Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft

VergStatVO
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§ 1 Anwendungsbereich und Grundsätze der Datenübermittlung

§ 2 Art und Umfang der Datenübermittlung

§ 3 Zu übermittelnde Daten

§ 4 Statistische Aufbereitung und Übermittlung der Daten; Veröffentlichung statistischer Auswertungen; Datenbank

§ 5 Datenübermittlung für die wissenschaftliche Forschung

§ 6 Anwendungsbestimmung

§ 7 Übergangsregelung

§ 8 (aufgehoben)

Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 1)
Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber

Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 2)
Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen öffentlichen Auftraggeber

Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 3)
Öffentlicher Auftrag durch einen Sektorenauftraggeber

Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 4)
Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen Sektorenauftraggeber

Anlage 5 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 5)
Konzession durch einen Konzessionsgeber

Anlage 6 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 6)
Konzession über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen Konzessionsgeber

Anlage 7 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 7)
Verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber oder einen Sektorenauftraggeber

Anlage 8 (zu § 3 Absatz 2)
Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber unterhalb des EU-Schwellenwertes

Anlage 9