1 - Allgemeines
1.1 - zu § 1 Absatz 2 Information der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung1.2 - zu § 1 Absatz 4 und 5 Geschützte Bezeichnungen
1.3 - zu § 3 Absatz 4 Hilfe und Unterstützung für den Einzelnen
1.4 - zu § 10a Absatz 4 Namensführung von Feuerwehrverbänden und sonstigen Körperschaften
1.5 - zu § 14 Absatz 2 Inanspruchnahme von Personen und Sachen
1.6 - Geschäftsanweisungen
2 - Berliner Feuerwehr
2.1 - Pflichten gegenüber den Freiwilligen Feuerwehren2.2 - Pflichten gegenüber der Landesbeauftragten oder dem Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehren
2.3 - Pflichten gegenüber der Landesjugendfeuerwehrwartin oder dem Landesjugendfeuerwehrwart
2.4 - Große Wehrleiterversammlung
3 - Freiwillige Feuerwehren (zu § 2 Absatz 2)
3.1 - Rechtsstellung der Freiwilligen Feuerwehren3.2 - Bezeichnung der Freiwilligen Feuerwehren
3.3 - Gliederung der Freiwilligen Feuerwehren
3.3.1 - Einsatzabteilungen und Ehrenabteilungen3.3.2 - Verfügbarkeit, A/B Wehren
3.3.3 - Rückwärtige Dienste (zu § 2 Absatz 2)
3.3.4 - Jugendfeuerwehren
3.3.5 - Musikzüge
3.4 - Organe der Freiwilligen Feuerwehren
3.4.1 - Wehrversammlung3.4.2 - Wehrleiterin oder Wehrleiter, Wehrleitung
3.4.3 - Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehren, Ständige Vertreterin oder Ständiger Vertreter
3.5 - Zugehörigkeit zu den Freiwilligen Feuerwehren
3.5.1 - Kennenlernphase3.5.2 - Aufnahme
3.5.3 - Zuordnung
3.5.4 - Allgemeine Pflichten
3.5.5 - Einsatzbezogene Pflichten
3.5.6 - Ordnungsmaßnahmen
3.5.7 - Rückzahlung von Ausbildungskosten
3.5.8 - Beförderungen
3.5.9 - Ende der Zugehörigkeit
3.6 - Ehrenabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren
3.6.1 - Aufnahme3.6.2 - Ende der Zugehörigkeit
4 - Jugendfeuerwehren
4.1 - Aufgaben4.2 - Ausbildung
4.3 - Organe der Jugendfeuerwehren
4.3.1 - Jugendfeuerwehrversammlung4.3.2 - Elternversammlung
4.3.3 - Jugendfeuerwehrwartin oder Jugendfeuerwehrwart
4.3.4 - Landesjugendfeuerwehrwartin oder Landesjugendfeuerwehrwart
4.4 - Zugehörigkeit zu den Jugendfeuerwehren
4.4.1 - Eintrittsalter4.4.2 - Aufnahme
4.4.3 - Pflichten
4.4.4 - Ende der Zugehörigkeit
5 - Werkfeuerwehren und Betriebsfeuerwehren
5.1 - zu § 1 Absatz 5, Bezeichnung von Betriebsfeuerwehren5.1.1 - Kein Ersatz für Einsatzmittel der Berliner Feuerwehr5.1.2 - Zulässige Bezeichnungen
5.1.3 - Genehmigungsvoraussetzungen
5.1.4 - Verfahren
5.1.5 - Mitteilungspflicht
5.2 - zu § 11 Absatz 4 Satz 2, Übertragung von Aufgaben der Werkfeuerwehr auf Dritte
5.2.1 - Grundsatz5.2.2 - Anerkennung für benachbarte Betriebe
5.2.3 - Externe Kräfte als Werkfeuerwehrangehörige
6 - Schlussvorschriften
6.1 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten