Regelwerk, Anlagentechnik

MessEV
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Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Ausnahmen, Begriffsbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich für Messgeräte und Teilgeräte

§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich für einzelne Messgeräte

§ 3 Anwendungsbereich für sonstige Messgeräte

§ 4 Vom Anwendungsbereich ausgenommene Zusatzeinrichtungen

§ 5 Vom Anwendungsbereich ausgenommene Verwendungen

§ 6 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Regelungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Messgeräten

Unterabschnitt 1
Wesentliche Anforderungen an Messgeräte

§ 7 Allgemeine wesentliche Anforderungen und Feststellung der Einhaltung von Fehlergrenzen

§ 8 Gerätespezifische wesentliche Anforderungen

Unterabschnitt 2
Regelungen im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung

§ 9 Konformitätsbewertungsverfahren

§ 10 Technische Unterlagen

§ 11 Konformitätserklärungen

§ 12 Haftpflichtversicherung der Konformitätsbewertungsstelle

Unterabschnitt 3
Kennzeichnung, Aufschriften und beizufügende Informationen

§ 13 Gemeinsame Vorschriften für Kennzeichnungen und Aufschriften von Messgeräten und sonstigen Messgeräten

§ 14 Kennzeichnung von Messgeräten beim Inverkehrbringen

§ 15 Aufschriften auf Messgeräten

§ 16 Aufschriften auf sonstigen Messgeräten

§ 17 Beizufügende Informationen

Abschnitt 3
EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung

§ 18 Verfahrensgrundsätze, wesentliche Anforderungen

§ 19 EG-Bauartzulassung

§ 20 Rücknahme und Widerruf der EG-Bauartzulassung

§ 21 EG-Ersteichung

Abschnitt 4
Pflichten der Verwender

Unterabschnitt 1
Allgemeine Pflichten der Verwender

§ 22 Verkehrsfehlergrenzen

§ 23 Aufstellung, Gebrauch und Wartung von Messgeräten

§ 24 Vermutungswirkung

§ 25 Ausnahmen bei Werten für Messgrößen

§ 26 Angabe von Gewichtswerten

Unterabschnitt 2
Pflichten der Verwender bei besonderen Verwendungen

§ 27 Verwenden von Ausschankmaßen

§ 28 Abgabe von flüssigen Brennstoffen

§ 29 Besondere Vorschriften für das Verwenden von Messgeräten zur Bestimmung der Dosis ionisierender Strahlung

§ 30 Pflichten beim Verwenden einer öffentlichen Waage

§ 32 Nachweis des Wägeergebnisses

Abschnitt 5
Eichung und Befundprüfung

§ 33 Pflichten der antragstellenden Person bei der Eichung

§ 34 Eichfrist

§ 35 Verlängerung der Eichfrist auf Grund von Stichprobenverfahren

§ 36 Durchführung der Eichung

§ 37 Eichtechnische Prüfung

§ 38 Kennzeichnung der Messgeräte

§ 39 Durchführung der Befundprüfung

Abschnitt 6
Softwareaktualisierung

§ 40 Genehmigungsverfahren zur Aktualisierung von Software in Messgeräten

§ 41 Konformitätsbewertung der aktualisierten Software

Abschnitt 7
Prüfstellen für die Eichung von Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme und Instandsetzer

Unterabschnitt 1
Staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 42 Antrag und Anerkennung

§ 43 Anforderungen an die Prüfstelle

§ 44 Haftpflichtversicherung der Prüfstelle

Unterabschnitt 2
Prüfstellenleitung

§ 45 Leitung und stellvertretende Leitung

§ 46 Antrag

§ 47 Sachkunde

§ 48 Öffentliche Bestellung

Unterabschnitt 3
Betrieb der staatlich anerkannten Prüfstelle

§ 49 Bezeichnung und Anzeige der staatlich anerkannten Prüfstelle

§ 50 Durchführung von Eichungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 51 Durchführung von Befundprüfungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 52 Prüfungsunterlagen

§ 53 Verantwortung der Prüfstellenleitung

Unterabschnitt 4
Instandsetzer

§ 54 Befugniserteilung an Instandsetzer

§ 55 Pflichten der Instandsetzer

Abschnitt 8
Meldeverfahren der Behörden

§ 56 Meldeverfahren

Abschnitt 9
Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 57 Ordnungswidrigkeiten

§ 58 Übergangsvorschriften

Anlage 1 Ausnahmen vom Anwendungsbereich für einzelne Messgeräte

Anlage 2 Anforderungen an Messgeräte

1. Fehlergrenzen und Umgebungsbedingungen

1.1 Fehlergrenzen

1.2 Umgebungsbedingungen

1.2.1 Klimatische Umgebungsbedingungen

Tabelle 1

1.2.2 Mechanische Umgebungsbedingungen

1.2.2.1

1.2.3 Elektromagnetische Umgebungsbedingungen

1.3 Für die Durchführung der Prüfungen gemäß dieser Verordnung ist Folgendes zu beachten:

1.3.1 Grundregeln für die Prüfung und die Bestimmung der Messabweichungen

1.3.2 Umgebungsfeuchte

2. Reproduzierbarkeit der Messergebnisse

3. Wiederholbarkeit der Messergebnisse

4. Ansprechschwelle und Empfindlichkeit des Messgeräts

5. Messbeständigkeit

6. Einfluss eines Defekts auf die Genauigkeit der Messergebnisse

7. Eignung des Messgeräts

8. Schutz gegen Verfälschungen

9. Anzeige des Messergebnisses

10. Weiterverarbeitung von Daten zum Abschluss des Geschäftsvorgangs

11. Konformitätsbewertung

Anlage 3 Gerätespezifische Anforderungen und anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren für einzelne Messgeräte

Tabelle 1: Verweisungen auf die Richtlinie 2014/31/EU und die Richtlinie 2014/32/EU

Tabelle 2 nach § 8 Absatz 3 und § 9 Absatz 4 bis zum Ablauf des 19. April 2016 anzuwendende Verweisungen auf die Richtlinien 2004/22/EG und 2009/23/EG

Anlage 4 Konformitätsbewertungsverfahren

Teil A
Allgemeine Vorschriften

1. Technische Unterlagen

2. Konformitätsbewertungsstelle

3. Konformitätserklärung

4. Besondere Vorschriften für nichtselbsttätige Waagen

Teil B
Einzelheiten der Konformitätsbewertungsverfahren

Modul A
Interne Fertigungskontrolle

1. Begriffsbestimmung

2. Technische Unterlagen

3. Herstellung von Messgeräten

4. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung

5. Bevollmächtigter

Modul A1
Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen

Modul A2
Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen

Modul B
Baumusterprüfung

1. Begriffsbestimmung

2. Arten der Baumusterprüfung

3. Antrag auf Baumusterprüfung

4. Aufgaben der Konformitätsbewertungsstelle

5. Prüfungsbericht der Konformitätsbewertungsstelle

6. Baumusterprüfbescheinigung

7. Änderungen des Stands der Technik oder des Baumusters

8. Übersendung der Baumusterprüfbescheinigung an Dritte

9. Aufbewahrungspflichten für Baumusterprüfbescheinigungen

10. Bevollmächtigter

Modul C
Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle

1. Begriffsbestimmung

2. Herstellung

3. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung

4. Bevollmächtigter

Modul C1
Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen

1. Begriffsbestimmung

2. Produktprüfungen

Modul C2
Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen

1. Begriffsbestimmung

2. Produktprüfungen

Modul D
Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess

1. Begriffsbestimmung

2. Herstellung

3. Qualitätssicherungssystem

4. Überwachung unter der Verantwortung der Konformitätsbewertungsstelle

5. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung

6. Aufbewahrung von Unterlagen

7. Bevollmächtigter

Modul D1
Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess

1. Begriffsbestimmung

2. Herstellung

3. Qualitätssicherungssystem

4. Überwachung unter der Verantwortung der Konformitätsbewertungsstelle

5. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung

6. Aufbewahrung von Unterlagen

7. Bevollmächtigter

Modul E
Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf das Produkt

1. Begriffsbestimmung

2. Herstellung

3. Qualitätssicherungssystem

4. Überwachung unter der Verantwortung der Konformitätsbewertungsstelle

5. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung

6. Aufbewahrung von Unterlagen

7. Bevollmächtigter

Modul E1
Qualitätssicherung von Endabnahme und Prüfung der Produkte

1. Begriffsbestimmung

2. Herstellung

3. Qualitätssicherungssystem

4. Überwachung unter der Verantwortung der Konformitätsbewertungsstelle

5. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung

6. Aufbewahrung von Unterlagen

7. Bevollmächtigter

Modul F
Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Produktprüfung

1. Begriffsbestimmung

2. Herstellung

3. Überprüfung

4. Überprüfung der Konformität durch Prüfung und Erprobung jedes einzelnen Messgeräts

5. Überprüfung der Konformität mit statistischen Mitteln

6. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung

7. Bevollmächtigter

Modul F1
Konformität auf der Grundlage einer Prüfung der Produkte

1. Begriffsbestimmung

2. Technische Unterlagen

3. Herstellung

4. Überprüfung

5. Überprüfung der Konformität durch Prüfung und Erprobung jedes einzelnen Messgeräts

6. Überprüfung der Konformität mit statistischen Mitteln

7. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung

8. Bevollmächtigter

Modul G
Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung

1. Begriffsbestimmung

2. Technische Unterlagen

3. Herstellung

4. Überprüfung

5. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung

6. Bevollmächtigter

Modul H
Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung

1. Begriffsbestimmung

2. Herstellung

3. Qualitätssicherungssystem

4. Überwachung unter der Verantwortung der Konformitätsbewertungsstelle

5. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung

6. Aufbewahrung von Unterlagen

7. Bevollmächtigter

Modul H1
Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung

1. Begriffsbestimmung

2. Herstellung

3. Qualitätssicherungssystem

4. Entwurfsprüfung

5. Überwachung unter der Verantwortung der Konformitätsbewertungsstelle

6. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung

7. Aufbewahrung von Unterlagen

8. Bevollmächtigter

Anlage 5 Konformitätserklärung für Messgeräte, die nicht europäischen Vorschriften unterliegen

Anlage 6 Messgeräte für EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung

Tabelle 1

Anlage 7 Besondere Eichfristen für einzelne Messgeräte

Tabelle 1

Anlage 8 Kennzeichen

0. Vorgaben für alle Kennzeichen

1. Kennzeichen der Eichbehörden (§ 38)

2. Kennzeichen der staatlich anerkannten Prüfstellen (§ 50 Absatz 2 und 3)

3. Kennzeichen des Instandsetzers (§ 54 Absatz 3 Satz 2, § 55 Absatz 2 Satz 2)

4. Kennungen der in den Ländern zuständigen Behörden:

Tabelle 1