Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft
TranspRLDV
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§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens vom Meldepflichtigen
§ 3 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 4 Pflichten des Market Makers im Zusammenhang mit der Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
§ 5 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Fristen für die Veröffentlichungspflichten des Emittenten
§ 6 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Veröffentlichungspflichten des Emittenten in Bezug auf eigene Aktien
§ 7 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Veröffentlichungspflichten des Emittenten in Bezug auf die Gesamtzahl der Stimmrechte
§ 8 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Ausnahmen von der Zurechnung von Stimmrechten im Sinne des § 34 Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes
§ 9 Gleichwertigkeit der Anforderungen an Mitteilungspflichten des Emittenten
§ 10 Mindestinhalt des nicht konsolidierten verkürzten Abschlusses
§ 11 Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
§ 12 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die im Lagebericht enthaltenen Informationen
§ 13 Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Zwischenlagebericht
§ 14 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Verantwortlichkeit
§ 15 (aufgehoben)
§ 16 Gleichwertigkeit der Anforderungen bei einem Konzernabschluss
§ 17 Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Jahresabschluss
§ 18 Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens vom Bieter
§ 19 Mitteilungspflichten des Bieters gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 20 (aufgehoben)
§ 21 (aufgehoben)
§ 22 (aufgehoben)
§ 23 Übergangsbestimmung