Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Ausnahmen, Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich für Messgeräte und Teilgeräte
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich für einzelne Messgeräte
§ 3 Anwendungsbereich für sonstige Messgeräte
§ 4 Vom Anwendungsbereich ausgenommene Zusatzeinrichtungen
§ 5 Vom Anwendungsbereich ausgenommene Verwendungen
§ 6 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Regelungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Messgeräten
Unterabschnitt 1
Wesentliche Anforderungen an Messgeräte
§ 7 Allgemeine wesentliche Anforderungen und Feststellung der Einhaltung von Fehlergrenzen
§ 8 Gerätespezifische wesentliche Anforderungen
Unterabschnitt 2
Regelungen im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung
§ 9 Konformitätsbewertungsverfahren
§ 10 Technische Unterlagen
§ 11 Konformitätserklärungen
§ 12 Haftpflichtversicherung der Konformitätsbewertungsstelle
Unterabschnitt 3
Kennzeichnung, Aufschriften und beizufügende Informationen
§ 13 Gemeinsame Vorschriften für Kennzeichnungen und Aufschriften von Messgeräten und sonstigen Messgeräten
§ 14 Kennzeichnung von Messgeräten beim Inverkehrbringen
§ 15 Aufschriften auf Messgeräten
§ 16 Aufschriften auf sonstigen Messgeräten
§ 17 Beizufügende Informationen
Abschnitt 3
EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
§ 18 Verfahrensgrundsätze, wesentliche Anforderungen
§ 19 EG-Bauartzulassung
§ 20 Rücknahme und Widerruf der EG-Bauartzulassung
§ 21 EG-Ersteichung
Abschnitt 4
Pflichten der Verwender
Unterabschnitt 1
Allgemeine Pflichten der Verwender
§ 22 Verkehrsfehlergrenzen
§ 23 Aufstellung, Gebrauch und Wartung von Messgeräten
§ 24 Vermutungswirkung
§ 25 Ausnahmen bei Werten für Messgrößen
§ 26 Angabe von Gewichtswerten
Unterabschnitt 2
Pflichten der Verwender bei besonderen Verwendungen
§ 27 Verwenden von Ausschankmaßen
§ 28 Abgabe von flüssigen Brennstoffen
§ 29 Besondere Vorschriften für das Verwenden von Messgeräten zur Bestimmung der Dosis ionisierender Strahlung
§ 30 Pflichten beim Verwenden einer öffentlichen Waage
§ 32 Nachweis des Wägeergebnisses
Abschnitt 5
Eichung und Befundprüfung
§ 33 Pflichten der antragstellenden Person bei der Eichung
§ 34 Eichfrist
§ 35 Verlängerung der Eichfrist auf Grund von Stichprobenverfahren
§ 36 Durchführung der Eichung
§ 37 Eichtechnische Prüfung
§ 38 Kennzeichnung der Messgeräte
§ 39 Durchführung der Befundprüfung
Abschnitt 6
Softwareaktualisierung
§ 40 Genehmigungsverfahren zur Aktualisierung von Software in Messgeräten
§ 41 Konformitätsbewertung der aktualisierten Software
Abschnitt 7
Prüfstellen für die Eichung von Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme und Instandsetzer
Unterabschnitt 1
Staatlich anerkannte Prüfstellen
§ 42 Antrag und Anerkennung
§ 43 Anforderungen an die Prüfstelle
§ 44 Haftpflichtversicherung der Prüfstelle
Unterabschnitt 2
Prüfstellenleitung
§ 45 Leitung und stellvertretende Leitung
§ 46 Antrag
§ 47 Sachkunde
§ 48 Öffentliche Bestellung
Unterabschnitt 3
Betrieb der staatlich anerkannten Prüfstelle
§ 49 Bezeichnung und Anzeige der staatlich anerkannten Prüfstelle
§ 50 Durchführung von Eichungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen
§ 51 Durchführung von Befundprüfungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen
§ 52 Prüfungsunterlagen
§ 53 Verantwortung der Prüfstellenleitung
Unterabschnitt 4
Instandsetzer
§ 54 Befugniserteilung an Instandsetzer
§ 55 Pflichten der Instandsetzer
Abschnitt 8
Meldeverfahren der Behörden
§ 56 Meldeverfahren
Abschnitt 9
Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 57 Ordnungswidrigkeiten
§ 58 Übergangsvorschriften
Anlage 1 Ausnahmen vom Anwendungsbereich für einzelne Messgeräte
Anlage 2 Anforderungen an Messgeräte
1. Fehlergrenzen und Umgebungsbedingungen
1.1 Fehlergrenzen
1.2 Umgebungsbedingungen
1.2.1 Klimatische Umgebungsbedingungen
1.2.2 Mechanische Umgebungsbedingungen
1.2.3 Elektromagnetische Umgebungsbedingungen
1.3 Für die Durchführung der Prüfungen gemäß dieser Verordnung ist Folgendes zu beachten:
1.3.1 Grundregeln für die Prüfung und die Bestimmung der Messabweichungen
1.3.2 Umgebungsfeuchte
2. Reproduzierbarkeit der Messergebnisse
3. Wiederholbarkeit der Messergebnisse
4. Ansprechschwelle und Empfindlichkeit des Messgeräts
5. Messbeständigkeit
6. Einfluss eines Defekts auf die Genauigkeit der Messergebnisse
7. Eignung des Messgeräts
8. Schutz gegen Verfälschungen
9. Anzeige des Messergebnisses
10. Weiterverarbeitung von Daten zum Abschluss des Geschäftsvorgangs
11. Konformitätsbewertung
Anlage 3 Gerätespezifische Anforderungen und anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren für einzelne Messgeräte
Tabelle 1: Verweisungen auf die Richtlinie 2014/31/EU und die Richtlinie 2014/32/EU
Tabelle 2 nach § 8 Absatz 3 und § 9 Absatz 4 bis zum Ablauf des 19. April 2016 anzuwendende Verweisungen auf die Richtlinien 2004/22/EG und 2009/23/EG
Anlage 4 Konformitätsbewertungsverfahren
Teil A
Allgemeine Vorschriften
1. Technische Unterlagen
2. Konformitätsbewertungsstelle
3. Konformitätserklärung
4. Besondere Vorschriften für nichtselbsttätige Waagen
Teil B
Einzelheiten der Konformitätsbewertungsverfahren
Modul A
Interne Fertigungskontrolle
1. Begriffsbestimmung
2. Technische Unterlagen
3. Herstellung von Messgeräten
4. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung
5. Bevollmächtigter
Modul A1
Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen
Modul A2
Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen
Modul B
Baumusterprüfung
1. Begriffsbestimmung
2. Arten der Baumusterprüfung
3. Antrag auf Baumusterprüfung
4. Aufgaben der Konformitätsbewertungsstelle
5. Prüfungsbericht der Konformitätsbewertungsstelle
6. Baumusterprüfbescheinigung
7. Änderungen des Stands der Technik oder des Baumusters
8. Übersendung der Baumusterprüfbescheinigung an Dritte
9. Aufbewahrungspflichten für Baumusterprüfbescheinigungen
10. Bevollmächtigter
Modul C
Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle
1. Begriffsbestimmung
2. Herstellung
3. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung
4. Bevollmächtigter
Modul C1
Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen
1. Begriffsbestimmung
2. Produktprüfungen
Modul C2
Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen
1. Begriffsbestimmung
2. Produktprüfungen
Modul D
Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess
1. Begriffsbestimmung
2. Herstellung
3. Qualitätssicherungssystem
4. Überwachung unter der Verantwortung der Konformitätsbewertungsstelle
5. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung
6. Aufbewahrung von Unterlagen
7. Bevollmächtigter
Modul D1
Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess
1. Begriffsbestimmung
2. Herstellung
3. Qualitätssicherungssystem
4. Überwachung unter der Verantwortung der Konformitätsbewertungsstelle
5. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung
6. Aufbewahrung von Unterlagen
7. Bevollmächtigter
Modul E
Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf das Produkt
1. Begriffsbestimmung
2. Herstellung
3. Qualitätssicherungssystem
4. Überwachung unter der Verantwortung der Konformitätsbewertungsstelle
5. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung
6. Aufbewahrung von Unterlagen
7. Bevollmächtigter
Modul E1
Qualitätssicherung von Endabnahme und Prüfung der Produkte
1. Begriffsbestimmung
2. Herstellung
3. Qualitätssicherungssystem
4. Überwachung unter der Verantwortung der Konformitätsbewertungsstelle
5. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung
6. Aufbewahrung von Unterlagen
7. Bevollmächtigter
Modul F
Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Produktprüfung
1. Begriffsbestimmung
2. Herstellung
3. Überprüfung
4. Überprüfung der Konformität durch Prüfung und Erprobung jedes einzelnen Messgeräts
5. Überprüfung der Konformität mit statistischen Mitteln
6. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung
7. Bevollmächtigter
Modul F1
Konformität auf der Grundlage einer Prüfung der Produkte
1. Begriffsbestimmung
2. Technische Unterlagen
3. Herstellung
4. Überprüfung
5. Überprüfung der Konformität durch Prüfung und Erprobung jedes einzelnen Messgeräts
6. Überprüfung der Konformität mit statistischen Mitteln
7. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung
8. Bevollmächtigter
Modul G
Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung
1. Begriffsbestimmung
2. Technische Unterlagen
3. Herstellung
4. Überprüfung
5. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung
6. Bevollmächtigter
Modul H
Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung
1. Begriffsbestimmung
2. Herstellung
3. Qualitätssicherungssystem
4. Überwachung unter der Verantwortung der Konformitätsbewertungsstelle
5. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung
6. Aufbewahrung von Unterlagen
7. Bevollmächtigter
Modul H1
Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung
1. Begriffsbestimmung
2. Herstellung
3. Qualitätssicherungssystem
4. Entwurfsprüfung
5. Überwachung unter der Verantwortung der Konformitätsbewertungsstelle
6. Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung
7. Aufbewahrung von Unterlagen
8. Bevollmächtigter
Anlage 5 Konformitätserklärung für Messgeräte, die nicht europäischen Vorschriften unterliegen
Anlage 6 Messgeräte für EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
Anlage 7 Besondere Eichfristen für einzelne Messgeräte
Anlage 8 Kennzeichen
0. Vorgaben für alle Kennzeichen
1. Kennzeichen der Eichbehörden (§ 38)
2. Kennzeichen der staatlich anerkannten Prüfstellen (§ 50 Absatz 2 und 3)
3. Kennzeichen des Instandsetzers (§ 54 Absatz 3 Satz 2, § 55 Absatz 2 Satz 2)
4. Kennungen der in den Ländern zuständigen Behörden: