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ThürMEZustVO - Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten für die Durchführung der mess- und eichrechtlichen Rechtsvorschriften
- Thüringen -
Vom 7. August 2013
(GVBl. Nr. 8 vom 30.08.2013 S. 206)
Für das Mess- und Eichwesen in Thüringen zuständige Behörden sind
Das Landesamt für Verbraucherschutz ist, soweit bundesgesetzlich nichts anderes geregelt ist, zuständig für die Durchführung
Das Landesamt für Verbraucherschutz ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 19 des Eichgesetzes und nach § 10 EinhZeitG und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen.
ENDE |
(Stand: 22.06.2022)
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