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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland und des Spielbankgesetzes
- Bayern -

Vom 22. April 2022
(GVBl. Nr. 8 vom 29.04.2022 S. 147 EU)


Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland

In Art. 1 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV) vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 922, BayRS 2187-3-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. S. 343) geändert worden ist, wird nach den Wörtern "virtuelle Automatenspiele" das Wort ", Online-Casinospiele 1" eingefügt.

§ 2
Änderung des Spielbankgesetzes

Das Spielbankgesetz (SpielbG) vom 26. Juli 1995 (GVBl. S. 350, BayRS 2187-1-I), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. S. 343) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Dem Art. 2 Abs. 2 wird folgender Satz 4 angefügt:

" § 22c des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021) bleibt unberührt."

2. In Art. 5 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter "des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021)" durch die Angabe "GlüStV 2021" ersetzt.

§ 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.

1) Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17. September 2015, S. 1).


ENDE

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