Regelwerk

Änderungstext

VergRModG - Vergaberechtsmodernisierungsgesetz
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts

Vom 17. Februar 2016
(BGBl. I Nr. 8 vom 23.02.2016 S. 203)



gültig ab 18. April 2016

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 258 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Der Vierte bis Sechste Teil der Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:

alt neu
Vierter Teil
Vergabe öffentlicher Aufträge

Erster Abschnitt
Vergabeverfahren

§ 97 Allgemeine Grundsätze

§ 98 Auftraggeber

§ 99 Öffentliche Aufträge

§ 100 Anwendungsbereich

§ 100a Besondere Ausnahmen für nicht sektorspezifische und nicht verteidigungs- und sicherheitsrelevante Aufträge

§ 100b Besondere Ausnahmen im Sektorenbereich

§ 100c Besondere Ausnahmen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit

§ 101 Arten der Vergabe

§ 101a Informations- und Wartepflicht

§ 101b Unwirksamkeit

Zweiter Abschnitt
Nachprüfungsverfahren

I. Nachprüfungsbehörden

§ 102 Grundsatz

§ 103 (weggefallen)

§ 104 Vergabekammern

§ 105 Besetzung, Unabhängigkeit

§ 106 Einrichtung, Organisation

§ 106a Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern

II. Verfahren vor der Vergabekammer

§ 107 Einleitung, Antrag

§ 108 Form

§ 109 Verfahrensbeteiligte, Beiladung

§ 110 Untersuchungsgrundsatz

§ 110a Aufbewahrung vertraulicher Unterlagen

§ 111 Akteneinsicht

§ 112 Mündliche Verhandlung

§ 113 Beschleunigung

§ 114 Entscheidung der Vergabekammer

§ 115 Aussetzung des Vergabeverfahrens

§ 115a Ausschluss von abweichendem Landesrecht

III. Sofortige Beschwerde

§ 116 Zulässigkeit, Zuständigkeit

§ 117 Frist, Form

§ 118 Wirkung

§ 119 Beteiligte am Beschwerdeverfahren

§ 120 Verfahrensvorschriften

§ 121 Vorabentscheidung über den Zuschlag

§ 122 Ende des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts

§ 123 Beschwerdeentscheidung

§ 124 Bindungswirkung und Vorlagepflicht

Dritter Abschnitt
Sonstige Regelungen

§ 125 Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch

§ 126 Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens

§ 127 Ermächtigungen

§ 127a Kosten für Gutachten und Stellungnahmen nach der Sektorenverordnung; Verordnungsermächtigung

§ 128 Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer

§ 129 Korrekturmechanismus der Kommission

§ 129a Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen

§ 129b Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz

Fuenfter Teil
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 130 Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich

Sechster Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 131 Übergangsbestimmungen

"Teil 4
Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen

Kapitel 1
Vergabeverfahren

Abschnitt 1
Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich

§ 97 Grundsätze der Vergabe

§ 98 Auftraggeber

§ 99 Öffentliche Auftraggeber

§ 100 Sektorenauftraggeber

§ 101 Konzessionsgeber

§ 102 Sektorentätigkeiten

§ 103 Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe

§ 104 Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge

§ 105 Konzessionen

§ 106 Schwellenwerte

§ 107 Allgemeine Ausnahmen

§ 108 Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit

§ 109 Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln

§ 110 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben

§ 111 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen

§ 112 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen

§ 113 Verordnungsermächtigung

§ 114 Monitoring und Pflicht zur Übermittlung von Vergabedaten

Abschnitt 2
Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber

Unterabschnitt 1
Anwendungsbereich

§ 115 Anwendungsbereich

§ 116 Besondere Ausnahmen

§ 117 Besondere Ausnahmen für Vergaben, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen

§ 118 Bestimmten Auftragnehmern vorbehaltene öffentliche Aufträge

Unterabschnitt 2
Vergabeverfahren und Auftragsausführung

§ 119 Verfahrensarten

§ 120 Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren

§ 121 Leistungsbeschreibung

§ 122 Eignung

§ 123 Zwingende Ausschlussgründe

§ 124 Fakultative Ausschlussgründe

§ 125 Selbstreinigung

§ 126 Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse

§ 127 Zuschlag

§ 128 Auftragsausführung

§ 129 Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen

§ 130 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen

§ 131 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr

§ 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit

§ 133 Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen

§ 134 Informations- und Wartepflicht

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