Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft

KMAG
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Kapitel 1
Allgemeine Maßnahmen

Abschnitt 1
Ziel, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Ziel und Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt

§ 3 Aufgaben der Bundesanstalt

§ 4 Allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt

Abschnitt 3
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 5 Sofortige Vollziehbarkeit

Abschnitt 4
Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen

§ 6 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank

§ 7 Zusammenarbeit mit sonstigen Stellen

§ 8 Verschwiegenheitspflicht

Kapitel 2
Durchsetzung der Zulassungsvorbehalte

Abschnitt 1
Einschreiten bei Tätigkeit ohne Zulassung

§ 9 Einschreiten gegen unerlaubte Geschäfte

§ 10 Verfolgung unerlaubter Geschäfte

Abschnitt 2
Erteilung und Entzug der Zulassung

§ 11 Ergänzende Bestimmungen zum Zulassungsverfahren; Verordnungsermächtigungen

§ 12 Ergänzende Bestimmungen zum Entzug der Zulassung

§ 13 Befugnisse nach Entzug oder Erlöschen der Zulassung

§ 14 Bekanntmachungen und Registervorschriften

Kapitel 3
Maßnahmen im Hinblick auf das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel

§ 15 Aussetzung und Untersagung eines öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel

§ 16 Befugnisse hinsichtlich Kryptowerte-Whitepapers und modifizierter Kryptowerte-Whitepapers

§ 17 Befugnisse hinsichtlich Marketingmitteilungen

§ 18 Bekanntmachung marktrelevanter Informationen

§ 19 Haftung bei fehlendem Kryptowerte-Whitepaper

Kapitel 4
Beaufsichtigung von Instituten

Abschnitt 1
Allgemeine Maßnahmen

§ 20 Auskünfte und Prüfungen

§ 21 Anzeige- und Meldewesen; Verordnungsermächtigung

§ 22 Maßnahmen hinsichtlich Organversammlungen von Instituten

§ 23 Abberufung von Mitgliedern des Leitungsorgans; Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte

§ 24 Weitere Maßnahmen gegen Mitglieder des Leitungsorgans

§ 25 Ergänzende Bestimmungen zur Übernahme von Instituten

§ 26 Digitale operationale Resilienz

Abschnitt 2
Sonderbestimmungen für Emittenten vermögenswertreferenzierter Token und E-Geld-Token

§ 27 Mindeststückelung; Betragsbegrenzung

§ 28 Ergänzende Bestimmungen zum Reservevermögen und zur Sicherung entgegengenommener Geldbeträge

Abschnitt 3
Sonderbestimmungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen

§ 29 Aussetzung und Untersagung der Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen; Einschreiten bei
Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen entgegen Artikel 60 der Verordnung (EU) 2023/1114

§ 30 Bekanntmachung wesentlicher Informationen zu Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen

Abschnitt 4
Handel auf Handelsplattformen für Kryptowerte und Verhinderung von Marktmissbrauch auf Handelsplattformen für Kryptowerte

§ 31 Verfolgung von Marktmissbrauch

§ 32 Verschwiegenheitspflicht bei Maßnahmen wegen eines möglichen Verstoßes gegen Artikel 89 oder 91 der Verordnung (EU) 2023/1114

§ 33 Anzeige straftatbegründender Tatsachen

§ 34 Aussetzung des Handels und Ausschluss von Kryptowerten vom Handel; Maßnahmen in Bezug auf mit dem Kryptowert verbundene Derivate

§ 35 Bekanntmachung marktrelevanter Informationen zum Handel zugelassener Kryptowerte

§ 36 Übermittlung von Insiderinformationen; Verordnungsermächtigung

Kapitel 5
Rechnungslegung, Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Bestellung des Abschlussprüfers und Abschlussprüfung

§ 37 Pflicht zur Rechnungslegung

§ 38 Pflicht zur Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten

§ 39 Pflicht zur Bestellung des Abschlussprüfers und zur Anzeige

§ 40 Besondere Pflichten des Abschlussprüfers; Verordnungsermächtigung

Kapitel 6
Maßnahmen in besonderen Fällen

§ 41 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung

§ 42 Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln

§ 43 Einstweilige Maßnahmen bei Gefahr

§ 44 Insolvenz

§ 45 Zuordnung verwahrter Kryptowerte, Kosten der Aussonderung

Kapitel 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 46 Strafvorschriften

§ 47 Bußgeldvorschriften

§ 48 Ordnungsgelder

§ 49 Mitteilungen in Strafsachen

Kapitel 8
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 50 Übergangsvorschrift zur Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen nach Artikel 143 der Verordnung (EU) 2023/1114; Verordnungsermächtigung

§ 51