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Regelwerk

Änderungstext

Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen
- Bayern -

Vom 6. Dezember 2020
(BayMBl. Nr. 740 vom 16.12.2020)



Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 6. Dezember 2020, Az. B II 2 - G17/17 - 4

1. Die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA), Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 24. März 2020 (BayMBl. Nr. 155), die durch Bekanntmachung vom 23. Juni 2020 (BayMBl. Nr. 350) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.1 In Nr. 1.9 wird die Angabe "31. Dezember 2020" durch die Angabe "31. Dezember 2021" ersetzt.

1.2 Nr. 6.3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
6.3 Mit Ablauf des 31. Dezember 2020 tritt Nr. 1.9 dieser Bekanntmachung außer Kraft. "6.3 Mit Ablauf des 31. Dezember 2021 tritt Nr. 1.9 dieser Bekanntmachung außer Kraft."

2.Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft.

ID: 210270

ENDE

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