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Regelwerk

Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen
- Bremen -

Vom 7. Mai 2024
(Brem.GBl. Nr. 39 vom 27.05.2024 S. 153)


Aufgrund des § 42 Absatz 5, 6 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl.I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 228 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, verordnet der Senat:

Artikel 1

Die Anlage zur Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen vom 16. Januar 2018 (Brem.GBl. S. 12) wird wie folgt gefasst:

"Anlage Räumlicher Geltungsbereich
(zu § 1)

1. Bahnhofsvorstadt

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2. Bremer Viertel

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Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

ID: 241191


ENDE

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