Weiterbildungs- und PrüfungsVO für Pflegefachkräfte
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§ 1 Weiterbildungsbezeichnung
§ 2 Ziel der Weiterbildung
§ 3 Form, Dauer und Inhalt der Fachweiterbildungen
§ 4 Anerkennung von Weiterbildungsstätten für Fachweiterbildungen für Pflegefachkräfte
§ 5 Zulassung zu den Fachweiterbildungsmodulen
§ 6 Anrechnung von Weiterbildungszeiten
§ 7 Modulprüfungen
§ 8 Bildung des Prüfungsausschusses für die Abschlussprüfung
§ 9 Festsetzung der Prüfungstermine für die Abschlussprüfung
§ 10 Zulassung zur Abschlussprüfung
§ 11 Prüfung für behinderte Prüflinge
§ 12 Durchführung der Abschlussprüfung
§ 13 Prüfungsnoten
§ 14 Bestehen und Wiederholung der Abschlussprüfung
§ 15 Prüfungsversäumnis, Rücktritt
§ 16 Täuschungsversuch und Ordnungsverstöße
§ 17 Prüfungsniederschrift
§ 18 Erlaubniserteilung
§ 19 Übergangsvorschrift
§ 20 Inkrafttreten
Anlagen
Anlage 1 Grundmodul Grundlagen der Fachweiterbildungen zur Professionellen Orientierung
Anlage 2 Fachmodule in der Fachweiterbildungsrichtung Intensivpflege und Anästhesie Fachweiterbildungsrichtung Intensivpflege und Anästhesie
Anlage 3 Fachmodule in der Fachweiterbildungsrichtung Onkologie Fachweiterbildungsrichtung Onkologie
Anlage 4 Fachmodule in der Fachweiterbildungsrichtung Operationsdienst Fachweiterbildungsrichtung Operationsdienst
Anlage 5 Fachmodule in der Fachweiterbildungsrichtung Psychiatrie Fachweiterbildungsrichtung Psychiatrie
Anlage 6 Fachmodule in der Fachweiterbildungsrichtung Leitungsaufgaben in der Pflege Fachweiterbildungsrichtung Leitungsaufgaben in der Pflege
Anlage 7 Fachmodule in der Fachweiterbildungsrichtung Gerontologie und Gerontopsychiatrie Fachweiterbildungsrichtung Gerontologie und Gerontopsychiatrie
Anlage 8 Fachmodule in der Fachweiterbildungsrichtung Pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie Fachweiterbildungsrichtung Pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie
Anlage 9 Grundmodul Beratung und Anleitung und Fachmodule in der Fachweiterbildungsrichtung Hygiene und Infektionsprävention
Anlage 10 Fachweiterbildungsrichtung komplementäre Pflege