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Änderungstext
Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen
- Bayern -
Vom 29. März 2022
(BayMBl. Nr. 199 vom 29.03.2022)
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
Az. B II 2 - G 17/17-6
1. Die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen ( VVöA), Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 24. März 2020 (BayMBl. Nr. 155), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 14. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 906) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1Nach Nr. 1.8.2 wird folgende Nr. 1.9 eingefügt:
alt | neu |
1.9 Vorübergehende Erhöhung der Wertgrenzen
Bei allen Beschaffungen, die bis zum Ablauf des 31. März 2022 eingeleitet werden, dürfen
|
"1.9 Vorübergehende Erhöhung der Wertgrenzen
Bei allen Beschaffungen, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 eingeleitet werden, dürfen
|
1.2 Nr. 6.3 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
6.3 Mit Ablauf des 31. März 2022 tritt Nr. 1.9 dieser Bekanntmachung außer Kraft. | "6.3 Mit Ablauf des 31. Dezember 2022 tritt Nr. 1.9 dieser Bekanntmachung außer Kraft." |
2.Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2022 in Kraft.
ID: 220601
ENDE |
(Stand: 31.03.2022)
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