Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft
VergStatVO
Inhalt =>
§ 1 Anwendungsbereich und Grundsätze der Datenübermittlung
§ 2 Art und Umfang der Datenübermittlung
§ 3 Zu übermittelnde Daten
§ 4 Statistische Aufbereitung und Übermittlung der Daten; Veröffentlichung statistischer Auswertungen; Datenbank
§ 5 Datenübermittlung für die wissenschaftliche Forschung
§ 6 Anwendungsbestimmung
§ 7 Übergangsregelung
§ 8 (aufgehoben)
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 1)
Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 2)
Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen öffentlichen Auftraggeber
Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 3)
Öffentlicher Auftrag durch einen Sektorenauftraggeber
Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 4)
Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen Sektorenauftraggeber
Anlage 5 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 5)
Konzession durch einen Konzessionsgeber
Anlage 6 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 6)
Konzession über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen Konzessionsgeber
Anlage 7 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 7)
Verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber oder einen Sektorenauftraggeber
Anlage 8 (zu § 3 Absatz 2)
Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber unterhalb des EU-Schwellenwertes