleichgestell durchzuführen. Diese Kontrollen sind zu dokumentieren. Die Kalibrier- und Abgleichkontrolle ist zudem durchzuführen, wenn der Bediener dies auf Grund äußerer Einwirkungen oder anderer Indikatoren für erforderlich erachtet. Bei festgestellten Mängeln gelten die seit der letzten Prüfung durchgeführten Arbeiten als fehlerbehaftet und sind nachzuarbeiten. Die Arbeiten sind in der jeweiligen Räumstellendokumentation zu vermerken.

6. Bombenräumung

6.1. Thematik und Anwendungsbereich

Die Bestimmungen des Kapitels "Bombenräumung" sind auch für die von den Bezirksregierungen beauftragten Räumfirmen, welche die vom Kampfmittelbeseitigungsdienst im Rahmen der Luftbildauswertung oder auf andere Weise ermittelten Blindgängerverdachtspunkte (VPLBA)

verbindliche Handlungsvorschrift.

Der Erfolg eines Bombenfunds wird bestimmt durch:

Die Verantwortung innerhalb der Prozesskette Bombenräumung trägt

Der Prozess "Bombenräumung" wird nach den Vorgaben dieses Kapitels durchgeführt, dokumentiert und ausgewertet. Anlage 5 a enthält die Formblätter und  Anlage 5b ein Ausfüllbeispiel. Bei allen wesentlichen Tätigkeiten sind die verantwortlichen Bearbeiter und Entscheidungsträger namentlich zu erfassen. Die Anwender sind auszubilden gemäß Anlage 5d

6.2. Absicht und Zielsetzung

Um die Leistungsfähigkeit des Kampfmittelbeseitigungsdienstes kontinuierlich zu überprüfen und weiter zu entwickeln, müssen die Daten der Bombenräumung erhoben, nachgewiesen und ausgewertet werden. Die Datenerhebung und -auswertung obliegt dem jeweiligen Kampfmittelbeseitigungsdienst. Die Räumfirmen haben ihre Aufgaben entsprechend dieser Regel auszuführen und die entsprechenden Daten dem Kampfmittelbeseitigungsdienst zu übermitteln.

Der Teilprozess der Bombenräumung ist eine Prozesskette. Die gesamte Abweichung ist die Summe der Abweichungen, die von den einzelnen Fehlern verursacht werden. Der Gesamtfehler kann sehr groß werden, so dass die Teilprozesse einzeln überwacht werden müssen, um ihre jeweiligen Fehler und Abweichungen zu erkennen und möglichst klein zu halten.

Abbildung 5: Abweichungen in der Prozesskette

 

Die einschlagende Bombe beschreibt beim Eindringvorgang im Zielmaterial eine Bahn, so dass ihre Endlage mit dem Einschlagpunkt nicht identisch ist (Bahnabweichung). Die Endlage des Bombenblindgängers im Boden bestimmt sich aus:

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 23.07.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion