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Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten für die Befugniserteilung und
Benennung bei zugelassenen Überwachungsstellen nach dem Produktsicherheitsgesetz und Prüfstellen nach der Rohrfernleitungsverordnung
- Thüringen -
Vom 10. November 2017
(GVBl. Nr. 11 vom 30.11.2017 S. 260)
Aufgrund des § 37 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 6 des Produktsicherheitsgesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178 -2179-, 2012 I S. 131), zuletzt geändert durch Artikel 435 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), und des § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Verkündungsgesetzes vom 30. Januar 1991 (GVBl. S. 2) verordnet die Landesregierung:
Die Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten für die Befugniserteilung und Benennung bei zugelassenen Überwachungsstellen nach dem Produktsicherheitsgesetz und Prüfstellen nach der Rohrfernleitungsverordnung vom 30. Oktober 2012 (GVBl. S. 433) wird wie folgt geändert:
1. Der Überschrift wird folgender Klammerzusatz angefügt:
"(Thüringer Überwachungs- und Prüfstellen-Zuständigkeitsverordnung - ThürÜPZustVO -)".
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird die Verweisung " §§ 14 und 15 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777)" durch die Verweisung " §§ 15 und 16 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49)" ersetzt.
b) In Nummer 2 wird die Verweisung " § 15" durch die Verweisung " § 16" ersetzt.
3. § 4 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
" § 4
Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ist zuständig für die Anerkennung und Überwachung der Prüfstellen nach § 6 der Rohrfernleitungsverordnung vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777, 3809) in der jeweils geltenden Fassung." |
4. Die Anlage erhält folgende Fassung:
Alt:
1 Allgemeine Angaben zu Betreiber und Betriebsort für alle Anlagen und Geräte1.1 Betreiber (Eingabe mit Suchhilfe)
- Name 1
- Name 2
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Postfach Postleitzahl
- Postfachnummer
1.2 Eigentümeranschrift (Eingabe mit Suchhilfe)1
- Name 1
- Name 2
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Postfach Postleitzahl
- Postfachnummer
1.3 Standort der Anlage/des Gerätes (Eingabe mit Suchhilfe)
- Anlagen/Geräteanschrift
- Name 1
- Name 2
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Anlage zum Betrieb an wechselnden Orten, beispielsweise nach Anhang 5 Nr. 13 Abs. 3 BetrSichV (In diesem Fall ist keine Anschrift für den Betriebsort erforderlich, aber alle Behörden müssen lesenden Zugriff auf diese Anlagen haben.)
1.4 Betriebsinterne Bezeichnung (sofern vorhanden)
1.5 Anlagen-/Gerätenummer = Systemindex "Anlage/Gerät"2
1.6 Betriebsstättennummer3
1.7 Anlagenstatus:
- Stillgelegt am (Datum)3
- Beseitigt am (Datum)3
2 Aufzugsanlagen
2.1 Stammdaten "Aufzugsanlage"
2.1.1 Grunddaten für alle Aufzugsanlagen
- Aufzugsart (Auswahlfeld mit Freitext)
- Aufzug nach der Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge (ABl. Nr. L 213 vom 07.09.1995 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung
- Aufzüge nach Anhang IV Buchst. a Nr. 17 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (ABl. Nr. L 157 vom 09.06.2006 S. 24) (Auswahlfeld mit Freitext)
Fassadenaufzug
Behindertenaufzug- Personen-Umlaufaufzug
- Bauaufzug mit Personenbeförderung
- Mühlen-Bremsfahrstuhl
- Anlage wurde am 1.1.2003 bereits betrieben (Ja/Nein)
- Hersteller (Eingabe mit Suchhilfe)
- Typ (Auswahlfeld mit Freitext)4
- Fabrikationsnummer
- Baujahr
- Tragfähigkeit (kg)
- Geschwindigkeit (m/s)
- Förderhöhe/Fahrbahnlänge (m)
(Stand: 23.07.2018)
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