Regelwerk; Allgemeines, Wirtschaft

KMAnzV
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§ 1 Einreichungsverfahren

§ 2 Anzeigen bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr und bei Errichtung
einer Zweigniederlassung

§ 3 Anzeigen bei bedeutenden Beteiligungen am eigenen Institut und bei passivischen engen Verbindungen

§ 4 Anzeigen bei aktivischen engen Verbindungen

§ 5 Anzeigen bei wesentlichen Auslagerungen

§ 6 Anzeigen bei der Vereinigung von Instituten

§ 7 Anzeigen bei Nebentätigkeiten und bei Beteiligungen

§ 8 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten

§ 9 Inkrafttreten

Anlage 1 Passivische Beteiligungsanzeige
(zu § 3 Absatz 1 und 2)

Anlage 2 Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen
(zu § 3 Absatz 4 Satz 3 und § 4 Absatz 3 Satz 2)

Anlage 3 Aktivische Beteiligungsanzeige
(zu § 4 Absatz 1 und 2)

Anlage 4 Anzeige von Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern
(zu § 7 Absatz 1)

Anlage 5 Beteiligungen von Geschäftsleitern und den für die Geschäftsleitung des Instituts verantwortlichen Personen
(zu § 7 Absatz 2)