Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk Gefahrenabwehr, Feuerwehr |
Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 - "Tauchen"
Einsatz- und Ausbildungsanleitungen für Feuerwehren
- Niedersachsen -
Vom 19. Juni 2017
(Nds.MBl. Nr. 29 vom 26.07.2017 S. 916)
Gl.-Nr.: 21090
Bezug: RdErl. v. 6.12.2003 (Nds. MBl. S. 756) - VORIS 21090 -
Aufgrund des § 5 Abs. 1 NBrandSchG wird hiermit die die Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 "Tauchen" ( FwDV 8) - Stand: 2014 - (Anlage) eingeführt. Sie kann auch über das Internet von der Homepage der NABK (www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de, Pfad "Download > Feuerwehr Dienstvorschriften") als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Weiterhin sind folgende Regelungen anzuwenden:
Gefährdungsbeurteilung
Der Aufgabenträger hat im Vorfeld - zur Erfüllung seiner Aufgaben - eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Gefährdungsbeurteilung für Aufstellung, Ausrüstung, Aus- und Fortbildung der Tauchergruppe zu erstellen.
Nach Landesrecht anerkannte Ausbildungsstellen sind Feuerwehren, die über mindestens eine Feuerwehrlehrtaucherin oder einen Feuerwehrlehrtaucher verfügen. Die Ausbildung erfolgt durch den Träger der Feuerwehr. Die Durchführung der Ausbildung kann auf die Leiterin oder den Leiter einer Feuerwehr oder eine Lehrtaucherin oder einen Lehrtaucher übertragen werden.
Der Prüfungsausschuss wird von dem Träger der Feuerwehr gebildet. Er besteht aus:
Die in der FwDV 8 nicht mehr explizit aufgeführte Tabelle "Planung von Wiederholungstauchvorgängen" ist wie alle anderen in der FwDV 8 abgebildeten Tabellen seit mehreren Auflagen auszugsweise der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit "Taucherarbeiten" (BGV C 23) entnommen. Bei Ausbildungsveranstaltungen mit mehreren tiefen Tauchgängen pro Tauchtag kann nach den umfassenderen Verfahren der BGV C 23 vorgegangen werden. Die in der neuen FwDV 8 nicht mehr aufgeführte Tabelle kann daher weiterhin angewendet werden.
Dieser RdErl. tritt am 19.6.2017 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 18.6.2017 außer Kraft.
ENDE |
(Stand: 22.06.2022)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion