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Änderungstext
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
Vom 12. September 2024
(BGBl. I Nr. 283 vom 17.09.2024)
Auf Grund des § 52 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 7. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern und für Heimat:
Artikel 1
Änderung der Bundeswahlordnung
Die Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), die zuletzt durch Artikel 10 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu Abschnitt 5 wird wie folgt gefasst:
"Nachwahl, Wiederholungswahl, Berufung von Nachfolgern (§§ 82 bis 84)".
b) In der Angabe zu § 84 wird das Wort "Listennachfolgern" durch das Wort "Nachfolgern" ersetzt.
c) In der Angabe zu Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6) werden die Wörter "Erst- und Zweitausfertigung -" gestrichen.
d) Die Angabe zu Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) wird wie folgt gefasst:
"Anlage 2 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Bundeswahlgesetzes) (frühere Wohnung / früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland)
- Antrag und Merkblatt zum Antrag".
(zu § 18 Absatz 4)
e) Nach der Angabe zu Anlage 2 (zu § 18 Absatz 4) wird folgende Angabe eingefügt:
"Anlage 2a Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes) (Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen)
- Antrag und Merkblatt zum Antrag".
(zu § 18 Absatz 5)
f) In der Angabe zu Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1) wird die Angabe " § 19 Abs. 1" durch die Angabe " § 19 Absatz 1" ersetzt.
g) In der Angabe zu Anlage 4 (zu § 19 Abs. 2) wird die Angabe " § 19 Abs. 2" durch die Angabe " § 19 Absatz 2" ersetzt.
h) In der Angabe zu Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1) wird die Angabe " § 20 Abs. 1" durch die Angabe " § 20 Absatz 1" ersetzt.
i) In der Angabe zu Anlage 6 (zu § 20 Abs. 2) wird die Angabe " § 20 Abs. 2" durch die Angabe " § 20 Absatz 2" ersetzt.
j) In der Angabe zu Anlage 8 (zu § 24 Abs. 1) wird die Angabe " § 24 Abs. 1" durch die Angabe " § 24 Absatz 1" ersetzt.
k) In der Angabe zu Anlage 10 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 3) wird die Angabe " § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 3" durch die Wörter " § 28 Absatz 3 und § 45 Absatz 3" ersetzt.
l) In der Angabe zu Anlage 11 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4) wird die Angabe " § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4" durch die Wörter " § 28 Absatz 3 und § 45 Absatz 4" ersetzt.
m) In der Angabe zu Anlage 12 (zu § 28 Abs. 3) wird die Angabe " § 28 Abs. 3" durch die Angabe " § 28 Absatz 3" ersetzt.
n) In der Angabe zu Anlage 13 (zu § 34 Abs. 1) wird die Angabe " § 34 Abs. 1" durch die Angabe " § 34 Absatz 1" ersetzt.
o) In der Angabe zu Anlage 14 (zu § 34 Abs. 4) wird die Angabe " § 34 Abs. 4" durch die Angabe " § 34 Absatz 4" ersetzt.
p) In der Angabe zu Anlage 15 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 1 und 3 Buchstabe b) werden die Wörter " § 34 Abs. 5 Nr. 1 und 3 Buchstabe b" durch die Wörter " § 34 Absatz 5 Nummer 1 und 3 Buchstabe b" ersetzt.
q) In der Angabe zu Anlage 16 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 2 und § 39 Abs. 4 Nr. 2) wird die Angabe " § 34 Abs. 5 Nr. 2 und § 39 Abs. 4 Nr. 2" durch die Wörter " § 34 Absatz 5 Nummer 2 und § 39 Absatz 4 Nummer 2" ersetzt.
r) In der Angabe zu Anlage 17 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a) wird die Angabe " § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a" durch die Wörter " § 34 Absatz 5 Nummer 3 Buchstabe a" ersetzt.
s) In der Angabe zu Anlage 18 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a) werden die Wörter " § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a" durch die Wörter " § 34 Absatz 5 Nummer 3 Buchstabe a" ersetzt.
t) In der Angabe zu Anlage 19 (zu § 36 Abs. 6) wird die Angabe " § 36 Abs. 6" durch die Angabe " § 36 Absatz 6" ersetzt.
u) Nach der Angabe zu Anlage 19 (zu § 36 Abs. 6) wird folgende Angabe eingefügt:
"Anlage 19a Feststellung des Bedingungseintritts gemäß § 26 Absatz 3 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes".
(zu § 38 Satz 1)
v) In der Angabe zu Anlage 20 (zu § 39 Abs. 1) wird die Angabe " § 39 Abs. 1" durch die Angabe " § 39 Absatz 1" ersetzt.
w) In der Angabe zu Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3) wird die Angabe " § 39 Abs. 3" durch die Angabe " § 39 Absatz 3" ersetzt.
x) In der Angabe zu Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1) wird die Angabe " § 39 Abs. 4 Nr. 1" durch die Wörter " § 39 Absatz 4 Nummer 1" ersetzt.
y) In der Angabe zu Anlage 23 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3) wird die Angabe " § 39 Abs. 4 Nr. 3" durch die Wörter " § 39 Absatz 4 Nummer 3" ersetzt.
z) In der Angabe zu Anlage 24 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3) wird die Angabe " § 39 Abs. 4 Nr. 3" durch die Wörter " § 39 Absatz 4 Nummer 3" ersetzt.
aa) In der Angabe zu Anlage 26 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 1) wird die Angabe " § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 1" durch die Wörter " § 28 Absatz 3 und § 45 Absatz 1" ersetzt.
bb) In der Angabe zu Anlage 28 (zu § 71 Abs. 7 und § 75 Abs. 4) wird die Angabe " § 71 Abs. 7 und § 75 Abs. 4" durch die Wörter " § 71 Absatz 7 und § 75 Absatz 4" ersetzt.
cc) In der Angabe zu Anlage 29 (zu § 72 Abs. 1) wird die Angabe " § 72 Abs. 1" durch die Angabe " § 72 Absatz 1" ersetzt.
dd) In der Angabe zu Anlage 30 (zu § 72 Abs. 3, § 75 Abs. 6, § 76 Abs. 1 und 6, § 77 Abs. 1, § 78 Abs. 4) wird die Angabe " § 72 Abs. 3, § 75 Abs. 6, § 76 Abs. 1 und 6, § 77 Abs. 1, § 78 Abs. 4" durch die Wörter " § 72 Absatz 3, § 75 Absatz 6, § 76 Absatz 1 und 6, § 77 Absatz 1, § 78 Absatz 4" ersetzt.
(Stand: 25.09.2024)
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