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Änderungstext
GEAS-Anpassungsgesetz
Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Vom 23. April 2026
(BGBl. I vom 28.04.2026 Nr. 111 EU)
Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes
Das Asylgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 364) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe zu Abschnitt 2 wird die Angabe "Unterabschnitt 1 Asyl" gestrichen.
b) Nach der Angabe zu § 2 wird die Angabe "Unterabschnitt 2 Internationaler Schutz" gestrichen.
c) Die Angabe zu § 3 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 3 Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft | " § 3 Zuerkennung des internationalen Schutzes". |
d) Die Angabe zu den §§ 3a bis 4 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 3a Verfolgungshandlungen
§ 3b Verfolgungsgründe § 3c Akteure, von denen Verfolgung ausgehen kann § 3d Akteure, die Schutz bieten können § 3e Interner Schutz § 4 Subsidiärer Schutz |
" § 4 (aufgehoben)". |
e) Die Angabe zu § 9 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 9 Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen | " § 9 (aufgehoben)". |
f) Nach der Angabe zu § 12a wird folgende Angabe eingefügt:
" § 12b Unentgeltliche Rechtsauskunft
§ 12c Beschränkung des Zugangs zu abgeschlossenen Bereichen, zu Hafteinrichtungen und zu Grenzübergangsstellen".
g) Die Angabe zu den §§ 13 bis 14a wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 13 Asylantrag
§ 14 Antragstellung § 14a Familieneinheit |
" § 13 Stellung eines Asylantrags
§ 13a Registrierung eines Asylantrags § 14 Einreichung eines Asylantrags". |
h) Die Angabe zu § 18a wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 18a Verfahren bei Einreise auf dem Luftwege | " § 18a Asylverfahren und Rückkehrverfahren an der Grenze". |
i) Die Angabe zu § 22a wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 22a Übernahme zur Durchführung eines Asylverfahrens | " § 22a Übernahme eines Antragstellers oder einer Person, der internationaler Schutz zuerkannt wurde". |
j) Die Angabe zu den §§ 23 bis 27 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 23 Antragstellung bei der Außenstelle
§ 24 Pflichten des Bundesamtes § 25 Anhörung § 26 Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige § 26a Sichere Drittstaaten § 27 Anderweitige Sicherheit vor Verfolgung |
" § 23 Entscheidung über das Verbot der Abschiebung
§ 24 (aufgehoben) § 25 Anhörung im Asylverfahren § 26 Asylanträge von Familienangehörigen § 26a Sichere Drittstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 2 des Grundgesetzes § 27 Sichere Drittstaaten im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1348". |
k) Die Angabe zu § 29b wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 29b Sichere Herkunftsstaaten im Sinne der Richtlinie 2013/32/EU; Verordnungsermächtigung | " § 29b Sichere Herkunftsstaaten im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1348". |
l) Die Angabe zu § 30a
§ 30a Beschleunigte Verfahren
wird gestrichen.
m) Die Angabe zu § 32 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 32 Entscheidung bei Antragsrücknahme oder Verzicht | " § 32 Entscheidung bei ausdrücklicher oder stillschweigender Antragsrücknahme". |
(Stand: 21.05.2026)
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