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Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des
Bayerischen Rettungsdienstgesetzes
- Bayern -
Vom 20. Juni 2017
(GVBl. Nr. 11 vom 30.06.2017 S. 311)
Auf Grund
erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr folgende Verordnung:
Die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes ( AVBayRDG) vom 30. November 2010 (GVBl. S. 786, BayRS 215-5-1-5-I), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 27. März 2017 (GVBl. S. 46) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.
2. § 1 wird wie folgt gefasst:
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§ 1 Rettungsdienstbereiche und -bezirke
(1.) Es werden folgende Rettungsdienstbereiche festgesetzt, zu denen die jeweils nachfolgend genannten Landkreise und kreisfreien Gemeinden gehören: 1. Regierungsbezirk Oberbayern
2. Regierungsbezirk Niederbayern
3. Regierungsbezirk Oberpfalz
4. Regierungsbezirk Oberfranken
5. Regierungsbezirk Mittelfranken
6. Regierungsbezirk Unterfranken
7. Regierungsbezirk Schwaben
(2) Es werden folgende Rettungsdienstbezirke und deren Zuordnung zu den jeweiligen höheren Rettungsdienstbehörden hinsichtlich der Tätigkeit des Bezirksbeauftragten festgesetzt:
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(Stand: 23.07.2018)
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