HafensicherheitsG
- Inhalt -
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zielsetzung
§ 2 (aufgehoben)
§ 3 Zuständige Behörde
Teil 2
Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2005/65/EG zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen
§ 4 Anwendungsbereich
§ 5 Risikobewertung für die bremischen Häfen
§ 6 Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen
§ 7 Übungen
Teil 3
Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Verordnung 725/2004 einschließlich des ISPS-Code
Abschnitt 1
Vorschriften für Hafenanlagen
§ 8 Anwendungsbereich, Ausnahmen
§ 9 Verantwortlichkeiten
§ 10 Risikobewertung für die Hafenanlage
§ 11 Plan zur Gefahrenabwehr in der Hafenanlage
§ 12 Beauftragte oder Beauftragter für die Gefahrenabwehr in der Hafenanlage
§ 13 Kommunikation
§ 14 Sicherheitserklärung
Abschnitt 2
Vorschriften für Schiffe
§ 15 Einlaufverbot und Hafenverweisung
Teil 4
Zuverlässigkeitsüberprüfungen
§ 16 Zuverlässigkeitsüberprüfungen
§ 17 Erhebung personenbezogener Daten, Überprüfungsverfahren
§ 18 Zweckbindung und Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 19 Benachrichtigungspflichten und Datenübermittlung
§ 20 Nachberichtserstattung, Wiederholungsüberprüfung und Mitteilungspflicht von Änderungen
§ 21 Berichtigen, Löschen und Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 22 Verordnungsermächtigung für Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Teil 5
Gebührenrechtliche Bestimmungen
§ 23 Gebühren
Teil 6
Ordnungswidrigkeiten
§ 24 Ordnungswidrigkeiten
Teil 7
Schlussvorschriften
§ 25 Einschränkung von Grundrechten
§ 26 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Änderung der Bekanntmachung der Hafengrenzen nach dem Bremischen Hafensicherheitsgesetz