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Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes
Vom 3. Juni 2015
(Nds. GVBl. Nr. 8 vom 09.06.2015 S. 99)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 7 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes vom 19. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 158) erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Abweichend von Satz 1 treten die Artikel 5 und 6 am 1. Juli 2015 in Kraft. | "Abweichend von Satz 1 treten die Artikel 5 und 6 am 1. Juli 2016 in Kraft." |
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ENDE |
(Stand: 23.07.2018)
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