Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft

SAG
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Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung; Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Abwicklungsbehörde; Aufsichtsbehörde

§ 4 Vertraulichkeit von Informationen; personenbezogene Daten; Informationsansprüche

§ 5 Verschwiegenheitspflicht

§ 6 Zulässiger Informationsaustausch zwischen Behörden im Rahmen dieses Gesetzes

§ 7 Weitergabe von Informationen an sonstige Stellen

§ 8 Vertraulichkeit gegenüber Drittstaaten

§ 9 Vorabprüfung auf Vertraulichkeit bei sonstiger Weitergabe von Informationen

§ 10 Sonstige Vorschriften

§ 11 Zugang zu Informationen

Teil 2
Aufsichtsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Sanierung und zur Frühintervention

Kapitel 1
Sanierungsplanung

§ 12 Sanierungsplanung

§ 13 Ausgestaltung von Sanierungsplänen

§ 14 Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung von Gruppensanierungsplänen; Einzelsanierungsplan

§ 15 Prüfung und Bewertung von Sanierungsplänen

§ 16 Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen

§ 17 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde zugleich konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 18 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 19 Vereinfachte Anforderungen

§ 20 Befreiung von Instituten, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören

§ 21 Vertraulichkeitspflicht der Institute und gruppenangehörigen Unternehmen

§ 21a Verordnungsermächtigung

Kapitel 2
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 22 Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 24 Abtretungsverbot

§ 25 Genehmigungserfordernis

§ 26 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz im Inland

§ 27 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat

§ 28 Weiterleitung an die Abwicklungsbehörde

§ 29 Einholung der Zustimmung der Anteilsinhaber; Berichtspflichten gegenüber den Anteilsinhabern

§ 30 Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung; Verordnungsermächtigung

§ 31 Beschlüsse über Gewährung und Annahme einer finanziellen Unterstützung

§ 32 Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

§ 33 Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Inland

§ 34 Beteiligung der Aufsichtsbehörde bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat

§ 35 Offenlegungspflichten

Kapitel 3
Frühzeitiges Eingreifen

§ 36 Frühinterventionsmaßnahmen; Verordnungsermächtigung

§ 37 Abberufung der Geschäftsleitung

§ 38 Vorläufiger Verwalter

§ 39 Koordinierung der Frühinterventionsmaßnahmen und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen

Teil 3
Abwicklungsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Restrukturierung und Abwicklung

Kapitel 1
Abwicklungsplanung

§ 40 Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen

§ 41 Vereinfachte Anforderungen; Verordnungsermächtigung

§ 42 Mitwirkung des Instituts; Verordnungsermächtigung

§ 42a Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung

§ 43 Zentrale Verwahrung und Verwaltung von Finanzkontrakten

§ 44 Information der Abwicklungsbehörde über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

§ 45 Mitwirkung Dritter; Verordnungsermächtigung

§ 46 Gruppenabwicklungspläne; Mitwirkung der EU-Mutterunternehmen und Dritter

§ 47 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 48 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

Kapitel 2
Anforderungen in Bezug auf berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, relevante Kapitalinstrumente und genehmigtes Kapital

Abschnitt 1
Mindestbetrag berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

§ 49 Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

§ 49a Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

§ 49b Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten

§ 49c Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

§ 49d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von global systemrelevanten Instituten und in der Union ansässige bedeutende Tochterunternehmen von global systemrelevanten Nicht-EU-Instituten

§ 49e Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten

§ 49f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheit sind

§ 49g Ausnahmen für eine Zentralorganisation und CRR-Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind

§ 50 Gemeinsame Entscheidung über die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

§ 51 Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung

§ 52 Berichterstattung der Abwicklungsbehörde an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde

§ 53 Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

§ 54 Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung

§ 55 Vertragliche Anerkennung des Instruments der Gläubigerbeteiligung und des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente in Drittstaaten

Abschnitt 2
Genehmigtes Kapital und andere Instrumente harten Kernkapitals

§ 56 Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für das Instrument der Gläubigerbeteiligung

Kapitel 3
Abwicklungsfähigkeit

§ 57 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten

§ 58 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen

§ 58a Befugnis zur Untersagung bestimmter Ausschüttungen

§ 59 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Instituten; Verordnungsermächtigung

§ 60 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen

§ 60a Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten

Kapitel 4
Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften

§ 61 Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften

Teil 4
Abwicklung

Kapitel 1
Abwicklungsbefugnis, Voraussetzungen und weitere Befugnisse

§ 62 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Institute

§ 63 Bestandsgefährdung; Verordnungsermächtigung

§ 64 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften

§ 65 Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

§ 66 Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten bei gruppenangehörigen Unternehmen

§ 66a Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten bei Bestandsgefährdung

§ 67 Abwicklungsziele

§ 68 Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

§ 69 Bewertung; gerichtliche Überprüfung

§ 70 Sachverständiger Prüfer

§ 71 Zwecke der Bewertung

§ 72 Grundsätze der Bewertung

§ 73 Umfang der Bewertung; Prüfungsbericht und ergänzende Bestandteile

§ 74 Vorläufige Bewertung

§ 75 Abschließende Bewertung

§ 76 Verordnungsermächtigung

§ 77 Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen

§ 78 Allgemeine Befugnisse der Abwicklungsbehörde; Prüfungen vor Ort

§ 79 Unterstützende Maßnahmen

§ 80 Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen

§ 81 Befugnis in Bezug auf in Drittstaaten belegene Gegenstände

§ 82 Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten

§ 83 Befugnis zur zeitweiligen Untersagung der Durchsetzung von Sicherungsrechten

§ 84 Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten

§ 85 Streichung des Gesamtbetrags variabler Vergütungen und zurückbehaltener variabler Vergütungen

§ 86 Kontrollbefugnisse

§ 87 Sonderverwaltung; gemeinsamer Sonderverwalter für gruppenangehörige Unternehmen

§ 88 Rechte, Aufgaben und Befugnisse des Sonderverwalters

Kapitel 2
Abwicklungsinstrumente

Abschnitt 1
Beteiligung der Anteilsinhaber und Gläubiger

§ 89 Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente

§ 90 Instrument der Gläubigerbeteiligung

§ 91 Bail-in-fähige Verbindlichkeiten

§ 92 Ausschluss der Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung im Einzelfall

§ 93 Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung in Bezug auf Verbindlichkeiten aus Derivaten

§ 94 Ausgleichsbeiträge des Restrukturierungsfonds

§ 95 Zwecke des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 96 Festlegung des Betrags der herabzuschreibenden oder umzuwandelnden relevanten Kapitalinstrumente und Verbindlichkeiten

§ 97 Haftungskaskade

§ 98 Umwandlungssatz; Verordnungsermächtigung

§ 99 Weitere Wirkungen der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 100 Behandlung der Anteilsinhaber und der Inhaber von Instrumenten des harten Kernkapitals bei der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 101 Abwicklungsbefugnisse bei Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 102 Erfordernis der Erstellung eines Restrukturierungsplans

§ 103 Anforderungen an den Restrukturierungsplan

§ 104 Bewertung und Genehmigung des Restrukturierungsplans

§ 105 Umsetzung des Restrukturierungsplans; spätere Überarbeitungen

§ 106 Zulassung zum Handel und Einbeziehung in den Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren

Abschnitt 2
Übertragung von Anteilen, Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnissen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 107 Übertragung

§ 108 Mehrfache Anwendung

§ 109 Einwilligung des übernehmenden Rechtsträgers

§ 111 Bewertung von Angeboten; Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit

§ 112 Drittvergleich

§ 114 Wirksamwerden der Übertragung

§ 115 Eintragung der Übertragung

§ 117 Übertragungsgegenstände, die ausländischem Recht unterliegen

§ 118 Erforderliche Erlaubnisse, Zulassungen und Genehmigungen; aufsichtliche Anforderungen; Mitgliedschaft in und Zugang zu Finanzmarktinfrastrukturen

§ 119 Inländische Erlaubnis-, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren

§ 120 Besondere Vorschriften für das Verfahren nach § 2c des Kreditwesengesetzes

§ 121 Erlaubnisverfahren in anderen Mitgliedstaaten und Drittstaaten

§ 122 Mitwirkung der Abwicklungsbehörde bei Erlaubnis-, Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren einer ausländischen Behörde

§ 123 Gegenseitige Unterstützung der betroffenen Rechtsträger

§ 124 Maßnahmen beim übertragenden Rechtsträger

§ 125 Maßnahmen beim übernehmenden Rechtsträger

Unterabschnitt 2
Besondere Vorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung

§ 126 Vermarktungsprozess; Verordnungsermächtigung

§ 127 Rückübertragungen

Unterabschnitt 3
Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf ein Brückeninstitut

§ 128 Verfassung des Brückeninstituts

§ 129 Vermarktung oder Liquidation des Brückeninstituts

§ 130 Vermögenslage des Brückeninstituts

§ 131 Rück- und Weiterübertragungen

Unterabschnitt 4
Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft

§ 132 Zusätzliche Anwendungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung

§ 133 Verfassung der Vermögensverwaltungsgesellschaft

§ 134 Besondere Vorschriften für die Gegenleistung

§ 135 Rückübertragung

Abschnitt 3
Abwicklungsanordnung; Vorschriften für das Verfahren; Rechtsformwechsel; Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen; Schutzbestimmungen

Unterabschnitt 1
Bestimmungen für den Erlass einer Abwicklungsanordnung; sonstige Verfahrensvorschriften; Rechtswirkungen

§ 136 Inhalt der Abwicklungsanordnung

§ 137 Erlass und Bekanntgabe der Abwicklungsanordnung

§ 137a (aufgehoben)

§ 138 Mitteilungspflichten bei einer Bestandsgefährdung

§ 139 Entscheidung der Abwicklungsbehörde

§ 140 Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörde

§ 141 Insolvenzfestigkeit von Abwicklungsmaßnahmen, Anfechtbarkeit

§ 142 Abzugsmöglichkeit

§ 143 Schadensersatzansprüche gegen Organmitglieder und ehemalige Organmitglieder

§ 144 Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung

Unterabschnitt 2
Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen

§ 145 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung

Unterabschnitt 3
Ausgleichszahlung für benachteiligte Anteilsinhaber, Gläubiger und Einlagensicherungssysteme; Schutzbestimmungen

§ 146 Vergleich mit dem Ausgang eines hypothetischen Insolvenzverfahrens; Verordnungsermächtigung

§ 147 Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber und Gläubiger

§ 148 Schutzbestimmungen für Sozialpläne

Unterabschnitt 4
Rechtsformwechsel

§ 149 Anordnung eines Rechtsformwechsels

Unterabschnitt 5
(aufgehoben)

§ 150 (aufgehoben)

§ 151 (aufgehoben)

§ 152 (aufgehoben)

Teil 5
Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien

§ 152a Anwendungsbereich

§ 152b Zuständigkeit

§ 152c Unabhängiger Prüfer

§ 152d Abwicklungsinstrumente, Anordnungsbefugnis

§ 152e Ausgleich des Differenzbetrags

§ 152f  Inhalt der Abwicklungsanordnung

§ 152g Verfahrensvorschriften, Einlagensicherung, Sozialpläne

§ 152h Rechtsschutz

§ 152i Verordnungsermächtigung

§ 152j Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2021/23

§ 152k (aufgehoben)

§ 152m (aufgehoben)

§ 152n (aufgehoben)

Teil 6
Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung und Beziehungen zu Drittstaaten

Kapitel 1
Anerkennung von Maßnahmen der Behörden anderer Mitgliedstaaten

§ 153 Wirksamkeit von Krisenmanagementmaßnahmen oder Krisenpräventionsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten

Kapitel 2
Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung

Abschnitt 1
Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien

§ 154 Allgemeine Grundsätze für Entscheidungsfindungen, an denen eine Behörde oder mehrere Behörden anderer Mitgliedstaaten beteiligt sind

§ 155 Zuständigkeit der Abwicklungsbehörde

§ 156 Abwicklungskollegium

§ 157 Mitglieder des Abwicklungskollegiums und weitere Teilnehmer

§ 158 Organisation des Abwicklungskollegiums

§ 159 Europäische Abwicklungskollegien

§ 160 Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten

Abschnitt 2
Gruppenabwicklung im Fall eines Tochterunternehmens, das nicht EU-Mutterunternehmen ist

§ 161 Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen

§ 162 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 163 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 164 Gruppenabwicklungskonzept

§ 165 Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen

Abschnitt 3
Gruppenabwicklung im Fall eines EU-Mutterunternehmens

§ 166 Gruppenabwicklung im Fall eines EU-Mutterunternehmens

Kapitel 3
Beziehungen zu Drittstaaten

§ 167 Vereinbarungen mit Drittstaaten

§ 168 Zusammenarbeit mit Drittstaatsbehörden

§ 169 Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren

§ 170 Recht auf Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren

§ 171 Abwicklung von inländischen Unionszweigstellen

Teil 7
Bußgeldvorschriften

§ 172 Bußgeldvorschriften

§ 172a Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2021/23

§ 173 Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 174 Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen

§ 175 Beteiligung der Abwicklungsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen

Teil 8
Weitere Befugnisse

Kapitel 1
Maßnahmen des Ausschusses

§ 176 Unterstützung bei Untersuchungen; Zwangsmaßnahmen

§ 177 Prüfungen vor Ort nach der SRM-Verordnung

§ 178 Vollstreckung der vom Ausschuss verhängten Geldbußen und Zwangsgelder

Kapitel 2
Untersuchungsbefugnisse der Abwicklungsbehörde

§ 178a Auskunfts- und Vorlageverlangen

§ 178b Vornahme von Prüfungen und Prüfungen vor Ort

Teil 9
Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen

§ 179 Rechtsschutz

§ 179a Besondere Vorschriften für das Verwaltungsverfahren

§ 180 Unterbrechung von gerichtlichen Verfahren in Zivilsachen

§ 181