Regelwerk, Wirtschaft

Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Preisüberwachung

Vom 30. April 1985
(GV.NW. 1985 S. 380; 26.6.2001 S. 486; 05.04.2005 S. 274; 11.11.2008 S. 732; 15.12.2009 S. 854; 08.07.2016 S. 638 16; 20.02.2024 S. 106 24)
Gl.-Nr.: 72



§ 1

Die Zuständigkeit für die Aufgaben der Preisüberwachung nach § 8 Abs. 1 des Preisgesetzes wird den Bezirksregierungen, auf dem Gebiet der Kampfmittelräumung durch Unternehmen der Bezirksregierung Düsseldorf für das gesamte Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen übertragen.

§ 2

Zuständig für das Auskunftsverlangen nach § 3 Abs. 1 des Preisangabengesetzes vom 3. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1429) in der jeweils geltenden Fassung sind die örtlichen Ordnungsbehörden.

§ 3 24

Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wird übertragen

  1. für Ordnungswidrigkeiten nach § 3 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 1975 (BGBl. I S. 1313) in der jeweils geltenden Fassung - soweit es sich nicht um Ordnungswidrigkeiten nach der Preisangabenverordnung vom 12. November 2021 (BGBl. I S. 4921) in der jeweils geltenden Fassung handelt - den Bezirksregierungen, auf dem Gebiet der Kampfmittelräumung durch Unternehmen der Bezirksregierung Düsseldorf für das gesamte Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen,
  2. für Ordnungswidrigkeiten nach § 4 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 den Kreisordnungsbehörden,
  3. für Ordnungswidrigkeiten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz 1954 und nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 in Verbindung mit § 20 der Preisangabenverordnung auf die örtlichen Ordnungsbehörden, soweit die Ordnungswidrigkeiten in den in § 1 Abs. 1 des Telemediengesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179) in der jeweils geltenden Fassung definierten Telemedien begangen werden, auf die Bezirksregierung Düsseldorf für das gesamte Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen.

§ 4

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 04.03.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion