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Regelwerk

Änderungstext

Landwirtschaftsstaatsvertrag - Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg auf dem Gebiet der Landwirtschaft
- Berlin -

Vom 12. September 2020
(GVBl. Nr. 42 vom 25.09.2020 S. 736)



Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Zustimmung zum Staatsvertrag
*)

(1) Dem am 10. Juli 2020 in Berlin und am 3. August 2020 in Potsdam unterzeichneten Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Landwirtschaftsstaatsvertrag) wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
(Red. Anm.: Die Anlage wird nicht dargestellt)

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

Nummer 32 der Anlage zu § 2 Absatz 4 Satz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), das zuletzt durch Gesetz vom 22. April 2020 (GVBl. S. 274) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 18 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.

2. Folgender Absatz 19 wird angefügt:

"(19) die Ordnungsaufgaben nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/ biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (ABl. L 189 vom 20.07.2007 S. 1), der Nachfolgeverordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/ biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (ABl. L 150 vom 14.06.2018 S. 1) und den entsprechenden Folgeverordnungen."

Artikel 3
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Artikel 2 tritt mit Inkrafttreten des Staatsvertrages in Kraft.

(2) Der Tag, an dem die Regelungen des Staatsvertrages nach seinem Artikel 19 für das Land Berlin in Kraft treten, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

_______
*) Der Staatsvertrag tritt am 16.Oktober 2020 in Kraft

ID: 201727

ENDE

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(Stand: 05.10.2020)

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