umwelt-online: Eichordnung 7
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Messeinrichtungen für nichtflüssige Messgüter Anlage 3

1 Zulassung

Die Bauarten der Messeinrichtungen für nicht-flüssige Messgüter bedürfen der Zulassung zur innerstaatlichen Eichung.

2 Begriffsbestimmung

Messeinrichtungen für nichtflüssige Messgüter sind an Vorratsbehältern (Silos) befindliche spezielle Apparaturen, z.B. Dosierräder. Sie entnehmen das Messgut und bestimmen sein Volumen.

3 Aufschriften

An den Messeinrichtungen müssen die Messgüter, für die sie zugelassen sind, angegeben sein.

4 Fehlergrenzen

Die Fehlergrenzen betragen 2 % des abgemessenen Volumens.

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