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VSchDGErÜbV - EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz-Ermächtigungsübertragungsverordnung
Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz
Vom 29. Dezember 2006
(BGBl. I Nr. 66 vom 30.12.2006 S. 3469; 07.01.2015 S.2 15aufgehoben)
Gl.-Nr.: 402-41-1
Auf Grund des § 11 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 4 des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Die in § 11 Abs. 4 des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes vorgesehene Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen wird dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für seinen Zuständigkeitsbereich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
ENDE |
(Stand: 16.06.2018)
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