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Lfd. Nr. Frequenzbereich
(GHz)
Zuweisung an Funkdienste Nutzung
450 122,25 - 123

D138
10 31

FESTER FUNKDIENST

INTERSATELLITENFUNKDIENST

MOBILFUNKDIENST D558

Amateurfunkdienst

ziv
451 123 - 126

D554
5 31

FESTER FUNKDIENST ÜBER SATELLITEN
(Richtung Weltraum-Erde)

MOBILFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN
(Richtung Weltraum-Erde)

NAVIGATIONSFUNKDIENST

NAVIGATIONSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN

Radioastronomiefunkdienst

ziv
452 126 - 130

D149 D554
5 31

FESTER FUNKDIENST ÜBER SATELLITEN
(Richtung Weltraum-Erde)

MOBILFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN
(Richtung Weltraum-Erde)

NAVIGATIONSFUNKDIENST

NAVIGATIONSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN

Radioastronomiefunkdienst

ziv, mil
453 130 - 134

D149
5 31

ERDERKUNDUNGSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN (aktiv) D562E

FESTER FUNKDIENST

INTERSATELLITENFUNKDIENST

MOBILFUNKDIENST D558

RADIOASTRONOMIEFUNKDIENST

ziv
454 134 - 136

5 31

AMATEURFUNKDIENST

AMATEURFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN

Radioastronomiefunkdienst

ziv
455 136 - 141

D149
5 31

NICHTNAVIGATORISCHER ORTUNGSFUNKDIENST

RADIOASTRONOMIEFUNKDIENST

Amateurfunkdienst

Amateurfunkdienst über Satelliten

ziv
456 141 - 148,5

D149
5 31

FESTER FUNKDIENST

MOBILFUNKDIENST

NICHTNAVIGATORISCHER ORTUNGSFUNKDIENST

RADIOASTRONOMIEFUNKDIENST

ziv, mit
457 148,5 - 151,5

D340
5 31

ERDERKUNDUNGSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN

RADIOASTRONOMIEFUNKDIENST

WELTRAUMFORSCHUNGSFUNKDIENST (passiv)

ziv
458 151,5 - 155,5

D149
5 31

FESTER FUNKDIENST

MOBILFUNKDIENST

NICHTNAVIGATORISCHER ORTUNGSFUNKDIENST

RADIOASTRONOMIEFUNKDIENST

ziv
459 155,5 - 158,5

D149 D562G
5 31

ERDERKUNDUNGSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN (passiv) D562F

FESTER FUNKDIENST

FESTER FUNKDIENST ÜBER SATELLITEN

(Richtung Weltraum-Erde)

MOBILFUNKDIENST

RADIOASTRONOMIEFUNKDIENST

WELTRAUMFORSCHUNGSFUNKDIENST (passiv) D562F

ziv
460 158,5 - 164

5 31

FESTER FUNKDIENST

FESTER FUNKDIENST ÜBER SATELLITEN
(Richtung Weltraum-Erde)

MOBILFUNKDIENST

MOBILFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN
(Richtung Weltraum-Erde)

ziv
461 164 - 167

D340
5 31

ERDERKUNDUNGSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN (passiv)

RADIOASTRONOMIEFUNKDIENST

WELTRAUMFORSCHUNGSFUNKDIENST (passiv)

ziv
462 167 - 168

5 31

FESTER FUNKDIENST

FESTER FUNKDIENST ÜBER SATELLITEN
(Richtung Weltraum-Erde)

INTERSATELLITENFUNKDIENST

MOBILFUNKDIENST D558

ziv
463 168 - 170

D149
5 31

FESTER FUNKDIENST

FESTER FUNKDIENST ÜBER SATELLITEN
(Richtung Weltraum-Erde)

INTERSATELLITENFUNKDIENST

MOBILFUNKDIENST D558

ziv
464 170 - 174,5

D149
5 31

FESTER FUNKDIENST

FESTER FUNKDIENST ÜBER SATELLITEN
(Richtung Weltraum-Erde)

INTERSATELLITENFUNKDIENST

MOBILFUNKDIENST D558

ziv
465 174,5 - 174,8

5 31

FESTER FUNKDIENST

INTERSATELLITENFUNKDIENST

MOBILFUNKDIENST D558

ziv
466 174,8 - 182

5 31

ERDERKUNDUNGSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN (passiv)

INTERSATELLITENFUNKDIENST

WELTRAUMFORSCHUNGSFUNKDIENST (passiv)

ziv
467 182 - 185

D340
5 31

ERDERKUNDUNGSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN (passiv)

RADIOASTRONOMIEFUNKDIENST

WELTRAUMFORSCHUNGSFUNKDIENST (passiv)

ziv
468 185 - 190

5 31

ERDERKUNDUNGSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN (passiv)

INTERSATELLITENFUNKDIENST

WELTRAUMFORSCHUNGSFUNKDIENST (passiv)

ziv
469 190 - 191,8

D340
5 31

ERDERKUNDUNGSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN (passiv)

WELTRAUMFORSCHUNGSFUNKDIENST (passiv)

ziv
470 191,8 - 200

D149 D554
5 31

FESTER FUNKDIENST

INTERSATELLITENFUNKDIENST

MOBILFUNKDIENST D558

MOBILFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN

NAVIGATIONSFUNKDIENST

NAVIGATIONSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN

ziv, mil
471 200 - 202

D340
5 31

ERDERKUNDUNGSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN (passiv)

RADIOASTRONOMIEFUNKDIENST

WELTRAUMFORSCHUNGSFUNKDIENST (passiv)

ziv
472 202 - 209

D340
5 31

ERDERKUNDUNGSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN (passiv)

RADIOASTRONOMIEFUNKDIENST

WELTRAUMFORSCHUNGSFUNKDIENST (passiv)

ziv
473 209 - 217

D149
5 31

FESTER FUNKDIENST

FESTER FUNKDIENST ÜBER SATELLITEN
(Richtung Erde-Weltraum)

MOBILFUNKDIENST

RADIOASTRONOMIEFUNKDIENST

ziv, mil
474 217 - 226

D149
5 31

FESTER FUNKDIENST

FESTER FUNKDIENST ÜBER SATELLITEN
(Richtung Erde-Weltraum)

MOBILFUNKDIENST

RADIOASTRONOMIEFUNKDIENST

WELTRAUMFORSCHUNGSFUNKDIENST (passiv)

ziv
475 226 - 231,5

D340
5 31

ERDERKUNDUNGSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN (passiv)

RADIOASTRONOMIEFUNKDIENST

WELTRAUMFORSCHUNGSFUNKDIENST (passiv)

ziv
476 231,5 - 232

5 31

FESTER FUNKDIENST

MOBILFUNKDIENST

Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst

ziv, mil
477 232 - 235

5 31

FESTER FUNKDIENST

FESTER FUNKDIENST ÜBER SATELLITEN
(Richtung Weltraum-Erde)

MOBILFUNKDIENST

Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst

ziv, mil
478 235 - 238

D563B
5 31

ERDERKUNDUNGSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN (passiv)

FESTER FUNKDIENST ÜBER SATELLITEN
(Richtung Weltraum-Erde)

WELTRAUMFORSCHUNGSFUNKDIENST (passiv)

ziv, mil
479 238 - 240

5 31

FESTER FUNKDIENST

FESTER FUNKDIENST ÜBER SATELLITEN
(Richtung Weltraum-Erde)

MOBILFUNKDIENST

NICHTNAVIGATORISCHER ORTUNGSFUNKDIENST

NAVIGATIONSFUNKDIENST

NAVIGATIONSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN

ziv, mil
480 240 - 241

5 31

FESTER FUNKDIENST

MOBILFUNKDIENST

NICHTNAVIGATORISCHER ORTUNGSFUNKDIENST

ziv, mil
481 241 - 248

D138 D149
5 10 31

NICHTNAVIGATORISCHER ORTUNGSFUNKDIENST

RADIOASTRONOMIEFUNKDIENST

Amateurfunkdienst

Amateurfunkdienst über Satelliten

ziv, mil
482 248 - 250

D149
5 31

AMATEURFUNKDIENST

AMATEURFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN

Radioastronomiefunkdienst

ziv
483 250 - 252

D340
5 31

ERDERKUNDUNGSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN (passiv)

RADIOASTRONOMIEFUNKDIENST

WELTRAUMFORSCHUNGSFUNKDIENST (passiv)

ziv
484 252 - 265

D149 D554
5 31

FESTER FUNKDIENST

MOBILFUNKDIENST

MOBILFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN
(Richtung Erde-Weltraum)

NAVIGATIONSFUNKDIENST

NAVIGATIONSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN

RADIOASTRONOMIEFUNKDIENST

ziv, mil
485 265 - 275

D149
5 31

FESTER FUNKDIENST

FESTER FUNKDIENST ÜBER SATELLITEN
(Richtung Erde-Weltraum)

MOBILFUNKDIENST

RADIOASTRONOMIEFUNKDIENST

ziv, mil
486 oberhalb 275

D565
5 31

nicht zugewiesen  

Teil B: Nutzungsbestimmungen 06 09

D1 - D55 nicht benutzt
D56 Funkstellen der Funkdienste, denen die Frequenzbereiche 14 - 19,95 kHz, 20,05 - 70 kHz, 72 - 84 kHz und 86 - 90 kHz zugewiesen sind, können Normalfrequenzen und Zeitzeichen aussenden.
D57 Die Benutzung der Frequenzbereiche 14 - 19,95 kHz, 20,05 - 70 kHz, 72 - 84 kHz und 86 - 90 kHz durch den mobilen Seefunkdienst ist auf Küstenfunkstellen des Telegraphiefunkdienstes (nur A1a und F1 B) beschränkt. Ausnahmsweise ist die Benutzung der Sendeart J2B oder J7B unter der Bedingung zugelassen, dass die erforderliche Bandbreite die Breite nicht übersteigt, die normalerweise bei der Sendeart A1a oder F1B in diesen Bereichen beansprucht wird.
D58 - D59 nicht benutzt
D60 Im Frequenzbereich 117,6 - 129 kHz dürfen Funknavigationssysteme, die Impulsaussendungen verwenden, unter der Bedingung benutzt werden, dass sie bei anderen Diensten, denen dieser Frequenzbereich zugewiesen ist, keine Störungen verursachen.
D61 - D63 nicht benutzt
D64 Für Funkstellen des festen Funkdienstes und des mobilen Seefunkdienstes in den Frequenzbereichen, die diesen Funkdiensten zwischen 110 und 148,5 kHz zugewiesen sind, sind nur die Sendearten A1A, F1 B, A2C, A3C, F1 C oder F3C zugelassen. Ausnahmsweise ist für Funkstellen des mobilen Seefunkdienstes auch die Sendeart J2B oder J7B zugelassen.
D65 - D67 nicht benutzt
D67A Funkstellen des Amateurfunkdienstes im Frequenzbereich 135,7 - 137,8 kHz dürfen eine maximale Strahlungsleistung von 1 W EIRP nicht überschreiten.
D68 - D72 nicht benutzt
D73 Der Bereich 283,5 - 325 kHz darf im Seenavigationsfunkdienst auch für die Übermittlung ergänzender navigatorischer Angaben mittels schmalbandiger Techniken benutzt werden, wenn hierdurch keine Störungen beim Empfang von Funkfeuern des Navigationsfunkdienstes verursacht werden.
D74 - D78 nicht benutzt
D79 Die Benutzung der Frequenzbereiche 415 - 495 kHz und 505 - 526,5 kHz durch den mobilen Seefunkdienst ist auf Telegraphiefunk beschränkt.
D80 - D81 nicht benutzt
D82 Im mobilen Seefunkdienst darf die Frequenz 490 kHz nur von Küstenfunkstellen für die Aussendung von Nachrichten für die Sicherheit mit Hilfe von Schmalbandtelegraphie für Fernschreibübertragung benutzt werden. Bei der Benutzung des Frequenzbereichs 415 - 495 kHz durch den Flugnavigationsfunkdienst ist sicherzustellen, dass keine Störungen auf der Frequenz 490 kHz verursacht werden.
D82A Die Nutzung des Frequenzbereichs 495 - 505 kHz ist auf Telegraphiefunk beschränkt. Bei der Benutzung dieses Frequenzbereichs durch andere Funkdienste als den mobilen Seefunkdienst ist sicherzustellen, dass keine Störungen des mobilen Seefunkdienstes verursacht werden.
D83 nicht benutzt
D84 Im mobilen Seefunkdienst wird die Frequenz 518 kHz ausschließlich für die Aussendung von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt mittels Funkfernschreiben von Küstenfunkstellen an Schiffe benutzt.
D85 - D91 nicht benutzt
D92 In den Frequenzbereichen 1.606,5 - 1.625 kHz, 1.635 - 1.800 kHz, 1.850 - 2.160 kHz, 2.194 - 2.300 kHz und 2.502 - 2.850 kHz dürfen Funkortungssysteme betrieben werden, sofern die mittlere Strahlungsleistung dieser Funkstellen 50 Watt nicht überschreitet.
D93 - D95 nicht benutzt
D96 Im Frequenzbereich 1.850 - 1.890 kHz darf die Spitzenleistung der Amateurfunkstellen 75 Watt nicht überschreiten, und im Frequenzbereich 1 890 - 2.000 kHz darf die Spitzenleistung der Amateurfunkstellen 10 Watt nicht überschreiten.
D97 - D103 nicht benutzt


D104 Die Benutzung des Frequenzbereichs 2.025 - 2.045 kHz durch den Wetterhilfenfunkdienst ist auf ozeanographische Bojenfunkstellen beschränkt.
D105 - D107 nicht benutzt
D108 Die Trägerfrequenz 2.182 kHz ist eine internationale Not - und Anruffrequenz für Sprechfunk.
D109 Die Frequenzen 2.187,5 kHz, 4.207,5 kHz, 6.312 kHz, 8.414,5 kHz, 12.577 kHz und 16.804,5 kHz sind internationale Notfrequenzen für digitalen Selektivruf.
D110 Die Frequenzen 2.174,5 kHz, 4.177,5 kHz, 6.268 kHz, 8.376,5 kHz, 12.520 kHz und 16.695 kHz sind internationale Notfrequenzen für Schmalbandtelegraphie für Fernschreibübertragung.
D111 Die Trägerfrequenzen 2.182 kHz, 3.023 kHz, 5.680 kHz und 8.364 kHz sowie die Frequenzen 121,5 MHz, 156,525 MHz, 156,8 MHz und 243 MHz dürfen in Übereinstimmung mit den Verfahren, die für die terrestrischen Funkdienste gelten, zusätzlich für Such- und Rettungsarbeiten benutzt werden, wenn diese bemannte Weltraumfahrzeuge betreffen. Dies gilt auch für die Frequenzen 10.003 kHz, 14.993 kHz und 19.993 kHz, jedoch müssen die Aussendungen auf jeder dieser Frequenzen innerhalb der Grenzen von ±3 kHz der betreffenden Frequenz gehalten werden.
D112 - D114 nicht benutzt
D115 Die Trägerfrequenzen (Bezugsfrequenzen) 3.023 kHz und 5.680 kHz dürfen zusätzlich von den Funkstellen des mobilen Seefunkdienstes, die an koordinierten Such- und Rettungsarbeiten teilnehmen, benutzt werden.
D116 - D126 nicht benutzt
D127 Die Benutzung des Frequenzbereichs 4.000 - 4.063 kHz durch den mobilen Seefunkdienst ist auf Seefunkstellen beschränkt, die Sprechfunkverkehr abwickeln.
D128 Die Frequenzbereiche 4.063 - 4.123 kHz und 4.130 - 4.438 kHz sind zusätzlich dem festen Funkdienst auf sekundärer Basis für Funkverkehr innerhalb der deutschen Grenzen zugewiesen. Die mittlere Leistung der Funkstellen darf höchstens 50 Watt betragen.
D129 nicht benutzt
D130 Die Trägerfrequenzen 4.125 kHz und 6.215 kHz werden für Not - und Sicherheitsverkehr im Sprechfunk benutzt.
D131 Die Frequenz 4.209,5 kHz wird von Küstenfunkstellen nur für die Aussendung von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt mit Hilfe von Schmalbandtelegraphie für Fernschreibübertragung benutzt.
D132 Die Frequenzen 4.210 kHz, 6.314 kHz, 8.416,5 kHz, 12.579 kHz, 16.806,5 kHz, 19.680,5 kHz, 22.376 kHz und 26.100,5 kHz sind die internationalen Frequenzen für die Aussendung von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt.
D133 nicht benutzt
D134 Die Benutzung der Frequenzbereiche 5.900 - 5.950 kHz, 7.300 - 7.350 kHz, 9.400 - 9.500 kHz, 11.600 - 11.650 kHz, 12.050 - 12.100 kHz, 13.570 - 13.600 kHz, 13.800 - 13.870 kHz, 15.600 - 15.800 kHz, 17.480 - 17.550 kHz und 18.900 - 19.020 kHz durch den Rundfunkdienst ist für Einseitenbandaussendungen oder andere spektrumseffiziente Modulationsverfahren vorgesehen.
D135 nicht benutzt
D136 Der Frequenzbereich 5.900 - 5.950 kHz ist zusätzlich dem festen Funkdienst und dem mobilen Landfunkdienst innerhalb der deutschen Grenzen auf sekundärer Basis zugewiesen.
D137 Die Frequenzbereiche 6.200 - 6.213,5 kHz und 6.220,5 - 6.525 kHz sind zusätzlich dem festen Funkdienst auf sekundärer Basis für Funkverkehr innerhalb der deutschen Grenzen zugewiesen. Die mittlere Leistung der Funkstellen darf höchstens 50 Watt betragen.
D138 Die Frequenzbereiche

6.765 - 6.795 kHz (Mittenfrequenz 6.780 kHz),
61 - 61,5 GHz (Mittenfrequenz 61,25 GHz),
122 - 123 GHz (Mittenfrequenz 122,5 GHz) und
244 - 246 GHz (Mittenfrequenz 245 GHz)

sind für industrielle, wissenschaftliche und medizinische Anwendungen(ISM) bestimmt. ISM-Anwendungen in diesen Frequenzbereichen dürfen bei in diesen Frequenzbereichen betriebenen Funkdiensten keine Störungen verursachen.

D138A Bis zum 29. März 2009 ist der Frequenzbereich 6.765 - 7.000 kHz dem festen Funkdienst primär und dem mobilen Landfunkdienst sekundär zugewiesen. Nach diesem Datum ist der Frequenzbereich dem festen Funkdienst und dem Mobilfunkdienst, außer dem mobilen Flugfunkdienst (R), primär zugewiesen.
D139 - D142 nicht benutzt
D143 Der Frequenzbereich 7.300 - 7.350 kHz ist zusätzlich dem festen Funkdienst und dem mobilen Landfunkdienst auf sekundärer Basis für Funkverkehr innerhalb der deutschen Grenzen auf sekundärer Basis zugewiesen.
D143A nicht benutzt
D143B Der Frequenzbereich 7.350 - 7.450 kHz ist bis zum 29. März 2009 dem festen Funkdienst primär und dem mobilen Landfunkdienst sekundär zugewiesen. Nach dem 29. März 2009 dürfen Funkstellen des festen Funkdienstes und des mobilen Landfunkdienstes keine schädlichen Störungen beim Rundfunkdienst verursachen. Frequenzen aus dem Frequenzband 7.350 - 7.450 kHz dürfen durch Funkstellen des festen Funkdienstes und des Mobilfunkdienstes nur noch genutzt werden, wenn die abgestrahlte Leistung den Wert von 24 dBW nicht überschreitet.
D143C - D143D nicht benutzt
D143E Der Frequenzbereich 7.450 - 8.100 kHz ist bis zum 29. März 2009 dem festen Funkdienst auf primärer Basis und dem mobilen Landfunkdienst auf sekundärer Basis zugewiesen.
D144 nicht benutzt
D145 Die Trägerfrequenzen 8.291 kHz, 12.290 kHz und 16.420 kHz werden für Not - und Sicheitsheitsfunkverkehr im Sprechfunk benutzt.
D146 Die Frequenzbereiche 9.400 - 9.500 kHz, 11.600 - 11.650 kHz, 12.050 - 12.100 kHz, 15.600 - 15.800 kHz, 17.480 - 17.550 kHz und 18.900 - 19.020 kHz sind zusätzlich dem festen Funkdienst für Funkverkehr innerhalb der deutschen Grenzen auf sekundärer Basis zugewiesen.
D147 Unter der Bedingung, dass keine Störungen beim Rundfunkdienst verursacht werden, dürfen Frequenzen in den Frequenzbereichen 9 775 - 9 900 kHz, 11 650 - 11 700 kHz und 11 975 - 12 050 kHz von Funkstellen des festen Funkdienstes benutzt werden, deren Gesamtstrahlungsleistung höchstens 24 dBW beträgt und die ihren Funkverkehr nur innerhalb der deutschen Grenzen abwickeln.
D148 nicht benutzt
D149 Bei der Nutzung der Frequenzbereiche
13.360 - 13.410 kHz, 4.990 - 5.000 MHz, 102 - 109,5 GHz,
37,75 - 38,25 MHz, 6.650 - 6.675,2 MHz, 111,8 - 114,25 GHz,
150,05 - 153 MHz, 10,6 - 10,68 GHz, 128,33 - 128,59 GHz,
322 - 328,6 MHz, 14,47 - 14,5 GHz, 129,23 - 129,49 GHz,
406,1 - 410 MHz, 22,01 - 22,5 GHz, 130 - 134 GHz,
608 - 614 MHz, 22,81 - 22,86 GHz, 136 - 148,5 GHz,
1.330 - 1.400 MHz, 23,07 - 23,12 GHz, 151,5 - 158,5 GHz,
1.610,6 - 1.613,8 MHz, 31,2 - 31,3 GHz, 168,59 - 168,93 GHz,
1.660 - 1.670 MHz, 31,5 - 31,8 GHz, 171,11 - 171,45 GHz,
1.718,8 - 1.722,2 MHz, 36,43 - 36,5 GHz, 172,31 - 172,65 GHz,
2.655 - 2.690 MHz, 42,5 - 43,5 GHz, 173,52 - 173,85 GHz,
3.260 - 3.267 MHz, 48,94 - 49,04 GHz, 195,75 - 196,15 GHz,
3.332 - 3.339 MHz, 76 - 86 GHz, 209 - 226 GHz,
3.345,8 - 3.352,5 MHz, 92 - 94 GHz, 241 - 250 GHz und
4.825 - 4.835 MHz, 94,1 - 100 GHz, 252 - 275 GHz
4.950 - 4.990 MHz,    
durch Funkstellen anderer Funkdienste, denen diese Frequenzbereiche ebenfalls zugewiesen sind, werden alle nur möglichen Maßnahmen getroffen, um den Radioastronomiefunkdienst vor Störungen zu schützen.


D150 Die Frequenzbereiche 9 - 10 kHz, 13.553 - 13.567 kHz, 26.957 - 27.283 kHz, 40,66 - 40,70 MHz, 433,05 - 434,79 MHz, 2.400 - 2.500 MHz, 5.725 - 5.875 MHz und 24 - 24,25 GHz sind für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Anwendungen (ISM) bestimmt. Funkdienste, die innerhalb dieser Frequenzbereiche wahrgenommen werden, müssen Störungen, die durch diese Anwendungen gegebenenfalls verursacht werden, hinnehmen.
D151 Die Frequenzbereiche 13.570 - 13.600 kHz und 13.800 - 13.870 kHz sind zusätzlich dem festen Funkdienst und dem Mobilfunkdienst mit Ausnahme des mobilen Flugfunkdienstes (R) für Funkverkehr innerhalb der deutschen Grenzen auf sekundärer Basis zugewiesen.
D152 - D155A nicht benutzt
D155B Der Frequenzbereich 21.870 - 21.924 kHz wird vom festen Funkdienst für Aussendungen, die der Flugsicherheit dienen, benutzt.
D156 nicht benutzt
D156A Die Benutzung des Frequenzbereichs 23.200 - 23.350 kHz durch den festen Funkdienst ist auf Aussendungen, die der Flugsicherheit dienen, beschränkt.
D157 Die Benutzung des Frequenzbereichs 23.350 - 24.000 kHz durch den mobilen Seefunkdienst ist auf Telegraphiefunk zwischen Seefunkstellen beschränkt.
D158 - D162 nicht benutzt
D162A Der Frequenzbereich 46 - 68 MHz ist zusätzlich dem nichtnavigatorischen Ortungsfunkdienst auf sekundärer Basis zugewiesen. Diese Benutzung ist auf den Betrieb von Windprofil-Messradaranlagen beschränkt.
D163 - D179 nicht benutzt
D180 Die Frequenz 75 MHz ist ausschließlich für die Verwendung durch Markierungsfunkfeuer vorgesehen.
D181 - D197 nicht benutzt
D197A Der Frequenzbereich 108 - 117,975 MHz ist zusätzlich dem mobilen Flugfunkdienst (R) auf primärer Basis zugewiesen. Die Nutzung durch den mobilen Flugfunkdienst (R) ist begrenzt auf Systeme, die in Übereinstimmung mit internationalen Luftfahrtstandards betrieben werden. Die Nutzung des Frequenzbandes 108 - 112 MHz durch den mobilen Flugfunkdienst (R) ist beschränkt auf Systeme, die aus Bodenfunkstellen und dazugehörigen Empfängern bestehen, die Informationen zur Unterstützung der Flugnavigation in Übereinstimmung mit internationalen Luftfahrtstandards übertragen. Die Nutzung darf keine Störungen bei Funkstellen des Flugnavigationsfunkdienstes, die nach internationalen Flugfunkstandards betrieben werden, verursachen.
D198 - D199 nicht benutzt


D200 Im Frequenzbereich 117,975 - 137 MHz ist die Frequenz 121,5 MHz die Notfrequenz für den Flugfunkdienst und, falls erforderlich, die Frequenz 123,1 MHz die Hilfsfrequenz zur Frequenz 121,5 MHz; Mobilfunkstellen des mobilen Seefunkdienstes dürfen auf diesen Frequenzen in Not- und Sicherheitsfällen mit Funkstellen des mobilen Flugfunkdienstes verkehren.
D201 - D208 nicht benutzt
D208A Bei Zuteilungen an Weltraumfunkstellen des Mobilfunkdienstes über Satelliten in den Frequenzbereichen 137 - 138 MHz, 387 - 390 MHz und 400,15 - 401 MHz werden alle nur möglichen Maßnahmen getroffen, um den Radioastronomiefunkdienst in den Frequenzbereichen 150,05 - 153 MHz, 322 - 328,6 MHz, 406,1 - 410 MHz und 608 - 614 MHz vor Störungen aufgrund unerwünschter Aussendungen zu schützen.
D209 Die Benutzung der Frequenzbereiche 137 - 138 MHz, 148 - 149,9 MHz, 400,15 - 401 MHz, 454 - 456 MHz und 459 - 460 MHz durch den Mobilfunkdienst über Satelliten sowie der Frequenzbereiche 149,9 - 150,05 MHz und 399,9 - 400,05 MHz durch den mobilen Landfunkdienst über Satelliten ist auf nichtgeostationäre Satellitensysteme beschränkt.
D210 - D217 nicht benutzt
D218 Im Frequenzbereich 148 - 149,9 MHz darf die Bandbreite einer einzelnen Aussendung im Weltraumfernwirkfunkdienst (Richtung Erde-Weltraum) 50 kHz nicht übersteigen.
D219 nicht benutzt
D220 Der mobile Landfunkdienst über Satelliten darf die Entwicklung und Benutzung des Navigationsfunkdienstes über Satelliten in den Frequenzbereichen 149,9 - 150,05 MHz und 399,9 - 400,05 MHz nicht einschränken.
D221 - D224 nicht benutzt
D224A Die Benutzung der Frequenzbereiche 149,9 - 150,05 MHz und 399,9 - 400,05 MHz durch den Mobilfunkdienst über Satelliten (Richtung Erde-Weltraum) ist bis zum 1. Januar 2015 auf den mobilen Landfunkdienst über Satelliten (Richtung Erde-Weltraum) beschränkt.
D224B Die Zuweisung der Frequenzbereiche 149,9 - 150,05 MHz und 399,9 - 400,05 MHz an den Navigationsfunkdienst über Satelliten gilt bis zum 1. Januar 2015.
D225 nicht benutzt
D226 Die Frequenz 156,8 MHz ist die internationale Not - , Sicherheits- und Anruffrequenz für den UKW-Sprechseefunkdienst. Die Frequenz 156,525 MHz ist die internationale Not - , Sicherheits- und Anruffrequenz für die Nutzung des digitalen Selektivrufs (DSC) des UKW-Sprechseefunks. In den Frequenzbereichen 156 - 156,4875 MHz, 156,5625 - 156,7625 MHz, 156,8375 - 157,45 MHz, 160,6 - 160,975 MHz und 161,475 - 162,05 MHz wird dem mobilen Seefunkdienst auf den Frequenzen Priorität gewährt, die den Funkstellen des mobilen Seefunkdienstes zugeteilt worden sind. Die Benutzung von Frequenzen in irgendeinem der oben genannten Frequenzbereiche durch Funkstellen anderer Funkdienste, denen der Bereich zugewiesen ist, ist in allen Gebieten, in denen dadurch Störungen beim UKW - Seefunkdienst verursacht werden könnten, ausgeschlossen. Die Frequenzen 156,525 MHz und 156,8 MHz und die Frequenzbereiche, in denen die Priorität dem mobilen Seefunkdienst gewährt ist, dürfen jedoch für den Binnenschifffahrtsfunk benutzt werden.
D227 Die Frequenzbereiche 156,4875 - 156,5125 MHz und 156,5375 - 156,5625 MHz sind zusätzlich dem festen Funkdienst und dem mobilen Landfunkdienst auf primärer Basis zugewiesen. Die Nutzungen des Bandes durch den festen Funkdienst sowie den mobilen Landfunkdienst dürfen keine Störungen hervorrufen noch Schutz beanspruchen vor dem mobilen UKW-Seefunkdienst.
D227A Die Frequenzbereiche 161,9625 - 161,9875 MHz und 162,0125 - 162,0375 MHz sind zusätzlich dem Mobilfunkdienst über Satelliten (Richtung Erde-Weltraum) auf sekundärer Basis für den Empfang von Signalen des automatischen Identifizierungssystems (AIS) im mobilen Seefunkdienst zugewiesen.
D228 - D253 nicht benutzt
D254 Die Frequenzbereiche 235 - 322 MHz und 335,4 - 399,9 MHz dürfen vom Mobilfunkdienst über Satelliten unter der Bedingung benutzt werden, dass Funkstellen dieses Dienstes bei Funkstellen anderer Dienste, die in Übereinstimmung mit dem Frequenzbereichszuweisungsplan arbeiten oder deren Betrieb in Übereinstimmung mit dem Frequenzbereichszuweisungsplan geplant ist, keine Störungen verursachen.
D255 nicht benutzt
D256 Die Frequenz 243 MHz ist die in diesem Bereich von Rettungsfunkstellen und von Geräten für Rettungszwecke zu benutzende Frequenz.
D257 nicht benutzt
D258 Die Benutzung des Frequenzbereichs 328,6 - 335,4 MHz durch den Flugnavigationsfunkdienst ist auf Instrumentenlandesysteme (Gleitwegsender) beschränkt.
D259 - D260 nicht benutzt
D261 Die Aussendungen müssen innerhalb der Grenzen von t 25 kHz der Normalfrequenz 400,1 MHz gehalten werden.
D262 nicht benutzt
D263 Der Frequenzbereich 400,15 - 401 MHz ist zusätzlich dem Weltraumforschungsfunkdienst in der Richtung Weltraum - Weltraum für Verkehr mit bemannten Weltraumfahrzeugen zugewiesen.
D264 - D265 nicht benutzt
D266 Die Benutzung des Frequenzbereichs 406 - 406,1 MHz durch den Mobilfunkdienst über Satelliten ist auf Satellitenfunkbaken zur Kennzeichnung der Notposition (Sat-EPIRB) beschränkt.
D267 - D281 nicht benutzt
D282 Die Frequenzbereiche 435 - 438 MHz, 1.260 - 1.270 MHz, 2.400 - 2.450 MHz und 5.650 - 5.670 MHz sind zusätzlich dem Amateurfunkdienst über Satelliten auf sekundärer Basis zugewiesen. Andere sekundäre Funkdienste in diesen Frequenzbereichen sind gegenüber dem Amateurfunkdienst über Satelliten bevorrechtigt. Weltraumfunkstellen des Amateurfunkdienstes über Satelliten, die in diesen Frequenzbereichen arbeiten, müssen über geeignete Vorrichtungen verfügen, die es im Falle von Störungen erlauben, die Aussendungen dieser Weltraumfunkstellen zu steuern, damit Störungen bei anderen Funkdiensten in diesen Frequenzbereichen sofort beseitigt werden können. Die Benutzung der Frequenzbereiche 1.260 - 1.270 MHz und 5.650 - 5.670 MHz durch den Amateurfunkdienst über Satelliten ist auf die Richtung Erde-Weltraum beschränkt.
D283 - D285 nicht benutzt
D286 Der Frequenzbereich 449,75 - 450,25 MHz ist zusätzlich dem Weltraumfernwirkfunkdienst (Richtung Erde-Weltraum) und dem Weltraumforschungsfunkdienst (Richtung Erde-Weltraum) auf sekundärer Basis zugewiesen.
D286A Der Frequenzbereich 450 - 470 MHz ist für die Nutzung durch Internationale Mobile Telekommunikation (IMT) identifiziert. Diese Identifizierung schließt eine Nutzung dieses Frequenzbereichs durch andere Funkstellen von Funkdiensten, denen dieser Frequenzbereich zugewiesen ist, nicht aus und begründet keinen Vorrang im Frequenzbereichszuweisungsplan.
D287 Die Frequenzen 457,525 MHz, 457,550 MHz, 457,575 MHz, 467,525 MHz, 467,550 MHz und 467,575 MHz dürfen zusätzlich im mobilen Seefunkdienst von Funkstellen für den Funkverkehr an Bord benutzt werden. Geräte mit 12,5 kHz Kanalraster können auch die Frequenzen 457,5375 MHz, 457,5625 MHz, 467,5375 MHz und 467,5625 MHz nutzen.
D288 - D291 nicht benutzt
D291A Der Frequenzbereich 470 - 494 MHz ist zusätzlich dem nichtnavigatorischen Ortungsfunkdienst auf sekundärer Basis zugewiesen. Diese Benutzung ist auf den Betrieb von Windprofil-Messradaranlagen beschränkt.
D292 - D295 nicht benutzt
D296 Die Nutzung des Frequenzbereichs 470 - 790 MHz durch den mobilen Landfunkdienst ist auf Anwendungen im Zusammenhang mit Rundfunk sowie auf Anwendungen zur professionellen drahtlosen Produktion beschränkt.
D297 - D305 nicht benutzt


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