Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft

SCEAG
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Kontrolle der Gründung

§ 3 Eintragung

§ 4 Zulassung investierender Mitglieder

Abschnitt 2
Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch Verschmelzung

§ 5 Bekanntmachung

§ 6 Verschmelzungsprüfer

§ 7 Verbesserung des Umtauschverhältnisses

§ 8 Ausschlagung durch einzelne Mitglieder

§ 9 Gläubigerschutz bei Verschmelzung

Abschnitt 3
Sitz und Sitzverlegung

§ 10 Auseinanderfallen von Sitzstaat und Hauptverwaltung

§ 11 Gläubigerschutz bei Sitzverlegung; Negativerklärung

Abschnitt 4
Aufbau der Europäischen Genossenschaft

Unterabschnitt 1
Dualistisches System

§ 12 Bestellung der Mitglieder des Leitungsorgans

§ 14 Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans

§ 15 Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans

§ 16 Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans

Unterabschnitt 2
Monistisches System

§ 17 Anmeldung und Eintragung

§ 18 Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats

§ 19 Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 20 Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 21 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder

§ 22 Geschäftsführende Direktoren

§ 23 Vertretung

§ 24 (weggefallen)

§ 25 Angaben auf Geschäftsbriefen

§ 26 Anmeldung von Änderungen

§ 27 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Unterabschnitt 3
Generalversammlung

§ 28 Einberufung durch Prüfungsverband

§ 29 Mehrstimmrechte

§ 30 Stimmrechte investierender Mitglieder

§ 31 Sektor- und Sektionsversammlungen

Abschnitt 5
Jahresabschluss und Lagebericht

§ 32 Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts

§ 33 Offenlegung

§ 34 Prüfung

Abschnitt 6
Zuständigkeits-, Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 35 Zuständigkeiten

§ 36 Straf- und Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 37 Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

§ 38 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

§ 39