Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft
Kapitel 1
Allgemeine Maßnahmen
Abschnitt 1
Ziel, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Ziel und Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
§ 3 Aufgaben der Bundesanstalt
§ 4 Allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
Abschnitt 3
Sofortige Vollziehbarkeit
§ 5 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 4
Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen
§ 6 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
§ 7 Zusammenarbeit mit sonstigen Stellen
§ 8 Verschwiegenheitspflicht
Kapitel 2
Durchsetzung der Zulassungsvorbehalte
Abschnitt 1
Einschreiten bei Tätigkeit ohne Zulassung
§ 9 Einschreiten gegen unerlaubte Geschäfte
§ 10 Verfolgung unerlaubter Geschäfte
Abschnitt 2
Erteilung und Entzug der Zulassung
§ 11 Ergänzende Bestimmungen zum Zulassungsverfahren; Verordnungsermächtigungen
§ 12 Ergänzende Bestimmungen zum Entzug der Zulassung
§ 13 Befugnisse nach Entzug oder Erlöschen der Zulassung
§ 14 Bekanntmachungen und Registervorschriften
Kapitel 3
Maßnahmen im Hinblick auf das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel
§ 15 Aussetzung und Untersagung eines öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel
§ 16 Befugnisse hinsichtlich Kryptowerte-Whitepapers und modifizierter Kryptowerte-Whitepapers
§ 17 Befugnisse hinsichtlich Marketingmitteilungen
§ 18 Bekanntmachung marktrelevanter Informationen
§ 19 Haftung bei fehlendem Kryptowerte-Whitepaper
Kapitel 4
Beaufsichtigung von Instituten
Abschnitt 1
Allgemeine Maßnahmen
§ 20 Auskünfte und Prüfungen
§ 21 Anzeige- und Meldewesen; Verordnungsermächtigung
§ 22 Maßnahmen hinsichtlich Organversammlungen von Instituten
§ 23 Abberufung von Mitgliedern des Leitungsorgans; Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 24 Weitere Maßnahmen gegen Mitglieder des Leitungsorgans
§ 25 Ergänzende Bestimmungen zur Übernahme von Instituten
§ 26 Digitale operationale Resilienz
Abschnitt 2
Sonderbestimmungen für Emittenten vermögenswertreferenzierter Token und E-Geld-Token
§ 27 Mindeststückelung; Betragsbegrenzung
§ 28 Ergänzende Bestimmungen zum Reservevermögen und zur Sicherung entgegengenommener Geldbeträge
Abschnitt 3
Sonderbestimmungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
§ 29 Aussetzung und Untersagung der Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen; Einschreiten bei
Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen entgegen Artikel 60 der Verordnung (EU) 2023/1114
§ 30 Bekanntmachung wesentlicher Informationen zu Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen
Abschnitt 4
Handel auf Handelsplattformen für Kryptowerte und Verhinderung von Marktmissbrauch auf Handelsplattformen für Kryptowerte
§ 31 Verfolgung von Marktmissbrauch
§ 32 Verschwiegenheitspflicht bei Maßnahmen wegen eines möglichen Verstoßes gegen Artikel 89 oder 91 der Verordnung (EU) 2023/1114
§ 33 Anzeige straftatbegründender Tatsachen
§ 34 Aussetzung des Handels und Ausschluss von Kryptowerten vom Handel; Maßnahmen in Bezug auf mit dem Kryptowert verbundene Derivate
§ 35 Bekanntmachung marktrelevanter Informationen zum Handel zugelassener Kryptowerte
§ 36 Übermittlung von Insiderinformationen; Verordnungsermächtigung
Kapitel 5
Rechnungslegung, Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Bestellung des Abschlussprüfers und Abschlussprüfung
§ 37 Pflicht zur Rechnungslegung
§ 38 Pflicht zur Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten
§ 39 Pflicht zur Bestellung des Abschlussprüfers und zur Anzeige
§ 40 Besondere Pflichten des Abschlussprüfers; Verordnungsermächtigung
Kapitel 6
Maßnahmen in besonderen Fällen
§ 41 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung
§ 42 Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
§ 43 Einstweilige Maßnahmen bei Gefahr
§ 44 Insolvenz
§ 45 Zuordnung verwahrter Kryptowerte, Kosten der Aussonderung
Kapitel 7
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 46 Strafvorschriften
§ 47 Bußgeldvorschriften
§ 48 Ordnungsgelder
§ 49 Mitteilungen in Strafsachen
Kapitel 8
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 50 Übergangsvorschrift zur Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen nach Artikel 143 der Verordnung (EU) 2023/1114; Verordnungsermächtigung