Regelwerk, Allgemeines, Wettbewerb
AusfürungO zum Protokoll zum Madrider Abkommen
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Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen |
Regel 1 Kurzbezeichnungen |
Regel 1bis (aufgehoben) |
Regel 2 Mitteilungen an das Internationale Büro |
Regel 3 Vertretung vor dem Internationalen Büro |
Regel 4 Berechnung der Fristen |
Regel 5 Entschuldigung für eine Verspätung bei der Einhaltung von Fristen |
Regel 5bis Weiterbehandlung |
Regel 6 Sprachen |
Regel 7 Notifikation bestimmter besonderer Erfordernisse |
Kapitel 2 Internationale Gesuche |
Regel 8 Mehrere Hinterleger |
Regel 9 Erfordernisse bezüglich des internationalen Gesuchs |
Regel 10 Gebühren für das internationale Gesuch |
Regel 11 Andere als die Klassifikation oder die Angabe der Waren und Dienstleistungen betreffende Mängel |
Regel 12 Mängel in Bezug auf die Klassifikation der Waren und Dienstleistungen |
Regel 13 Mängel in Bezug auf die Angabe der Waren und Dienstleistungen |
Kapitel 3 Internationale Registrierungen |
Regel 14 Eintragung der Marke im internationalen Register |
Regel 15 Datum der internationalen Registrierung |
Kapitel 4 Sachverhalte bei den Vertragsparteien, die internationale Registrierungen berühren |
Regel 16 Möglichkeit der Mitteilung über eine vorläufige Schutzverweigerung, die auf einen Widerspruch nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c des Protokolls gestützt ist |
Regel 17 Vorläufige Schutzverweigerung |
Regel 18 Nicht vorschriftsmäßige Mitteilungen über die vorläufige Schutzverweigerung |
Regel 18bis Interimstatus einer Marke in einer benannten Vertragspartei |
Regel 18ter Endgültige Entscheidung über den Status einer Marke in einer benannten Vertragspartei |
Regel 19 Ungültigerklärungen in benannten Vertragsparteien |
Regel 20 Einschränkung des Verfügungsrechts des Inhabers |
Regel 20bis Lizenzen |
Regel 21 Ersetzung einer nationalen oder regionalen Eintragung durch eine internationale Registrierung |
Regel 21bis Andere Sachverhalte hinsichtlich der Inanspruchnahme des Zeitrangs |
Regel 22 Erlöschen der Wirkung des Basisgesuchs, der sich aus ihm ergebenden Eintragung oder der Basiseintragung |
Regel 23 Teilung oder Zusammenführung von Basisgesuchen, von sich aus ihnen ergebenden Eintragungen oder von Basiseintragungen |
Regel 23bis Durch das Internationale Büro übersandte Mitteilungen der Behörden der benannten Vertragsparteien |
Kapitel 5 Nachträgliche Benennungen; Änderungen |
Regel 24 Benennung im Anschluss an die internationale Registrierung |
Regel 25 Antrag auf Eintragung |
Regel 26 Mängel in den Anträgen auf Eintragung nach Regel 25 |
Regel 27 Eintragung und Mitteilung in Bezug auf Regel 25; Erklärung über die Unwirksamkeit einer Änderung des Inhabers oder einer Einschränkung |
Regel 27bis Teilung einer internationalen Registrierung |
Regel 27ter Zusammenführung internationaler Registrierungen |
Regel 28 Berichtigungen im internationalen Register |
Kapitel 6 Erneuerungen |
Regel 29 Offiziöse Mitteilung über den Schutzablauf |
Regel 30 Einzelheiten betreffend die Erneuerung |
Regel 31 Eintragung der Erneuerung; Mitteilung und Bescheinigung |
Kapitel 7 Blatt und Datenbank |
Regel 32 Blatt |
Regel 33 Elektronische Datenbank |
Kapitel 8 Gebühren |
Regel 34 Gebührenbeträge und Zahlung der Gebühren |
Regel 35 Währung, in der die Zahlungen zu entrichten sind |
Regel 36 Gebührenfreiheit |
Regel 37 Verteilung der Zusatz- und Ergänzungsgebühren |
Regel 38 Gutschrift individueller Gebühren auf den Konten der betroffenen Vertragsparteien |
Kapitel 9 Verschiedenes |
Regel 39 Fortdauer der Wirkungen internationaler Registrierungen in bestimmten Nachfolgestaaten |
Regel 40 Inkrafttreten; Übergangsbestimmungen |
Regel 41 Verwaltungsvorschriften |
Anhang Gebührenverzeichnis |