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Regelwerk

Änderungstext

Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen
- Bayern -

Vom 19. September 2023
(BayMBl. Nr. 480 vom 4. Oktober 2023)


Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 19. September 2023, Az. B II 2 - G 17/17-8

1. Die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) vom 24. März 2020 (BayMBl. Nr. 155), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 6. September 2022 (BayMBl. Nr. 522) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.1 In Nr. 1.9 wird die Angabe "2023" durch die Angabe "2024" ersetzt.

1.2 Nr. 6 wird wie folgt geändert:

1.2.1 In der Überschrift wird das Wort ", Außerkrafttreten" gestrichen.

1.2.2 Die Nummernbezeichnung "6.1" wird gestrichen.

1.2.3 Die Nrn. 6.2 und 6.3

6.2 Mit Ablauf des 25. März 2020 tritt die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über eine Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen vom 14. November 2017 (AllMBl. 2017 S. 507) außer Kraft.

6.3 Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 tritt Nr. 1.9 dieser Bekanntmachung außer Kraft.

werden aufgehoben.

2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2023 in Kraft.

ID 231938

ENDE

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