Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen
- Bayern -
Vom 6. September 2022
(BayMBl. Nr. 522 vom 16.09.2022)
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 6. September 2022, Az. B II 2 - G 17/17-7
1. Die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA), Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 24. März 2020 (BayMBl. Nr. 155), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 29. März 2022 (BayMBl. Nr. 199) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1 Nr. 1.9 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
1.9 Vorübergehende Erhöhung der Wertgrenzen
Bei allen Beschaffungen, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 eingeleitet werden, dürfen
|
"1.9 Vorübergehende Erhöhung der Wertgrenzen
Bei allen Beschaffungen, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 eingeleitet werden, dürfen
|
1.2 Nr. 6.3 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
6.3 Mit Ablauf des 31. Dezember 2022 tritt Nr. 1.9 dieser Bekanntmachung außer Kraft. | "6.3 Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 tritt Nr. 1.9 dieser Bekanntmachung außer Kraft." |
2. Diese Bekanntmachung tritt am 17. September 2022 in Kraft.
ID 221915
ENDE |
(Stand: 05.03.2024)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion