Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Wettberwerb
VergVO Verteidigund u. Sicherheit
Inhalt =>
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anzuwendende Vorschriften für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge
§ 3 Schätzung des Auftragswertes
§ 4 Begriffsbestimmungen
§ 5 Dienstleistungsaufträge
§ 6 Wahrung der Vertraulichkeit
§ 7 Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen durch Unternehmen
§ 8 Versorgungssicherheit
§ 9 Unteraufträge
Teil 2
Vergabeverfahren
§ 10 Grundsätze des Vergabeverfahrens
§ 11 Arten der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
§ 12 Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
§ 13 Wettbewerblicher Dialog
§ 14 Rahmenvereinbarungen
§ 15 Leistungsbeschreibung und technische Anforderungen
§ 16 Vergabeunterlagen
§ 17 Vorinformation
§ 18 Bekanntmachung von Vergabeverfahren; Exante-Transparenz
§ 19 Informationsübermittlung
§ 20 Fristen für den Eingang von Anträgen auf Teilnahme und Eingang der Angebote
§ 21 Eignung und Auswahl der Bewerber
§ 22 Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
§ 23 Zwingender Ausschluss
§ 24 Fakultativer Ausschluss
§ 25 Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung
§ 26 Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
§ 27 Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
§ 28 Nachweis für die Einhaltung von Normen des Qualitäts- und Umweltmanagements
§ 29 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
§ 30 Öffnung der Angebote
§ 31 Prüfung der Angebote
§ 32 Nebenangebote
§ 33 Ungewöhnlich niedrige Angebote
§ 34 Zuschlag
§ 35 Bekanntmachung über die Auftragserteilung
§ 36 Unterrichtung der Bewerber oder Bieter
§ 37 Aufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens
Teil 3
Unterauftragsvergabe
§ 38 Allgemeine Vorgaben zur Unterauftragsvergabe
§ 39 Bekanntmachung
§ 40 Kriterien zur Auswahl der Unterauftragsnehmer
§ 41 Unteraufträge aufgrund einer Rahmenvereinbarung
Teil 4
Besondere Bestimmungen
§ 42 Ausgeschlossene Personen
§ 43 Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
Teil 5
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 44 Übergangsbestimmung
§ 44a Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von e-Forms