Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes
§ 1a Begriffsbestimmungen
§ 2 Anforderungen an Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Sitz und Kapital
Zweiter Abschnitt
Vorschriften über die Tätigkeit der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
§ 3 Zulässige Geschäfte
§ 4 Anlagegrenzen
§ 5 Unzulässige Geschäfte
§ 6 Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis
§ 7 Anteilstruktur, Mitteilungspflichten
§ 8 Jahresabschluß, Lagebericht und Abschlußprüfung
§§ 9 bis 11 (aufgehoben)
§§ 12 und 13 (aufgehoben)
Dritter Abschnitt
Verfahren und Aufsicht, Bezeichnungsschutz
§ 14 Zuständigkeit
§ 15 Anerkennung
§ 15a Mitteilung der zuständigen Landesbehörden an die Bundesanstalt
§ 16 Voraussetzungen der Anerkennung, Erlöschen
§ 17 Widerruf
§ 18 Verzicht
§ 19 Erneuter Antrag auf Anerkennung
§ 20 Schutz der Bezeichnung "Unternehmensbeteiligungsgesellschaft"
§ 21 Anzeige-, Vorlage- und Duldungspflichten
§ 21a Befugnisse der Aufsichtsbehörde, Verschwiegenheitspflicht
§ 22 Mitteilungen und Bekanntmachungen
Vierter Abschnitt
Übergangs-, Bußgeld-, Änderungs- und Schlußvorschriften
Erster Unterabschnitt
Übergangs- und Bußgeldvorschriften
§ 23 Mitteilungspflichten der Aktionäre und Gesellschafter bei Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
§ 24 Gesellschafterdarlehen
§ 25 Übergangsvorschriften für am 1. April 1998 anerkannte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
§ 26 Übergangsvorschriften
§ 26a Übergangsvorschrift für den Nachweis nach § 15 Absatz 2 Nummer 4
§ 27 Bußgeldvorschriften
Zweiter Unterabschnitt
Änderung anderer Gesetze
§§ 28 bis 31 (Änderungsvorschriften)
Dritter Unterabschnitt
Berlin-Klausel und Inkrafttreten
§ 32 (gegenstandlos)