Erster Abschnitt Aufgabe, Trägerschaft und Durchführung des Rettungsdienstes |
§ 1 Aufgabe des Rettungsdienstes |
§ 2 Begriffsbestimmungen |
§ 3 Trägerschaft und Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes und des Berg- und Wasser-Rettungsdienstes |
§ 4 Trägerschaft und Durchführung des Luftrettungsdienstes |
§ 5 Ärztliche Leitungen Rettungsdienst |
Zweiter Abschnitt Organisation und Einrichtungen des Rettungsdienstes |
§ 6 Planung |
§ 7 Experimentierklausel |
§ 8 Landesausschuss für den Rettungsdienst |
§ 9 Zentrale Stelle für Qualitätssicherung |
§ 10 Bereichsausschuss für den Rettungsdienst |
§ 11 Integrierte Leitstelle, Aufgaben und Befugnisse |
§ 12 Integrierte Leitstelle, Trägerschaft und personelle Ausstattung |
§ 13 Integrierte Leitstelle, Zusammenarbeit mit anderen Stellen |
§ 14 Rettungswache |
§ 15 Rettungsmittel |
§ 16 Besetzung von Rettungsfahrzeugen, Fortbildungspflichten, Kostenträgerschaft für die Ausbildung |
§ 17 Ausnahmen von den Anforderungen hinsichtlich der Besetzung von Rettungsfahrzeugen und der jährlichen Fortbildungspflicht in besonderen Gesundheitslagen |
§ 18 Ausnahmen von den Anforderungen hinsichtlich der Besetzung von Rettungsfahrzeugen bei einem Großschadensereignis |
§ 19 Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten |
§ 20 Eigenständige Durchführung heilkundlicher Maßnahmen und Ärztliche Verantwortliche im Rettungsdienst |
§ 21 Notärztliche Standortleitungen |
§ 22 Leitende Notärztinnen und Leitende Notärzte sowie Organisatorische Leitung Rettungsdienst |
§ 23 Helfervor-Ort-System |
§ 24 Smartphonebasiert alarmierte Ersthelferinnen und Ersthelfer |
§ 25 Technische Hilfe |
§ 26 Besondere Bestimmungen für den Rettungsdienst in kommunaler Trägerschaft |
§ 27 Gegenseitige Unterstützung |
§ 28 Grenzüberschreitender Rettungsdienst |
Dritter Abschnitt Genehmigungsverfahren |
§ 29 Genehmigungspflicht |
§ 30 Genehmigungsvoraussetzungen |
§ 31 Umfang der Genehmigung, Anzeige der Betriebsaufnahme und Anzeige der Betriebsaufgabe |
§ 32 Betriebsbereich |
§ 33 Anwendung des Personenbeförderungsgesetzes |
§ 34 Nebenbestimmungen |
§ 35 Rücknahme und Widerruf der Genehmigung |
§ 36 Genehmigungsbehörde |
Vierter Abschnitt Pflichten der Unternehmerin oder des Unternehmers |
§ 37 Betriebspflicht |
§ 38 Beförderungspflicht |
§ 39 Anwendung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr |
Fuenfter Abschnitt Finanzierung des Rettungsdienstes |
§ 40 Öffentliche Förderung des Rettungsdienstes |
§ 41 Öffentliche Förderung von Projekten zur technischen oder organisatorischen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes |
§ 42 Sicherung der Zweckbindung der öffentlichen Förderung |
§ 43 Benutzungsentgelte |
§ 44 Kostenerstattung in besonderen Fällen |
Sechster Abschnitt Luft-, Berg- und Wasser-Rettungsdienst |
§ 45 Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen |
§ 46 Besondere Bestimmungen über die Finanzierung des Luft-, Berg- und Wasser-Rettungsdienstes |
Siebter Abschnitt Aufsicht, Datenschutz |
§ 47 Rechtsaufsicht über die Bereichsausschüsse und über die Leistungsträger nach § 3 Absatz 1 |
§ 48 Fachaufsicht über den rettungsdienstlichen Teil der Integrierten Leitstellen |
§ 49 Allgemeine Grundsätze für die Information über die Datenverarbeitung und für die Garantie zum Schutz personenbezogener Daten |
§ 50 Datenverarbeitung durch die Leistungserbringer |
§ 51 Datenverarbeitung bei der Einbindung von Helfervor-Ort-Systemen und bei der Einbindung von smartphonebasiert alarmierten Ersthelferinnen und Ersthelfern |
§ 52 Datenverarbeitung durch die Notärztlichen Standortleitungen und die Notärztinnen und Notärzte |
§ 53 Datenverarbeitung durch die Zentrale Stelle nach § 9 |
§ 54 Datenverarbeitung durch die Bereichsausschüsse |
§ 55 Datenverarbeitung durch die Aufsichtsbehörden und Genehmigungsbehörden |
§ 56 Datenverarbeitung durch die Integrierten Leitstellen |
§ 57 Datenspeicherung durch die Integrierten Leitstellen |
§ 58 Datenverarbeitung beim Betrieb des Online-Portals nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 |
Achter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften |
§ 59 Ordnungswidrigkeiten |
§ 60 Umsetzungsfrist |
§ 61 Inkrafttreten, Außerkrafttreten |