Regelwerk |
Änderungstext
Zweite Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
Vom 6. Dezember 2011
(BGBl. I Nr. 64 vom 13.12.2011 S. 2629)
Auf Grund des § 65 Absatz 1 Nummer 3 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156; 1996 I S. 682) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 der DPMA-Verordnung, der durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. März 2010 (BGBl. I S. 330) geändert worden ist, verordnet das Deutsche Patent- und Markenamt:
Artikel 1
Änderung der Markenverordnung
Die Anlagen 1, 2 und 3 zur Markenverordnung vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 872), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Anhang zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Markenverordnung vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I Nr. 64/Anlageband vom 13.12.2011 S. 2629) |
.
Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen mit erläuternden Anmerkungen | Anlage 1 (zu § 19 Absatz 1) |
Waren
Klasse 1
Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke;
Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand;
Düngemittel;
Feuerlöschmittel;
Mittel zum Härten und Löten von Metallen;
chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln;
Gerbmittel;
Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.
Erläuternde Anmerkung
Klasse 1 enthält im Wesentlichen chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche und landwirtschaftliche Zwecke, einschließlich solcher, die zur Herstellung von Erzeugnissen dienen, die in andere Klassen fallen.
Diese Klasse enthält insbesondere:
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
Klasse 2
Farben, Firnisse, Lacke;
Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel;
Färbemittel;
Beizen;
Naturharze im Rohzustand;
Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler.
Erläuternde Anmerkung
Klasse 2 enthält im Wesentlichen Farbanstrichmittel, Färbemittel und Korrosionsschutzmittel.
Diese Klasse enthält insbesondere:
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
Klasse 3
Wasch- und Bleichmittel;
Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel;
Seifen;
Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer;
Zahnputzmittel.
Erläuternde Anmerkung
Klasse 3 enthält im Wesentlichen Putzmittel und Mittel für die Körper- und Schönheitspflege.
Diese Klasse enthält insbesondere:
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
Klasse 4
Technische Öle und Fette;
Schmiermittel;
Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel; Brennstoffe (einschließlich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe; Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke.
Erläuternde Anmerkung
Klasse 4 enthält im Wesentlichen technische Öle und Fette, Brennstoffe und Leuchtstoffe. Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
Klasse 5
Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse;
Hygienepräparate für medizinische Zwecke;
diätetische Lebensmittel und Erzeugnisse für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke, Babykost;
Nahrungsergänzungsmittel für Menschen und Tiere;
Pflaster, Verbandmaterial;
Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke;
Desinfektionsmittel;
Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren;
Fungizide, Herbizide.
Erläuternde Anmerkung
(Stand: 26.04.2021)
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