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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Neufassung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten
- Berlin -

Vom 27. Juni 2024
(GVBl. Nr. 26 vom 10.07.2024 S. 427)



Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1
Zustimmung zu dem Staatsvertrag

(1) Dem von dem Regierenden Bürgermeister von Berlin am 28. Februar 2024 und von dem Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg am 6. Februar 2024 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2
Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

Nummer 30 der Anlage (Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben) zu § 2 Absatz 4 Satz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. April 2024 (GVBl. S. 126) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 4 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.

2. Folgender Absatz 5 wird angefügt:

"(5) die Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus früherer bergbaulicher Tätigkeit in Bereichen stillgelegter bergbaulicher Anlagen, die nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen; ausgenommen davon sind Gebäude an der Geländeoberfläche."

§ 3
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

ID 241621

ENDE

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(Stand: 15.07.2024)

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