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Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung
- Schleswig-Holstein -
Vom 12. September 2018
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 14 vom 27.09.2018 S. 472)
Aufgrund des
Die Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung vom 13. November 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 439), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Oktober 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 493), wird wie folgt geändert:
1. § 9 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Die Angabe "1. Oktober 2018" wird durch die Angabe "Ablauf des 31. Dezember 2019" ersetzt.
2. § 11 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Die Angabe "1. Oktober 2018" wird durch die Angabe "31. Dezember 2019" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.
ID 181665
ENDE |
(Stand: 18.10.2018)
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