Regelwerk, Gefahrenabwehr, Feuerwehr
Zweite FahrberechtigungsVO
Inhalt =>
§ 1 Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen
§ 2 Ausbildung
§ 3 Prüfung
§ 4 Zuständigkeit zur Erteilung von Fahrberechtigungen
§ 5 Erlöschen, Ruhen und Widerruf der Fahrberechtigung
§ 6 Übergangsregelung
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1)
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 1 Satz 3)
1. Inhalt der Ausbildung
2. Umfang der Ausbildung
3. Anforderungen an das Ausbildungsfahrzeug
Anlage 3 (zu § 2 Absatz 4)
Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Satz 3)
1. Prüfungsinhalt
2. Prüfungsdauer
3. Bewertung der Prüfung
4. Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug