Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung
- Schleswig-Holstein -

Vom 14. Dezember 2015
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 16 vom 23.12.2015 S. 470)



* Ändert LVO vom 13. November 2013, GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 707-5-11

Aufgrund § 20 Absatz 1 Nummer 3 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein vom 31. Mai 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 239) verordnet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie:

Artikel 1

" § 9 Absatz 1 der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung vom 13. November 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 439) wird wie folgt geändert:

1. Der einleitende Halbsatz wird wie folgt gefasst:

Im einleitenden Halbsatz wird die Angabe "Bis zum 31. Dezember 2015" durch die Angabe "Bis zum 31. Dezember 2017" ersetzt.

2. Nummer 3 erhält folgende Fassung:

alt neu
abweichend von § 3 ist eine beschränkte Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 3 VOB/a ohne Durchführung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs zulässig unterhalb eines geschätzten Auftragswertes von 1.000.000 Euro;  "3. abweichend von § 3 ist eine beschränkte Ausschreibung gemäß § 3 Absatz 3 VOB/a ohne Durchführung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs zulässig unterhalb eines geschätzten Auftragswertes von 1.000.000 Euro; ab Erreichen dieses Auftragswertes ist eine beschränkte Ausschreibung gemäß § 3 Absatz 3 VOB/a ohne Durchführung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs zulässig für jedes Fachlos unterhalb eines geschätzten Einzelauftragswertes von 50.000 Euro."

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

ID 160008

ENDE

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