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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland und des Spielbankgesetzes
- Bayern -
Vom 22. April 2022
(GVBl. Nr. 8 vom 29.04.2022 S. 147 EU)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland
In Art. 1 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV) vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 922, BayRS 2187-3-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. S. 343) geändert worden ist, wird nach den Wörtern "virtuelle Automatenspiele" das Wort ", Online-Casinospiele 1" eingefügt.
§ 2
Änderung des Spielbankgesetzes
Das Spielbankgesetz (SpielbG) vom 26. Juli 1995 (GVBl. S. 350, BayRS 2187-1-I), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. S. 343) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem Art. 2 Abs. 2 wird folgender Satz 4 angefügt:
" § 22c des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021) bleibt unberührt."
2. In Art. 5 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter "des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021)" durch die Angabe "GlüStV 2021" ersetzt.
§ 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.
ENDE |
(Stand: 05.03.2024)
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