Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Öffentliches Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz
- Rheinland-Pfalz -
Vom 24. April 2014
(MinBl. Nr. 6 vom 04.07.2014 S. 48; 12.11.2019 S. 338 19; 18.08.2021 S. 91 21; 18.11.2022 S. 266 22)
Gl.-Nr.: 730
Überschrift geändert 21
Verwaltungsvorschrift des Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung,
Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur
Ministerium der Finanzen
Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Az.: 40 5 - 00006 Ref. 8203, 5400/2 - 1 - 5
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
1 Ziel der Verwaltungsvorschrift 21
Außerdem werden in Teil 3 für den Bereich der Landesverwaltung die Rahmenbedingungen für die Neuorganisation des Beschaffungswesens, insbesondere die Zuständigkeiten und Aufgaben der zentralen Beschaffungsstellen und der Bedarfsträger sowie die Einführung der Vergabeplattform als Vergabemarktplatz sowie der Bestellplattform als Kaufhaus des Landes (KdL-rlp) geregelt. Diese Neuorganisation des Beschaffungswesens hat die Steigerung der Effizienz und Kompetenz im Interesse vergaberechtskonformer Beschaffungsabläufe sowie die Realisierung von Einsparpotentialen bei Beschaffungen von Lieferungen und Leistungen zum Ziel. Sie wirkt durch die Automationsunterstützung der Beschaffung Korruptionsgefahren entgegen.
Teil 2
Öffentliches Auftragswesen
(aufgehoben) 21
Teil 3
Besondere Bestimmungen für die zentrale Beschaffung
12 Begriffe
12.1 Bedarfe
Unter Bedarfe sind sämtliche Lieferungen und Leistungen zu verstehen, die für Bedarfsträger des Landes Rheinland-Pfalz zu beschaffen sind.
12.2 Bedarfsträger
Bedarfsträger sind Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung sowie die Landesbetriebe, die Lieferungen und Leistungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
12.3 Zentrale Beschaffung
Die zentrale Beschaffung umfasst die Versorgung der Bedarfsträger durch die zentralen Beschaffungsstellen mit Lieferungen und Leistungen nach vorheriger Standardbedarfs-Abfrage.
12.4 Zentrale Beschaffungsstellen
Zentrale Beschaffungsstellen sind Organisationseinheiten, die für die Landesverwaltung bestimmte Lieferungen und Leistungen erwerben, öffentliche Aufträge vergeben oder Rahmenvereinbarungen für Stellen der Landesverwaltung abschließen.
12.5 Vergabeplattform und Vergabemanagementsystem
Die Vergabeplattform als Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz ist ein internetbasiertes System für die elektronische Durchführung öffentlicher Beschaffungen, auf das Bieter sowie die zentralen Beschaffungsstellen und die Bedarfsträger in den Fällen der Nummern 14.3.1 und 14.3.2 eigenverantwortlich zugreifen können.
Das Vergabemanagementsystem unterstützt digital die rechtskonforme Abwicklung des gesamten internen, arbeitsteiligen Vergabeprozesses.
12.6 Kaufhaus des Landes Rheinland-Pfalz (KdL-rlp)
Die Bestellplattform KdL-rlp ist ein virtueller elektronischer Marktplatz. Im KdL-rlp sind elektronisch alle standardisierten Lieferungen und Leistungen solcher Unternehmen verzeichnet, mit denen zentrale Beschaffungsstellen des Landes zuvor Rahmenvereinbarungen abgeschlossen haben und die für einen Vertrieb über das KdL-rlp geeignet sind. Bedarfsträger können so Produkte und Dienstleistungen direkt bei den Unternehmen ordern.
13 Zentrale Beschaffungsstellen
Zentrale Beschaffungsstellen sind der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, der Landesbetrieb Daten und Information sowie der Landesbetrieb Mobilität.
Aufgabe der zentralen Beschaffungsstellen ist es, grundsätzlich alle Lieferungen und Leistungen für die Bedarfsträger ihres Zuständigkeitsbereichs zu beschaffen.
13.1 Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB)
Dem LBB (einschließlich der regionalen Niederlassungen) obliegt die Durchführung von Vergabeverfahren nach der VOB/A mit dem Schwerpunkt Hochbau. Er beschafft zudem Lieferungen und Leistungen nach der VOL/a und der VOF im Bereich operativer Beschaffungen für seinen Zuständigkeitsbereich. Dies gilt auch für sonstige Leistungen zur Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien im Rahmen des Gebäudemanagements durch den LBB.
Die fachlichen Vorschriften und Verfahrensregeln dieses Bereichs bleiben unberührt.
13.2 Landesbetrieb Daten und Information (LDI)
Dem LDI obliegt die Durchführung von Vergabeverfahren für Lieferungen und Leistungen nach der VOL/a und der VOF für die Bereiche Informations- und Kommunikationstechnik.
Er übernimmt als Betreiber der Vergabe- und Bestellplattform sowie des Vergabemanagementsystems die zentrale technische Betreuung. Darüber hinaus organisiert der LDI Schulungen zum Umgang mit dem KdL-rlp und richtet eine betriebsbezogene Hotline für den Vergabemarktplatz, das Vergabemanagementsystem und das KdL-rlp ein.
13.3 Landesbetrieb Mobilität (LBM)
Dem LBM (einschließlich der regionalen Niederlassungen) obliegt die Durchführung von Vergabeverfahren nach der VOB/A
(Stand: 30.09.2024)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion