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Änderungstext
Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung gegen das Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern
- Hessen -
Vom 25. November 2022
(GVBl. Nr. 41 vom 15.12.2022 S. 723)
Aufgrund des § 72 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2005 (GVBl. I S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. September 2021 (GVBl. S. 622), verordnet der Minister des Innern und für Sport:
Die Gefahrenabwehrverordnung gegen das Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern vom 16. Juli 2009 (GVBl. I S. 275), geändert durch Verordnung vom 17. Juli 2014 (GVBl. S. 202), wird wie folgt geändert:
1. In § 1 werden nach dem Wort "ballonartige" die Wörter "und leinengeführte ballonartige" eingefügt.
2. In § 2 Abs. 1 werden nach dem Wort "ballonartigen" die Wörter "oder leinengeführten ballonartigen" eingefügt.
3. In § 3 Satz 2 wird die Angabe "2022" durch "2032" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
ID 222750
ENDE |
(Stand: 23.08.2023)
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