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| Messeinrichtungen für nichtflüssige Messgüter | Anlage 3 |
1 Zulassung
Die Bauarten der Messeinrichtungen für nicht-flüssige Messgüter bedürfen der Zulassung zur innerstaatlichen Eichung.
2 Begriffsbestimmung
Messeinrichtungen für nichtflüssige Messgüter sind an Vorratsbehältern (Silos) befindliche spezielle Apparaturen, z.B. Dosierräder. Sie entnehmen das Messgut und bestimmen sein Volumen.
3 Aufschriften
An den Messeinrichtungen müssen die Messgüter, für die sie zugelassen sind, angegeben sein.
4 Fehlergrenzen
Die Fehlergrenzen betragen 2 % des abgemessenen Volumens.
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(Stand: 30.10.2018)
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