Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft

KAGB - KapitalanlageGB
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Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Ausnahmebestimmungen

§ 3 Bezeichnungsschutz

§ 4 Namensgebung; Fondskategorien

§ 5 Zuständige Behörde; Aufsicht; Anordnungsbefugnis; Verordnungsermächtigung

§ 6 Besondere Aufgaben

§ 7 Sofortige Vollziehbarkeit

§ 7a Bekanntmachung von sofort vollziehbaren Maßnahmen

§ 7b Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung

§ 8 Verschwiegenheitspflicht

§ 9 Zusammenarbeit mit anderen Stellen

§ 10 Allgemeine Vorschriften für die Zusammenarbeit bei der Aufsicht

§ 11 Besondere Vorschriften für die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitender Verwaltung und grenzüberschreitendem Vertrieb von AIF

§ 12 Meldungen der Bundesanstalt an die Europäische Kommission, an die europäischen Aufsichtsbehörden und an die das Unternehmensregister führende Stelle

§ 13 Informationsaustausch mit der Deutschen Bundesbank

§ 14 Auskünfte und Prüfungen

§ 15 Einschreiten gegen unerlaubte Investmentgeschäfte

§ 16 Verfolgung unerlaubter Investmentgeschäfte

Abschnitt 2
Verwaltungsgesellschaften

Unterabschnitt 1
Erlaubnis

§ 17 Kapitalverwaltungsgesellschaften

§ 18 Externe Kapitalverwaltungsgesellschaften

§ 19 Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung

§ 20 Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb

§ 21 Erlaubnisantrag für eine OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und Erlaubniserteilung

§ 22 Erlaubnisantrag für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft und Erlaubniserteilung

§ 23 Versagung der Erlaubnis einer Kapitalverwaltungsgesellschaft

§ 24 Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum; Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

§ 25 Kapitalanforderungen

Unterabschnitt 2
Allgemeine Verhaltens- und Organisationspflichten

§ 26 Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung

§ 27 Interessenkonflikte; Verordnungsermächtigung

§ 28 Allgemeine Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung

§ 28a Zusätzliche Organisationsanforderungen bei der Verwaltung von Entwicklungsförderungsfonds

§ 29 Risikomanagement; Verordnungsermächtigung

§ 30 Liquiditätsmanagement; Verordnungsermächtigung

§ 31 Primebroker

§ 32 Entschädigungseinrichtung

§ 33 Werbung

§ 29 Risikomanagement; Verordnungsermächtigung

§ 30 Liquiditätsmanagement; Verordnungsermächtigung

§ 31 Primebroker

§ 32 Entschädigungseinrichtung

§ 33 Werbung

§ 34 Anzeigepflichten von Verwaltungsgesellschaften gegenüber der Bundesanstalt und der Bundesbank

§ 35 Meldepflichten von AIF-Verwaltungsgesellschaften

§ 36 Auslagerung; Verordnungsermächtigung

§ 37 Vergütungssysteme; Verordnungsermächtigung

§ 38 Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfungsbericht und Abschlussprüfer der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft; Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 3
Weitere Maßnahmen der Aufsichtsbehörde

§ 39 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis

§ 40 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Aufsichtsorganmitglieder

§ 41 Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln

§ 42 Maßnahmen bei Gefahr

§ 43 Insolvenzantrag, Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren

Unterabschnitt 4
Pflichten für registrierungspflichtige AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften

§ 44 Registrierung und Berichtspflichten

§ 45 Jahresabschluss und Lagebericht von registrierungspflichtigen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften

§ 45a Abschlussprüfung bei registrierungspflichtigen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften; Verordnungsermächtigung

§ 46 Jahresabschluss und Lagebericht von extern verwalteten Spezial-AIF, für deren Rechnung Gelddarlehen nach § 285 Absatz 2 oder § 292a Absatz 2 vergeben werden

§ 47 Abschlussprüfung bei extern verwalteten Spezial-AIF, für deren Rechnung Gelddarlehen nach § 285 Absatz 2 oder § 292a Absatz 2 vergeben werden; Verordnungsermächtigung

§ 48 (aufgehoben)

§ 48a (aufgehoben)

Unterabschnitt 5
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr bei OGAW-Verwaltungsgesellschaften

§ 49 Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften; Verordnungsermächtigung

§ 50 Besonderheiten für die Verwaltung von EU-OGAW durch OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften

§ 51 Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften

§ 52 Besonderheiten für die Verwaltung inländischer OGAW durch EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften

Unterabschnitt 6
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr und Drittstaatenbezug bei AIF-Verwaltungsgesellschaften

§ 53 Verwaltung von EU-AIF durch AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften

§ 54 Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften im Inland

§ 55 Bedingungen für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche ausländische AIF verwalten, die weder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vertrieben werden

§ 56 Bestimmung der Bundesrepublik Deutschland als Referenzmitgliedstaat einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft

§ 57 Zulässigkeit der Verwaltung von inländischen Spezial-AIF und EU-AIF sowie des Vertriebs von AIF gemäß den §§ 325, 326, 333 oder 334 durch ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften

§ 58 Erteilung der Erlaubnis für eine ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaft

§ 59 Befreiung einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft von Bestimmungen der Richtlinie 2011/61/EU

§ 60 Unterrichtung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde im Hinblick auf die Erlaubnis einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft durch die Bundesanstalt

§ 61 Änderung des Referenzmitgliedstaates einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft

§ 62 Rechtsstreitigkeiten

§ 63 Verweismöglichkeiten der Bundesanstalt an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

§ 64 Vergleichende Analyse der Zulassung von und der Aufsicht über ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften

§ 65 Verwaltung von EU-AIF durch ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften, für die die Bundesrepublik Deutschland Referenzmitgliedstaat ist

§ 66 Inländische Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaften, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist

§ 67 Jahresbericht für EU-AIF und ausländische AIF

Abschnitt 3
Verwahrstelle

Unterabschnitt 1
Vorschriften für OGAW-Verwahrstellen

§ 68 Beauftragung und jährliche Prüfung; Verordnungsermächtigung

§ 69 Aufsicht

§ 70 Interessenkollision

§ 71 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien eines inländischen OGAW

§ 72 Verwahrung

§ 73 Unterverwahrung

§ 74 Zahlung und Lieferung

§ 75 Zustimmungspflichtige Geschäfte

§ 76 Kontrollfunktion

§ 77 Haftung

§ 78 Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger; Verordnungsermächtigung

§ 79 Vergütung, Aufwendungsersatz

Unterabschnitt 2
Vorschriften für AIF-Verwahrstellen

§ 80 Beauftragung

§ 81 Verwahrung

§ 82 Unterverwahrung

§ 83 Kontrollfunktion

§ 84 Zustimmungspflichtige Geschäfte

§ 85 Interessenkollision

§ 86 Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt

§ 87 Anwendbare Vorschriften für Publikums-AIF

§ 88 Haftung

§ 89 Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger; Verordnungsermächtigung

§ 89a Vergütung, Aufwendungsersatz

§ 90 Anwendbare Vorschriften für ausländische AIF

Abschnitt 4
Offene inländische Investmentvermögen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für offene inländische Investmentvermögen

§ 91 Rechtsform

Unterabschnitt 2
Allgemeine Vorschriften für Sondervermögen

§ 92 Sondervermögen

§ 93 Verfügungsbefugnis, Treuhänderschaft, Sicherheitsvorschriften

§ 94 Stimmrechtsausübung

§ 95 Anteilscheine; Verordnungsermächtigung

§ 96 Anteilklassen und Teilsondervermögen; Verordnungsermächtigung

§ 97 Sammelverwahrung, Verlust von Anteilscheinen

§ 98 Rücknahme von Anteilen, Aussetzung

§ 99 Kündigung und Verlust des Verwaltungsrechts

§ 100 Abwicklung des Sondervermögens

§ 100a Grunderwerbsteuer bei Übergang eines Immobilien-Sondervermögens

§ 100b Übertragung auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft

§ 101 Jahresbericht

§ 102 Prüfung

§ 103 Halbjahresbericht

§ 104 Zwischenbericht

§ 105 Auflösungs- und Abwicklungsbericht

§ 106 Verordnungsermächtigung

§ 107 Veröffentlichung der Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichte

Unterabschnitt 3
Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital

§ 108 Rechtsform, anwendbare Vorschriften

§ 109 Aktien

§ 110 Satzung

§ 111 Anlagebedingungen

§ 112 Verwaltung und Anlage

§ 113 Erlaubnisantrag und Erlaubniserteilung bei der extern verwalteten OGAW-Investmentaktiengesellschaft

§ 114 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel

§ 115 Gesellschaftskapital

§ 116 Veränderliches Kapital, Rücknahme von Aktien

§ 117 Teilgesellschaftsvermögen; Verordnungsermächtigung

§ 118 Firma und zusätzliche Hinweise im Rechtsverkehr

§ 119 Vorstand, Aufsichtsrat

§ 120 Jahresabschluss und Lagebericht; Verordnungsermächtigung

§ 121 Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts; Verordnungsermächtigung

§ 122 Halbjahres- und Liquidationsbericht

§ 123 Offenlegung und Vorlage des Jahresabschlusses und Lageberichts sowie des Halbjahresberichts

Unterabschnitt 4
Allgemeine Vorschriften für offene Investmentkommanditgesellschaften

§ 124 Rechtsform, anwendbare Vorschriften

§ 125 Gesellschaftsvertrag

§ 126 Anlagebedingungen

§ 127 Anleger

§ 128 Geschäftsführung

§ 129 Verwaltung und Anlage

§ 130 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel

§ 131 Gesellschaftsvermögen

§ 132 Teilgesellschaftsvermögen; Verordnungsermächtigung

§ 133 Veränderliches Kapital, Kündigung von Kommanditanteilen

§ 134 Firma und zusätzliche Hinweise im Rechtsverkehr

§ 135 Jahresbericht; Verordnungsermächtigung

§ 136 Abschlussprüfung; Verordnungsermächtigung

§ 137 Vorlage von Berichten

§ 138 Auflösung und Liquidation

Abschnitt 5
Geschlossene inländische Investmentvermögen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für geschlossene inländische Investmentvermögen

§ 139 Rechtsform

Unterabschnitt 2
Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital

§ 140 Rechtsform, anwendbare Vorschriften

§ 141 Aktien

§ 142 Satzung

§ 143 Anlagebedingungen

§ 144 Verwaltung und Anlage

§ 145 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel

§ 146 Firma

§ 147 Vorstand, Aufsichtsrat

§ 148 Rechnungslegung

Unterabschnitt 3
Allgemeine Vorschriften für geschlossene Investmentkommanditgesellschaften

§ 149 Rechtsform, anwendbare Vorschriften

§ 150 Gesellschaftsvertrag

§ 151 Anlagebedingungen

§ 152 Anleger

§ 153 Geschäftsführung, Beirat

§ 154 Verwaltung und Anlage

§ 155 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel

§ 156 Gesellschaftsvermögen

§ 157 Firma

§ 158 Jahresbericht

§ 159 Abschlussprüfung

§ 159a Feststellung des Jahresabschlusses

§ 160 Offenlegung und Vorlage von Berichten

§ 161 Auflösung und Liquidation

Kapitel 2
Publikumsinvestmentvermögen

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für offene Publikumsinvestmentvermögen

Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 162 Anlagebedingungen

§ 163 Genehmigung der Anlagebedingungen

§ 164 Erstellung von Verkaufsprospekt, Basisinformationsblatt und wesentlichen Anlegerinformationen

§ 165 Mindestangaben im Verkaufsprospekt

§ 166 Inhalt, Form und Gestaltung der wesentlichen Anlegerinformationen; Verordnungsermächtigung

§ 167 Information mittels eines dauerhaften Datenträgers

§ 168 Bewertung; Verordnungsermächtigung

§ 169 Bewertungsverfahren

§ 170 Veröffentlichung des Ausgabe- und Rücknahmepreises und des Nettoinventarwertes

Unterabschnitt 2
Master-Feeder-Strukturen

§ 171 Genehmigung des Feederfonds

§ 172 Besondere Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften

§ 173 Verkaufsprospekt, Anlagebedingungen, Jahresbericht

§ 174 Anlagegrenzen, Anlagebeschränkungen, Aussetzung der Anteile

§ 112 Verwaltung und Anlage

§ 175 Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen

§ 176 Pflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle

§ 177 Mitteilungspflichten der Bundesanstalt

§ 178 Abwicklung eines Masterfonds

§ 179 Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds

§ 180 Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds

Unterabschnitt 3
Verschmelzung von offenen Publikumsinvestmentvermögen

§ 181 Gegenstand der Verschmelzung; Verschmelzungsarten

§ 182 Genehmigung der Verschmelzung

§ 183 Verschmelzung eines EU-OGAW auf ein OGAW-Sondervermögen

§ 184 Verschmelzungsplan

§ 185 Prüfung der Verschmelzung; Verordnungsermächtigung

§ 186 Verschmelzungsinformationen

§ 187 Rechte der Anleger

§ 188 Kosten der Verschmelzung

§ 189 Wirksamwerden der Verschmelzung

§ 190 Rechtsfolgen der Verschmelzung

§ 191 Verschmelzung mit Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital

Abschnitt 2
Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie

§ 192 Zulässige Vermögensgegenstände

§ 193 Wertpapiere

§ 194 Geldmarktinstrumente

§ 195 Bankguthaben

§ 196 Investmentanteile

§ 197 Gesamtgrenze; Derivate; Verordnungsermächtigung

§ 198 Sonstige Anlageinstrumente

§ 199 Kreditaufnahme

§ 200 Wertpapier-Darlehen, Sicherheiten

§ 201 Wertpapier-Darlehensvertrag

§ 202 Organisierte Wertpapier-Darlehenssysteme

§ 203 Pensionsgeschäfte

§ 204 Verweisung; Verordnungsermächtigung

§ 205 Leerverkäufe

§ 206 Emittentengrenzen

§ 207 Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen

§ 208 Erweiterte Anlagegrenzen

§ 209 Wertpapierindex-OGAW

§ 210 Emittentenbezogene Anlagegrenzen

§ 211 Überschreiten von Anlagegrenzen

§ 212 Bewerter; Häufigkeit der Bewertung und Berechnung

§ 213 Umwandlung von inländischen OGAW

Abschnitt 3
Offene inländische Publikums-AIF

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für offene inländische Publikums-AIF

§ 214 Risikomischung, Arten

§ 215 Begrenzung von Leverage durch die Bundesanstalt

§ 216 Bewerter

§ 217 Häufigkeit der Bewertung und Berechnung; Offenlegung

Unterabschnitt 2
Gemischte Investmentvermögen

§ 218 Gemischte Investmentvermögen

§ 219 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen

Unterabschnitt 3
Sonstige Investmentvermögen

§ 220 Sonstige Investmentvermögen

§ 221 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen, Kreditaufnahme

§ 222 Mikrofinanzinstitute

§ 223 Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien

§ 224 Angaben im Verkaufsprospekt und in den Anlagebedingungen

Unterabschnitt 4
Dach-Hedgefonds

§ 225 Dach-Hedgefonds

§ 226 Auskunftsrecht der Bundesanstalt

§ 227 Rücknahme

§ 228 Verkaufsprospekt

§ 229 Anlagebedingungen

Unterabschnitt 5
Immobilien-Sondervermögen

§ 230 Immobilien-Sondervermögen

§ 231 Zulässige Vermögensgegenstände; Anlagegrenzen

§ 232 Erbbaurechtsbestellung

§ 233 Vermögensgegenstände in Drittstaaten; Währungsrisiko

§ 234 Beteiligung an Immobilien-Gesellschaften

§ 235 Anforderungen an die Immobilien-Gesellschaften

§ 236 Erwerb der Beteiligung; Wertermittlung durch Abschlussprüfer

§ 237 Umfang der Beteiligung; Anlagegrenzen

§ 238 Beteiligungen von Immobilien-Gesellschaften an Immobilien-Gesellschaften

§ 239 Verbot und Einschränkung von Erwerb und Veräußerung

§ 240 Darlehensgewährung an Immobilien-Gesellschaften

§ 241 Zahlungen, Überwachung durch die Verwahrstelle

§ 242 Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts

§ 243 Risikomischung

§ 244 Anlaufzeit

§ 245 Treuhandverhältnis

§ 246 Verfügungsbeschränkung

§ 247 Vermögensaufstellung

§ 248 Sonderregeln für die Bewertung

§ 249 Sonderregeln für das Bewertungsverfahren

§ 250 Sonderregeln für den Bewerter

§ 251 Sonderregeln für die Häufigkeit der Bewertung

§ 252 Ertragsverwendung

§ 253 Liquiditätsvorschriften

§ 254 Kreditaufnahme

§ 255 Sonderregeln für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen

§ 256 Zusätzliche Angaben im Verkaufsprospekt und in den Anlagebedingungen

§ 257 Aussetzung der Rücknahme

§ 258 Aussetzung nach Kündigung

§ 259 Beschlüsse der Anleger

§ 260 Veräußerung und Belastung von Vermögensgegenständen

Unterabschnitt 6
Infrastruktur-Sondervermögen

§ 260a Infrastruktur-Sondervermögen

§ 260b Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen

§ 260c Rücknahme von Anteilen

§ 260d Angaben im Verkaufsprospekt und den Anlagebedingungen

Abschnitt 4
Geschlossene inländische Publikums-AIF

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 261 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen

§ 262 Risikomischung

§ 263 Beschränkung von Leverage und Belastung

§ 264 Verfügungsbeschränkung

§ 265 Leerverkäufe

§ 266 Anlagebedingungen

§ 267 Genehmigung der Anlagebedingungen

§ 268 Erstellung von Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt

§ 269 Mindestangaben im Verkaufsprospekt

§ 270 (aufgehoben)

§ 271 Bewertung, Bewertungsverfahren, Bewerter

§ 272 Häufigkeit der Bewertung und Berechnung; Offenlegung

Unterabschnitt 2
Geschlossene Master-Feeder-Strukturen

§ 272a Genehmigung des geschlossenen Feederfonds; besondere Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften

§ 272b Verkaufsprospekt, Anlagebedingungen, Jahresbericht

§ 272c Anlagegrenzen, Anlagebeschränkungen

§ 272d Vereinbarungen bei geschlossenen Master-Feeder-Strukturen

§ 272e Pflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle

§ 272f Mitteilungspflichten der Bundesanstalt

§ 272g Abwicklung des geschlossenen Masterfonds

§ 272h Änderung des geschlossenen Masterfonds

Kapitel 3
Inländische Spezial-AIF

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für inländische Spezial-AIF

§ 273 Anlagebedingungen

§ 274 Begrenzung von Leverage

§ 275 Belastung

§ 276 Leerverkäufe

§ 277 Übertragung von Anteilen oder Aktien

§ 277a Master-Feeder-Strukturen

Abschnitt 2
Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF

§ 278 Bewertung, Bewertungsverfahren und Bewerter

§ 279 Häufigkeit der Bewertung, Offenlegung

§ 280 (aufgehoben)

§ 281 Verschmelzung

Unterabschnitt 2
Besondere Vorschriften für allgemeine offene inländische Spezial-AIF

§ 282 Anlageobjekte, Anlagegrenzen

Unterabschnitt 3
Besondere Vorschriften für Hedgefonds

§ 283 Hedgefonds

Unterabschnitt 4
Besondere Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen

§ 284 Anlagebedingungen, Anlagegrenzen

Abschnitt 3
Vorschriften für geschlossene inländische Spezial-AIF

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für geschlossene inländische Spezial-AIF

§ 285 Anlageobjekte

§ 286 Bewertung, Bewertungsverfahren und Bewerter; Häufigkeit der Bewertung

Unterabschnitt 2
Besondere Vorschriften für AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen

§ 287 Geltungsbereich

§ 288 Erlangen von Kontrolle

§ 289 Mitteilungspflichten

§ 290 Offenlegungspflicht bei Erlangen der Kontrolle

§ 291 Besondere Vorschriften hinsichtlich des Jahresabschlusses und des Lageberichts

§ 292 Zerschlagen von Unternehmen

Abschnitt 4
Besondere Vorschriften für Entwicklungsförderungsfonds

§ 292a Entwicklungsförderungsfonds

§ 292b Liquiditäts- und Absicherungsanlagen

§ 292c Außerordentliche Kündigung

Kapitel 4
Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen

Abschnitt 1
Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen

§ 293 Allgemeine Vorschriften

§ 294 Auf den Vertrieb und den Erwerb von OGAW anwendbare Vorschriften

§ 295 Auf den Vertrieb und den Erwerb von AIF anwendbare Vorschriften

§ 295a Widerruf des grenzüberschreitenden Vertriebs im Inland

§ 295b Informationspflichten nach Widerruf des grenzüberschreitenden Vertriebs im Inland

§ 296 Vereinbarungen mit Drittstaaten zur OGAW-Konformität

Unterabschnitt 2
Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf Privatanleger und für den Vertrieb und den Erwerb von OGAW

§ 297 Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten

§ 298 Veröffentlichungspflichten und laufende Informationspflichten für EU-OGAW

§ 299 Veröffentlichungspflichten und laufende Informationspflichten für EU-AIF und ausländische AIF

§ 300 Zusätzliche Informationspflichten bei AIF

§ 301 (aufgehoben)

§ 302 Werbung

§ 303 Maßgebliche Sprachfassung

§ 304 Kostenvorausbelastung

§ 305 Widerrufsrecht

§ 306 Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen

§ 306a Einrichtung beim Vertrieb an Privatanleger

Unterabschnitt 3
Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf semiprofessionelle und professionelle Anleger

§ 306b Pre-Marketing durch eine AIF-Verwaltungsgesellschaft

§ 307 Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen Anlegern und Haftung

§ 308 Sonstige Informationspflichten

Abschnitt 2
Vertriebsanzeige und Vertriebsuntersagung für OGAW

Unterabschnitt 1
Anzeigeverfahren beim Vertrieb von EU-OGAW im Inland

§ 309 Pflichten beim Vertrieb von EU-OGAW im Inland

§ 310 Anzeige zum Vertrieb von EU-OGAW im Inland

§ 311 Untersagung des Vertriebs von EU-OGAW

Unterabschnitt 2
Anzeigeverfahren für den Vertrieb von inländischen OGAW in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 312 Anzeigepflicht

§ 313 Veröffentlichungspflichten

§ 313a Widerruf des Vertriebs von OGAW in anderen Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Abschnitt 3
Anzeige, Einstellung und Untersagung des Vertriebs von AIF

§ 314 Untersagung des Vertriebs

§ 315 Einstellung des Vertriebs von AIF

Unterabschnitt 1
Anzeigeverfahren für den Vertrieb von Publikums-AIF, von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger im Inland

§ 316 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von inländischen Publikums-AIF im Inland

§ 317 Zulässigkeit des Vertriebs von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger

§ 318 Verkaufsprospekt beim Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger

§ 319 Vertretung der Gesellschaft, Gerichtsstand beim Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger

§ 320 Anzeigepflicht beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger im Inland

Unterabschnitt 2
Anzeigeverfahren für den Vertrieb von AIF an semiprofessionelle Anleger und professionelle Anleger im Inland

§ 321 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland

§ 322 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland

§ 323 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland

§ 324 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland

§ 325 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland

§ 326 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland

§ 327 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland

§ 328 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland

§ 329 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von von ihr verwalteten inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, oder ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland

§ 330 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von von ihr verwalteten ausländischen AIF oder EU-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland

§ 330a Anzeigepflicht von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften, die die Bedingungen nach Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU erfüllen, beim beabsichtigten Vertrieb von AIF an professionelle und semiprofessionelle Anleger im Inland

Unterabschnitt 3
Anzeigeverfahren für den Vertrieb von AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 331 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim Vertrieb von EU-AIF oder inländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 331a Widerruf des Vertriebs von EU-AIF oder inländischen AIF in anderen Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 332 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 333 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 334 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim Vertrieb von ausländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 335 Bescheinigung der Bundesanstalt

Unterabschnitt 4
Verweis und Ersuchen für den Vertrieb von AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger

§ 336 Verweise und Ersuchen nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010

Kapitel 5
Europäische Risikokapitalfonds

§ 337 Europäische Risikokapitalfonds

Kapitel 6
Europäische Fonds für soziales Unternehmertum

§ 338 Europäische Fonds für soziales Unternehmertum

Kapitel 7
Europäische langfristige Investmentfonds

§ 338a Europäische langfristige Investmentfonds

Kapitel 8
Geldmarktfonds

§ 338b Geldmarktfonds

Kapitel 9
Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

§ 338c Anzuwendende Vorschriften

Kapitel 10
Straf-, Bußgeld- und Übergangsvorschriften

Abschnitt 1
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 339 Strafvorschriften

§ 340 Bußgeldvorschriften

§ 341 Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen

§ 341a Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und unanfechtbar gewordenen Bußgeldentscheidungen

§ 342 Beschwerdeverfahren

Abschnitt 2
Übergangsvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften

§ 343 Übergangsvorschriften für inländische und EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften

§ 344 Übergangsvorschriften für ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften und für andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 344a (aufgehoben)

Unterabschnitt 2
Besondere Übergangsvorschriften für offene AIF und für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten

§ 345 Übergangsvorschriften für offene AIF und AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten, die bereits nach dem Investmentgesetz reguliert waren

§ 346 Besondere Übergangsvorschriften für Immobilien-Sondervermögen

§ 347 Besondere Übergangsvorschriften für Altersvorsorge-Sondervermögen

§ 348 Besondere Übergangsvorschriften für Gemischte Sondervermögen und Gemischte Investmentaktiengesellschaften

§ 349 Besondere Übergangsvorschriften für Sonstige Sondervermögen und Sonstige Investmentaktiengesellschaften

§ 350 Besondere Übergangsvorschriften für Hedgefonds und offene Spezial-AIF

§ 351 Übergangsvorschriften für offene AIF und für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten, die nicht bereits nach dem Investmentgesetz reguliert waren

§ 352 Übergangsvorschrift zu § 127 des Investmentgesetzes

Unterabschnitt 3
Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF

§ 352a Definition von geschlossenen AIF im Sinne von § 353

§ 353 Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF

§ 353a Übergangsvorschriften zu den §§ 261, 262 und 263

§ 353b Übergangsvorschriften zu § 285 Absatz 3

§ 354 Übergangsvorschrift zu § 342 Absatz 3

Unterabschnitt 4
Übergangsvorschriften für OGAW-Verwaltungsgesellschaften und OGAW

§ 355 Übergangsvorschriften für OGAW-Verwaltungsgesellschaften und OGAW

Unterabschnitt 5
Sonstige Übergangsvorschriften

§ 356 Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

§ 357 Übergangsvorschrift zu § 100a

§ 358 Übergangsvorschriften zu § 95 Absatz 2 und § 97 Absatz 1

§ 359 Übergangsvorschrift zu § 26 Absatz 7 Satz 3, § 82 Absatz 6 Satz 2 und § 85 Absatz 5 Satz 4

§ 360 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen

§ 361 Übergangsvorschriften zu § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3

§ 362 Übergangsvorschrift zum Fondsstandortgesetz

§ 363 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes

§ 364