Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft
KAGB - KapitalanlageGB
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Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Ausnahmebestimmungen
§ 3 Bezeichnungsschutz
§ 4 Namensgebung; Fondskategorien
§ 5 Zuständige Behörde; Aufsicht; Anordnungsbefugnis; Verordnungsermächtigung
§ 6 Besondere Aufgaben
§ 7 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 7a Bekanntmachung von sofort vollziehbaren Maßnahmen
§ 7b Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung
§ 8 Verschwiegenheitspflicht
§ 9 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
§ 10 Allgemeine Vorschriften für die Zusammenarbeit bei der Aufsicht
§ 11 Besondere Vorschriften für die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitender Verwaltung und grenzüberschreitendem Vertrieb von AIF
§ 12 Meldungen der Bundesanstalt an die Europäische Kommission, an die europäischen Aufsichtsbehörden und an die das Unternehmensregister führende Stelle
§ 13 Informationsaustausch mit der Deutschen Bundesbank
§ 14 Auskünfte und Prüfungen
§ 15 Einschreiten gegen unerlaubte Investmentgeschäfte
§ 16 Verfolgung unerlaubter Investmentgeschäfte
Abschnitt 2
Verwaltungsgesellschaften
Unterabschnitt 1
Erlaubnis
§ 17 Kapitalverwaltungsgesellschaften
§ 18 Externe Kapitalverwaltungsgesellschaften
§ 19 Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung
§ 20 Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
§ 21 Erlaubnisantrag für eine OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und Erlaubniserteilung
§ 22 Erlaubnisantrag für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft und Erlaubniserteilung
§ 23 Versagung der Erlaubnis einer Kapitalverwaltungsgesellschaft
§ 24 Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum; Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
§ 25 Kapitalanforderungen
Unterabschnitt 2
Allgemeine Verhaltens- und Organisationspflichten
§ 26 Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung
§ 27 Interessenkonflikte; Verordnungsermächtigung
§ 28 Allgemeine Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung
§ 28a Zusätzliche Organisationsanforderungen bei der Verwaltung von Entwicklungsförderungsfonds
§ 29 Risikomanagement; Verordnungsermächtigung
§ 30 Liquiditätsmanagement; Verordnungsermächtigung
§ 31 Primebroker
§ 32 Entschädigungseinrichtung
§ 33 Werbung
§ 29 Risikomanagement; Verordnungsermächtigung
§ 30 Liquiditätsmanagement; Verordnungsermächtigung
§ 31 Primebroker
§ 32 Entschädigungseinrichtung
§ 33 Werbung
§ 34 Anzeigepflichten von Verwaltungsgesellschaften gegenüber der Bundesanstalt und der Bundesbank
§ 35 Meldepflichten von AIF-Verwaltungsgesellschaften
§ 36 Auslagerung; Verordnungsermächtigung
§ 37 Vergütungssysteme; Verordnungsermächtigung
§ 38 Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfungsbericht und Abschlussprüfer der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft; Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 3
Weitere Maßnahmen der Aufsichtsbehörde
§ 39 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 40 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Aufsichtsorganmitglieder
§ 41 Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln
§ 42 Maßnahmen bei Gefahr
§ 43 Insolvenzantrag, Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren
Unterabschnitt 4
Pflichten für registrierungspflichtige AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften
§ 44 Registrierung und Berichtspflichten
§ 45 Jahresabschluss und Lagebericht von registrierungspflichtigen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften
§ 45a Abschlussprüfung bei registrierungspflichtigen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften; Verordnungsermächtigung
§ 46 Jahresabschluss und Lagebericht von extern verwalteten Spezial-AIF, für deren Rechnung Gelddarlehen nach § 285 Absatz 2 oder § 292a Absatz 2 vergeben werden
§ 47 Abschlussprüfung bei extern verwalteten Spezial-AIF, für deren Rechnung Gelddarlehen nach § 285 Absatz 2 oder § 292a Absatz 2 vergeben werden; Verordnungsermächtigung
§ 48 (aufgehoben)
§ 48a (aufgehoben)
Unterabschnitt 5
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr bei OGAW-Verwaltungsgesellschaften
§ 49 Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften; Verordnungsermächtigung
§ 50 Besonderheiten für die Verwaltung von EU-OGAW durch OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften
§ 51 Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften
§ 52 Besonderheiten für die Verwaltung inländischer OGAW durch EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften
Unterabschnitt 6
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr und Drittstaatenbezug bei AIF-Verwaltungsgesellschaften
§ 53 Verwaltung von EU-AIF durch AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften
§ 54 Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften im Inland
§ 55 Bedingungen für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche ausländische AIF verwalten, die weder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vertrieben werden
§ 56 Bestimmung der Bundesrepublik Deutschland als Referenzmitgliedstaat einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft
§ 57 Zulässigkeit der Verwaltung von inländischen Spezial-AIF und EU-AIF sowie des Vertriebs von AIF gemäß den §§ 325, 326, 333 oder 334 durch ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften
§ 58 Erteilung der Erlaubnis für eine ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaft
§ 59 Befreiung einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft von Bestimmungen der Richtlinie 2011/61/EU
§ 60 Unterrichtung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde im Hinblick auf die Erlaubnis einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft durch die Bundesanstalt
§ 61 Änderung des Referenzmitgliedstaates einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft
§ 62 Rechtsstreitigkeiten
§ 63 Verweismöglichkeiten der Bundesanstalt an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
§ 64 Vergleichende Analyse der Zulassung von und der Aufsicht über ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften
§ 65 Verwaltung von EU-AIF durch ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften, für die die Bundesrepublik Deutschland Referenzmitgliedstaat ist
§ 66 Inländische Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaften, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist
§ 67 Jahresbericht für EU-AIF und ausländische AIF
Abschnitt 3
Verwahrstelle
Unterabschnitt 1
Vorschriften für OGAW-Verwahrstellen
§ 68 Beauftragung und jährliche Prüfung; Verordnungsermächtigung
§ 69 Aufsicht
§ 70 Interessenkollision
§ 71 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien eines inländischen OGAW
§ 72 Verwahrung
§ 73 Unterverwahrung
§ 74 Zahlung und Lieferung
§ 75 Zustimmungspflichtige Geschäfte
§ 76 Kontrollfunktion
§ 77 Haftung
§ 78 Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger; Verordnungsermächtigung
§ 79 Vergütung, Aufwendungsersatz
Unterabschnitt 2
Vorschriften für AIF-Verwahrstellen
§ 80 Beauftragung
§ 81 Verwahrung
§ 82 Unterverwahrung
§ 83 Kontrollfunktion
§ 84 Zustimmungspflichtige Geschäfte
§ 85 Interessenkollision
§ 86 Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt
§ 87 Anwendbare Vorschriften für Publikums-AIF
§ 88 Haftung
§ 89 Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger; Verordnungsermächtigung
§ 89a Vergütung, Aufwendungsersatz
§ 90 Anwendbare Vorschriften für ausländische AIF
Abschnitt 4
Offene inländische Investmentvermögen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für offene inländische Investmentvermögen
§ 91 Rechtsform
Unterabschnitt 2
Allgemeine Vorschriften für Sondervermögen
§ 92 Sondervermögen
§ 93 Verfügungsbefugnis, Treuhänderschaft, Sicherheitsvorschriften
§ 94 Stimmrechtsausübung
§ 95 Anteilscheine; Verordnungsermächtigung
§ 96 Anteilklassen und Teilsondervermögen; Verordnungsermächtigung
§ 97 Sammelverwahrung, Verlust von Anteilscheinen
§ 98 Rücknahme von Anteilen, Aussetzung
§ 99 Kündigung und Verlust des Verwaltungsrechts
§ 100 Abwicklung des Sondervermögens
§ 100a Grunderwerbsteuer bei Übergang eines Immobilien-Sondervermögens
§ 100b Übertragung auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft
§ 101 Jahresbericht
§ 102 Prüfung
§ 103 Halbjahresbericht
§ 104 Zwischenbericht
§ 105 Auflösungs- und Abwicklungsbericht
§ 106 Verordnungsermächtigung
§ 107 Veröffentlichung der Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichte
Unterabschnitt 3
Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital
§ 108 Rechtsform, anwendbare Vorschriften
§ 109 Aktien
§ 110 Satzung
§ 111 Anlagebedingungen
§ 112 Verwaltung und Anlage
§ 113 Erlaubnisantrag und Erlaubniserteilung bei der extern verwalteten OGAW-Investmentaktiengesellschaft
§ 114 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
§ 115 Gesellschaftskapital
§ 116 Veränderliches Kapital, Rücknahme von Aktien
§ 117 Teilgesellschaftsvermögen; Verordnungsermächtigung
§ 118 Firma und zusätzliche Hinweise im Rechtsverkehr
§ 119 Vorstand, Aufsichtsrat
§ 120 Jahresabschluss und Lagebericht; Verordnungsermächtigung
§ 121 Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts; Verordnungsermächtigung
§ 122 Halbjahres- und Liquidationsbericht
§ 123 Offenlegung und Vorlage des Jahresabschlusses und Lageberichts sowie des Halbjahresberichts
Unterabschnitt 4
Allgemeine Vorschriften für offene Investmentkommanditgesellschaften
§ 124 Rechtsform, anwendbare Vorschriften
§ 125 Gesellschaftsvertrag
§ 126 Anlagebedingungen
§ 127 Anleger
§ 128 Geschäftsführung
§ 129 Verwaltung und Anlage
§ 130 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
§ 131 Gesellschaftsvermögen
§ 132 Teilgesellschaftsvermögen; Verordnungsermächtigung
§ 133 Veränderliches Kapital, Kündigung von Kommanditanteilen
§ 134 Firma und zusätzliche Hinweise im Rechtsverkehr
§ 135 Jahresbericht; Verordnungsermächtigung
§ 136 Abschlussprüfung; Verordnungsermächtigung
§ 137 Vorlage von Berichten
§ 138 Auflösung und Liquidation
Abschnitt 5
Geschlossene inländische Investmentvermögen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für geschlossene inländische Investmentvermögen
§ 139 Rechtsform
Unterabschnitt 2
Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital
§ 140 Rechtsform, anwendbare Vorschriften
§ 141 Aktien
§ 142 Satzung
§ 143 Anlagebedingungen
§ 144 Verwaltung und Anlage
§ 145 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
§ 146 Firma
§ 147 Vorstand, Aufsichtsrat
§ 148 Rechnungslegung
Unterabschnitt 3
Allgemeine Vorschriften für geschlossene Investmentkommanditgesellschaften
§ 149 Rechtsform, anwendbare Vorschriften
§ 150 Gesellschaftsvertrag
§ 151 Anlagebedingungen
§ 152 Anleger
§ 153 Geschäftsführung, Beirat
§ 154 Verwaltung und Anlage
§ 155 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
§ 156 Gesellschaftsvermögen
§ 157 Firma
§ 158 Jahresbericht
§ 159 Abschlussprüfung
§ 159a Feststellung des Jahresabschlusses
§ 160 Offenlegung und Vorlage von Berichten
§ 161 Auflösung und Liquidation
Kapitel 2
Publikumsinvestmentvermögen
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für offene Publikumsinvestmentvermögen
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 162 Anlagebedingungen
§ 163 Genehmigung der Anlagebedingungen
§ 164 Erstellung von Verkaufsprospekt, Basisinformationsblatt und wesentlichen Anlegerinformationen
§ 165 Mindestangaben im Verkaufsprospekt
§ 166 Inhalt, Form und Gestaltung der wesentlichen Anlegerinformationen; Verordnungsermächtigung
§ 167 Information mittels eines dauerhaften Datenträgers
§ 168 Bewertung; Verordnungsermächtigung
§ 169 Bewertungsverfahren
§ 170 Veröffentlichung des Ausgabe- und Rücknahmepreises und des Nettoinventarwertes
Unterabschnitt 2
Master-Feeder-Strukturen
§ 171 Genehmigung des Feederfonds
§ 172 Besondere Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften
§ 173 Verkaufsprospekt, Anlagebedingungen, Jahresbericht
§ 174 Anlagegrenzen, Anlagebeschränkungen, Aussetzung der Anteile
§ 112 Verwaltung und Anlage
§ 175 Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen
§ 176 Pflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle
§ 177 Mitteilungspflichten der Bundesanstalt
§ 178 Abwicklung eines Masterfonds
§ 179 Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds
§ 180 Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds
Unterabschnitt 3
Verschmelzung von offenen Publikumsinvestmentvermögen
§ 181 Gegenstand der Verschmelzung; Verschmelzungsarten
§ 182 Genehmigung der Verschmelzung
§ 183 Verschmelzung eines EU-OGAW auf ein OGAW-Sondervermögen
§ 184 Verschmelzungsplan
§ 185 Prüfung der Verschmelzung; Verordnungsermächtigung
§ 186 Verschmelzungsinformationen
§ 187 Rechte der Anleger
§ 188 Kosten der Verschmelzung
§ 189 Wirksamwerden der Verschmelzung
§ 190 Rechtsfolgen der Verschmelzung
§ 191 Verschmelzung mit Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital
Abschnitt 2
Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie
§ 192 Zulässige Vermögensgegenstände
§ 193 Wertpapiere
§ 194 Geldmarktinstrumente
§ 195 Bankguthaben
§ 196 Investmentanteile
§ 197 Gesamtgrenze; Derivate; Verordnungsermächtigung
§ 198 Sonstige Anlageinstrumente
§ 199 Kreditaufnahme
§ 200 Wertpapier-Darlehen, Sicherheiten
§ 201 Wertpapier-Darlehensvertrag
§ 202 Organisierte Wertpapier-Darlehenssysteme
§ 203 Pensionsgeschäfte
§ 204 Verweisung; Verordnungsermächtigung
§ 205 Leerverkäufe
§ 206 Emittentengrenzen
§ 207 Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen
§ 208 Erweiterte Anlagegrenzen
§ 209 Wertpapierindex-OGAW
§ 210 Emittentenbezogene Anlagegrenzen
§ 211 Überschreiten von Anlagegrenzen
§ 212 Bewerter; Häufigkeit der Bewertung und Berechnung
§ 213 Umwandlung von inländischen OGAW
Abschnitt 3
Offene inländische Publikums-AIF
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für offene inländische Publikums-AIF
§ 214 Risikomischung, Arten
§ 215 Begrenzung von Leverage durch die Bundesanstalt
§ 216 Bewerter
§ 217 Häufigkeit der Bewertung und Berechnung; Offenlegung
Unterabschnitt 2
Gemischte Investmentvermögen
§ 218 Gemischte Investmentvermögen
§ 219 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
Unterabschnitt 3
Sonstige Investmentvermögen
§ 220 Sonstige Investmentvermögen
§ 221 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen, Kreditaufnahme
§ 222 Mikrofinanzinstitute
§ 223 Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien
§ 224 Angaben im Verkaufsprospekt und in den Anlagebedingungen
Unterabschnitt 4
Dach-Hedgefonds
§ 225 Dach-Hedgefonds
§ 226 Auskunftsrecht der Bundesanstalt
§ 227 Rücknahme
§ 228 Verkaufsprospekt
§ 229 Anlagebedingungen
Unterabschnitt 5
Immobilien-Sondervermögen
§ 230 Immobilien-Sondervermögen
§ 231 Zulässige Vermögensgegenstände; Anlagegrenzen
§ 232 Erbbaurechtsbestellung
§ 233 Vermögensgegenstände in Drittstaaten; Währungsrisiko
§ 234 Beteiligung an Immobilien-Gesellschaften
§ 235 Anforderungen an die Immobilien-Gesellschaften
§ 236 Erwerb der Beteiligung; Wertermittlung durch Abschlussprüfer
§ 237 Umfang der Beteiligung; Anlagegrenzen
§ 238 Beteiligungen von Immobilien-Gesellschaften an Immobilien-Gesellschaften
§ 239 Verbot und Einschränkung von Erwerb und Veräußerung
§ 240 Darlehensgewährung an Immobilien-Gesellschaften
§ 241 Zahlungen, Überwachung durch die Verwahrstelle
§ 242 Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts
§ 243 Risikomischung
§ 244 Anlaufzeit
§ 245 Treuhandverhältnis
§ 246 Verfügungsbeschränkung
§ 247 Vermögensaufstellung
§ 248 Sonderregeln für die Bewertung
§ 249 Sonderregeln für das Bewertungsverfahren
§ 250 Sonderregeln für den Bewerter
§ 251 Sonderregeln für die Häufigkeit der Bewertung
§ 252 Ertragsverwendung
§ 253 Liquiditätsvorschriften
§ 254 Kreditaufnahme
§ 255 Sonderregeln für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
§ 256 Zusätzliche Angaben im Verkaufsprospekt und in den Anlagebedingungen
§ 257 Aussetzung der Rücknahme
§ 258 Aussetzung nach Kündigung
§ 259 Beschlüsse der Anleger
§ 260 Veräußerung und Belastung von Vermögensgegenständen
Unterabschnitt 6
Infrastruktur-Sondervermögen
§ 260a Infrastruktur-Sondervermögen
§ 260b Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
§ 260c Rücknahme von Anteilen
§ 260d Angaben im Verkaufsprospekt und den Anlagebedingungen
Abschnitt 4
Geschlossene inländische Publikums-AIF
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 261 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
§ 262 Risikomischung
§ 263 Beschränkung von Leverage und Belastung
§ 264 Verfügungsbeschränkung
§ 265 Leerverkäufe
§ 266 Anlagebedingungen
§ 267 Genehmigung der Anlagebedingungen
§ 268 Erstellung von Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt
§ 269 Mindestangaben im Verkaufsprospekt
§ 270 (aufgehoben)
§ 271 Bewertung, Bewertungsverfahren, Bewerter
§ 272 Häufigkeit der Bewertung und Berechnung; Offenlegung
Unterabschnitt 2
Geschlossene Master-Feeder-Strukturen
§ 272a Genehmigung des geschlossenen Feederfonds; besondere Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften
§ 272b Verkaufsprospekt, Anlagebedingungen, Jahresbericht
§ 272c Anlagegrenzen, Anlagebeschränkungen
§ 272d Vereinbarungen bei geschlossenen Master-Feeder-Strukturen
§ 272e Pflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle
§ 272f Mitteilungspflichten der Bundesanstalt
§ 272g Abwicklung des geschlossenen Masterfonds
§ 272h Änderung des geschlossenen Masterfonds
Kapitel 3
Inländische Spezial-AIF
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für inländische Spezial-AIF
§ 273 Anlagebedingungen
§ 274 Begrenzung von Leverage
§ 275 Belastung
§ 276 Leerverkäufe
§ 277 Übertragung von Anteilen oder Aktien
§ 277a Master-Feeder-Strukturen
Abschnitt 2
Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF
§ 278 Bewertung, Bewertungsverfahren und Bewerter
§ 279 Häufigkeit der Bewertung, Offenlegung
§ 280 (aufgehoben)
§ 281 Verschmelzung
Unterabschnitt 2
Besondere Vorschriften für allgemeine offene inländische Spezial-AIF
§ 282 Anlageobjekte, Anlagegrenzen
Unterabschnitt 3
Besondere Vorschriften für Hedgefonds
§ 283 Hedgefonds
Unterabschnitt 4
Besondere Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen
§ 284 Anlagebedingungen, Anlagegrenzen
Abschnitt 3
Vorschriften für geschlossene inländische Spezial-AIF
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für geschlossene inländische Spezial-AIF
§ 285 Anlageobjekte
§ 286 Bewertung, Bewertungsverfahren und Bewerter; Häufigkeit der Bewertung
Unterabschnitt 2
Besondere Vorschriften für AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen
§ 287 Geltungsbereich
§ 288 Erlangen von Kontrolle
§ 289 Mitteilungspflichten
§ 290 Offenlegungspflicht bei Erlangen der Kontrolle
§ 291 Besondere Vorschriften hinsichtlich des Jahresabschlusses und des Lageberichts
§ 292 Zerschlagen von Unternehmen
Abschnitt 4
Besondere Vorschriften für Entwicklungsförderungsfonds
§ 292a Entwicklungsförderungsfonds
§ 292b Liquiditäts- und Absicherungsanlagen
§ 292c Außerordentliche Kündigung
Kapitel 4
Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
Abschnitt 1
Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
§ 293 Allgemeine Vorschriften
§ 294 Auf den Vertrieb und den Erwerb von OGAW anwendbare Vorschriften
§ 295 Auf den Vertrieb und den Erwerb von AIF anwendbare Vorschriften
§ 295a Widerruf des grenzüberschreitenden Vertriebs im Inland
§ 295b Informationspflichten nach Widerruf des grenzüberschreitenden Vertriebs im Inland
§ 296 Vereinbarungen mit Drittstaaten zur OGAW-Konformität
Unterabschnitt 2
Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf Privatanleger und für den Vertrieb und den Erwerb von OGAW
§ 297 Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten
§ 298 Veröffentlichungspflichten und laufende Informationspflichten für EU-OGAW
§ 299 Veröffentlichungspflichten und laufende Informationspflichten für EU-AIF und ausländische AIF
§ 300 Zusätzliche Informationspflichten bei AIF
§ 301 (aufgehoben)
§ 302 Werbung
§ 303 Maßgebliche Sprachfassung
§ 304 Kostenvorausbelastung
§ 305 Widerrufsrecht
§ 306 Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen
§ 306a Einrichtung beim Vertrieb an Privatanleger
Unterabschnitt 3
Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf semiprofessionelle und professionelle Anleger
§ 306b Pre-Marketing durch eine AIF-Verwaltungsgesellschaft
§ 307 Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen Anlegern und Haftung
§ 308 Sonstige Informationspflichten
Abschnitt 2
Vertriebsanzeige und Vertriebsuntersagung für OGAW
Unterabschnitt 1
Anzeigeverfahren beim Vertrieb von EU-OGAW im Inland
§ 309 Pflichten beim Vertrieb von EU-OGAW im Inland
§ 310 Anzeige zum Vertrieb von EU-OGAW im Inland
§ 311 Untersagung des Vertriebs von EU-OGAW
Unterabschnitt 2
Anzeigeverfahren für den Vertrieb von inländischen OGAW in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 312 Anzeigepflicht
§ 313 Veröffentlichungspflichten
§ 313a Widerruf des Vertriebs von OGAW in anderen Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Abschnitt 3
Anzeige, Einstellung und Untersagung des Vertriebs von AIF
§ 314 Untersagung des Vertriebs
§ 315 Einstellung des Vertriebs von AIF
Unterabschnitt 1
Anzeigeverfahren für den Vertrieb von Publikums-AIF, von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger im Inland
§ 316 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von inländischen Publikums-AIF im Inland
§ 317 Zulässigkeit des Vertriebs von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger
§ 318 Verkaufsprospekt beim Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger
§ 319 Vertretung der Gesellschaft, Gerichtsstand beim Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger
§ 320 Anzeigepflicht beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger im Inland
Unterabschnitt 2
Anzeigeverfahren für den Vertrieb von AIF an semiprofessionelle Anleger und professionelle Anleger im Inland
§ 321 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 322 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 323 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 324 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 325 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 326 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 327 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 328 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 329 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von von ihr verwalteten inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, oder ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 330 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von von ihr verwalteten ausländischen AIF oder EU-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
§ 330a Anzeigepflicht von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften, die die Bedingungen nach Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU erfüllen, beim beabsichtigten Vertrieb von AIF an professionelle und semiprofessionelle Anleger im Inland
Unterabschnitt 3
Anzeigeverfahren für den Vertrieb von AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 331 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim Vertrieb von EU-AIF oder inländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 331a Widerruf des Vertriebs von EU-AIF oder inländischen AIF in anderen Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 332 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 333 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 334 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim Vertrieb von ausländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 335 Bescheinigung der Bundesanstalt
Unterabschnitt 4
Verweis und Ersuchen für den Vertrieb von AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger
§ 336 Verweise und Ersuchen nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010
Kapitel 5
Europäische Risikokapitalfonds
§ 337 Europäische Risikokapitalfonds
Kapitel 6
Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
§ 338 Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
Kapitel 7
Europäische langfristige Investmentfonds
§ 338a Europäische langfristige Investmentfonds
Kapitel 8
Geldmarktfonds
§ 338b Geldmarktfonds
Kapitel 9
Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)
§ 338c Anzuwendende Vorschriften
Kapitel 10
Straf-, Bußgeld- und Übergangsvorschriften
Abschnitt 1
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 339 Strafvorschriften
§ 340 Bußgeldvorschriften
§ 341 Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
§ 341a Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und unanfechtbar gewordenen Bußgeldentscheidungen
§ 342 Beschwerdeverfahren
Abschnitt 2
Übergangsvorschriften
Unterabschnitt 1
Allgemeine Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften
§ 343 Übergangsvorschriften für inländische und EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften
§ 344 Übergangsvorschriften für ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften und für andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 344a (aufgehoben)
Unterabschnitt 2
Besondere Übergangsvorschriften für offene AIF und für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten
§ 345 Übergangsvorschriften für offene AIF und AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten, die bereits nach dem Investmentgesetz reguliert waren
§ 346 Besondere Übergangsvorschriften für Immobilien-Sondervermögen
§ 347 Besondere Übergangsvorschriften für Altersvorsorge-Sondervermögen
§ 348 Besondere Übergangsvorschriften für Gemischte Sondervermögen und Gemischte Investmentaktiengesellschaften
§ 349 Besondere Übergangsvorschriften für Sonstige Sondervermögen und Sonstige Investmentaktiengesellschaften
§ 350 Besondere Übergangsvorschriften für Hedgefonds und offene Spezial-AIF
§ 351 Übergangsvorschriften für offene AIF und für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten, die nicht bereits nach dem Investmentgesetz reguliert waren
§ 352 Übergangsvorschrift zu § 127 des Investmentgesetzes
Unterabschnitt 3
Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF
§ 352a Definition von geschlossenen AIF im Sinne von § 353
§ 353 Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF
§ 353a Übergangsvorschriften zu den §§ 261, 262 und 263
§ 353b Übergangsvorschriften zu § 285 Absatz 3
§ 354 Übergangsvorschrift zu § 342 Absatz 3
Unterabschnitt 4
Übergangsvorschriften für OGAW-Verwaltungsgesellschaften und OGAW
§ 355 Übergangsvorschriften für OGAW-Verwaltungsgesellschaften und OGAW
Unterabschnitt 5
Sonstige Übergangsvorschriften
§ 356 Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
§ 357 Übergangsvorschrift zu § 100a
§ 358 Übergangsvorschriften zu § 95 Absatz 2 und § 97 Absatz 1
§ 359 Übergangsvorschrift zu § 26 Absatz 7 Satz 3, § 82 Absatz 6 Satz 2 und § 85 Absatz 5 Satz 4
§ 360 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
§ 361 Übergangsvorschriften zu § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3
§ 362 Übergangsvorschrift zum Fondsstandortgesetz
§ 363 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes