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Änderungstext
Gesetz zur Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes und zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung
- Hessen -
Vom 12. Juli 2021
(GVBl. Nr. 27 vom 20.07.2021 S. 338)
Artikel 1
HVTG - Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz
Artikel 2
Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung
Die Hessische Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 1999 (GVBl. I S. 248), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 55 wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 55 Öffentliche Auftragsvergabe" |
2. § 55 wird wie folgt gefasst:
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" § 55 Öffentliche Auftragsvergabe
(1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine Öffentliche Ausschreibung oder eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen. Teilnahmewettbewerb ist ein Verfahren, bei dem der öffentliche Auftraggeber nach vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmen nach objektiven, transparenten und nicht diskriminierenden Kriterien auswählt und zur Abgabe von Angeboten auffordert. (2) Beim Abschluss von Verträgen ist nach einheitlichen Richtlinien zu verfahren." |
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. September 2021 in Kraft.
ID 211649
ENDE |
(Stand: 05.08.2021)
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