Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft

URV
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§ 1 Allgemeines

§ 2 Sicherheit

§ 3 Registrierung der Nutzer

§ 4 Art der Datenübermittlung

§ 5 Datenübermittlung durch die Landesjustizverwaltungen

§ 6 Übermittlung von Indexdaten zu Eintragungen im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister

§ 7 Übermittlung von Indexdaten zu Registerbekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister

§ 8 Übermittlung von Indexdaten zu Insolvenzbekanntmachungen

§ 9 (aufgehoben)

§ 10 Datenübermittlung durch den Betreiber des Bundesanzeigers

§ 11 Datenübermittlung durch Veröffentlichungs- und Offenlegungspflichtige, durch mit der Veranlassung der Veröffentlichung oder Offenlegung beauftragte Dritte oder durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 12 Prüfung, Zugänglichkeit, Berichtigung und Löschung von Daten

§ 13 Einsichtnahme in das Unternehmensregister

§ 14 Suche im Register

§ 15 Auskunftsdienstleistungen, Dienstleistungen; Zahlungen und Rechnungsstellung

§ 16 Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 17 Erstmalige Übermittlung der Indexdaten

§ 18