Regelwerk, Gefahrenabwehr, Waldbrand
WaldBrSchVO MV
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Abschnitt 1
Begriffe, Pflichten der Allgemeinheit
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verhalten im Wald
§ 3 Rauchen im Wald
§ 4 Feuermachen und feuerverursachende Handlungen im oder am Wald
§ 5 Getreideernte am Wald
Abschnitt 2
Pflichten des Waldbesitzers
§ 6 Allgemeine Pflichten des Waldbesitzers
§ 7 Wund- und Schutzstreifen an Eisenbahnstrecken, Autobahnen und Straßen
§ 8 Waldbrandriegel
§ 9 Waldbrandbekämpfungsgeräte
§ 10 Belehrung über brandschutzgerechtes Verhalten
Abschnitt 3
Pflichten und Befugnisse der Forstbehörden
§ 11 Aufklärung über die Gefährdung des Waldes durch Feuer
§ 12 Löschwasserentnahmestellen
§ 13 Anordnung von Schutzmaßnahmen
§ 14 Waldbrandüberwachungsanlagen
§ 15 Leitforstämter für den Waldbrandschutz
§ 16 Waldbrandrisikogebiete und -gefahrenstufen
§ 17 Sperrung von Waldgebieten zur Verhütung von Waldbränden
§ 18 Waldbrandeinsatzkarten
Abschnitt 4
Maßnahmen zur Bekämpfung von Waldbränden
§ 19 Allgemeine Verhaltensregeln bei Waldbränden
§ 20 Zusammenarbeit bei der Waldbrandbekämpfung
§ 21 Befugnisse der Forstbehörde bei der Brandbekämpfung
Abschnitt 5
Ressortübergreifende Zusammenarbeit beim Waldbrandschutz
§ 22 Ressortübergreifende Zusammenarbeit
Abschnitt 6
Schlussvorschriften
§ 23 Ordnungswidrigkeiten
§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage Meldesystem für Waldbrandgefahrenstufen (WGST) in Mecklenburg-Vorpommern (M-V)