Regelwerk, Gefahrenabwehr

HafensicherheitsG
- Inhalt -

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zielsetzung

§ 2 (aufgehoben)

§ 3 Zuständige Behörde

Teil 2
Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2005/65/EG zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen

§ 4 Anwendungsbereich

§ 5 Risikobewertung für die bremischen Häfen

§ 6 Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen

§ 7 Übungen

Teil 3
Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Verordnung 725/2004 einschließlich des ISPS-Code

Abschnitt 1
Vorschriften für Hafenanlagen

§ 8 Anwendungsbereich, Ausnahmen

§ 9 Verantwortlichkeiten

§ 10 Risikobewertung für die Hafenanlage

§ 11 Plan zur Gefahrenabwehr in der Hafenanlage

§ 12 Beauftragte oder Beauftragter für die Gefahrenabwehr in der Hafenanlage

§ 13 Kommunikation

§ 14 Sicherheitserklärung

Abschnitt 2
Vorschriften für Schiffe

§ 15 Einlaufverbot und Hafenverweisung

Teil 4
Zuverlässigkeitsüberprüfungen

§ 16 Zuverlässigkeitsüberprüfungen

§ 17 Erhebung personenbezogener Daten, Überprüfungsverfahren

§ 18 Zweckbindung und Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 19 Benachrichtigungspflichten und Datenübermittlung

§ 20 Nachberichtserstattung, Wiederholungsüberprüfung und Mitteilungspflicht von Änderungen

§ 21 Berichtigen, Löschen und Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 22 Verordnungsermächtigung für Zuverlässigkeitsüberprüfungen

Teil 5
Gebührenrechtliche Bestimmungen

§ 23 Gebühren

Teil 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 24 Ordnungswidrigkeiten

Teil 7
Schlussvorschriften

§ 25 Einschränkung von Grundrechten

§ 26 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Änderung der Bekanntmachung der Hafengrenzen nach dem Bremischen Hafensicherheitsgesetz

Plan Nr 1