Regelwerk; Anlagentechnik

ProdSG
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Voraussetzungen für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
sowie für das Ausstellen von Produkten

§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt

§ 4 Harmonisierte Normen

§ 5 Normen und andere technische Spezifikationen

§ 6 Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt

§ 7 CE-Kennzeichnung

§ 8 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 3
Bestimmungen über die Befugnis erteilende Behörde

§ 9 Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde

§ 10 Anforderungen an die Befugnis erteilende Behörde

§ 11 Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde

Abschnitt 4
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 12 Anträge auf Notifizierung

§ 13 Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung

§ 14 Konformitätsvermutung

§ 15 Erteilung der Befugnis, Notifizierungsverfahren

§ 16 Verpflichtungen der notifizierten Stelle

§ 17 Meldepflichten der notifizierten Stelle

§ 18 Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen

§ 19 Widerruf der erteilten Befugnis

Abschnitt 5
GS-Zeichen

§ 20 Zuerkennung des GS-Zeichens

§ 21 Befugnis für die Tätigkeit als GS-Stelle

§ 22 Pflichten der GS-Stellen

§ 23 Einbeziehung von externen Stellen

§ 24 Pflichten des Herstellers und des Einführers

Abschnitt 6
Marktüberwachung, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
und Ausschuss für Produktsicherheit

§ 25 Marktüberwachung

§ 26 Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

§ 27 Ausschuss für Produktsicherheit

Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 28 Bußgeldvorschriften

§ 29 Strafvorschriften

Anlage