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Regelwerk

Änderungstext

Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen
- Bayern -

Vom 14. Dezember 2021
(BayMBl. Nr. 906 vom 22.12.2021)



1. Die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA), Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 24. März 2020 (BayMBl. Nr. 155), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 6. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 740) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.1 In Nr. 1.9 wird die Angabe "31. Dezember 2021" durch die Angabe "31. März 2022" ersetzt.

1.2 Nr. 6.3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
6.3 Mit Ablauf des 31. Dezember 2021 tritt Nr. 1.9 dieser Bekanntmachung außer Kraft. "6.3 Mit Ablauf des 31. März 2022 tritt Nr. 1.9 dieser Bekanntmachung außer Kraft."

2. Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2021 in Kraft.

ID 212763

ENDE

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(Stand: 22.12.2021)

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