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Änderungstext
Richtlinie zur Einführung und Verwendung einheitlicher Dienstvorschriften im Brand- und Katastrophenschutz;
Zweite Änderung
- Sachsen-Anhalt -
Vom 20. September 2019
(MBl. LSa Nr. 41 vom 18.11.2019 S. 378)
Bezug:
RdErl. des MI vom 29.06.2012 (MBl. LSa S. 446), geändert durch RdErl. vom 15.06.2017 (MBl. LSa S. 309)
1. Nummer 1.1 wird wie folgt geändert:
a) In Buchstabe e wird die Angabe "(Stand 2005)" durch die Angabe "(Stand 2013)" ersetzt.
b) Buchstabe h erhält folgende Fassung:
alt | neu |
h) 810 Sprechfunkdienst (Stand 1988), | "h) 800 Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz (Stand 2017)," |
c) Nach Buchstabe h wird folgender neuer Buchstabe i eingefügt:
"i) 810 Sprech- und Datenfunkverkehr (Stand 2018),".
d) Der bisherige Buchstabe i wird Buchstabe j.
2. Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ENDE |
(Stand: 31.01.2021)
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